Optionen für die hessische Innenpolitik nach Veröffentlichung des NSU-Berichts

Die hessische Innenpolitik reagiert auf die Veröffentlichung einer Verschlusssache zum Verhalten des hessischen Verfassungsschutzes im NSU-Komplex mit einer Strafanzeige „zunächst nur“ „wegen der unberechtigten Weitergabe“. Die Veröffentlichung des Dokuments eröffnet ihr allerdings weitere Optionen. Wir zeigen anhand historischer Beispiele auf – Verschlusssache im Fokus der Tagesschau-Kamera oder der Cicero-Affäre -, welche Chancen sich da bieten …

Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Ausgangssperren in der Corona-„Notbremse“

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am Samstag, 24.4.2021, im Namen von 12 Personen Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre eingereicht, die im sogenannten Corona-Notbremsegesetz verankert ist. Zugleich stellte die GFF einen Eilantrag, damit das Bundesverfassungsgerichts die nächtlichen Ausgangssperren einstweilen außer Kraft setzt. Verfahrensbevollmächtigte ist die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg).

Infektionsschutzgesetz: Geplante Ausgangssperre verfassungswidrig

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält die vorgesehene umfassende nächtliche Ausgangssperre zur Verlangsamung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus für unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig. Schon jetzt bereitet die GFF den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor, für den Fall, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Bundestag und Bundesrat passieren sollte.

Im Bundesjustizministerium galoppiert der Amtsschimmel

Photo by Helena Lopes on Unsplash

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 für von Steuerberatern beratene Unternehmen wurde – spät, aber immerhin noch – verlängert bis zum 31.08.2021. Damit soll den erheblichen Anforderungen Rechnung getragen werden, die Steuerberater u.a. auch aufgrund ihrer Zwangsverpflichtung als Vorab-Gutachter im Rahmen der Corona-Hilfen für Unternehmen ausgesetzt sind.
Vergleichbare Fristen gibt es für Unternehmen zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse für 2019. Die waren – ungeachtet der Corona-Pandemie – bis zum 31.12.2020 offenzulegen. Immerhin verzichtete das Bundesamt für Justiz und sein übergeordnetes Ministerium bis Ende Februar generös auf die Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens. Seit Freitag, dem 25.2. um 13.00 Uhr kann nun auch jeder Steuerberater wissen, dass er nicht bis Sonntag Nacht durcharbeiten muss: Denn soeben hat das Bundesamt für Justiz verkündet, dass „Ordnungsgeldverfahren nun erst nach den Osterfeiertagen“ (=4. bis 6.4.2021) eingeleitet würden.

Generell, sagt der Pressesprecher des Bundesjustizministerium, sei die Offenlegung der 2019er Abschlüsse wichtig, weil „Investoren, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, sonstige Marktakteure und Dritte sind – auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – auf diese Informationsquelle angewiesen“ seien. Dass der Jahresabschluss eines blendend verdient habenden Modeunternehmens aus 2019 wenig aussagt über dessen wirtschaftliche Misere heute – diese Erkenntnis hat das Bundesjustizministerium anscheinend noch nicht ereilt.

Krasses Missverhältnis zwischen Fehlern der Regierung und Anforderungen an Unternehmen

Die Bundesregierung ist relativ freizügig mit Entschuldigungen für Fehler, die in ihren Ressorts begangen werden: Allerdings ganz und gar nicht freizügig, wenn es um Pflichten und Fristen-Einhaltung, zum Beispiel von Unternehmern geht: Hunderttausende von Unternehmen müssen auch für 2019 wieder ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen: Die Frist dafür wurde kleinlich verlängert um zwei Monate bis Ende Februar 2021. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2019 wurde verlängert um sechs Monate, bis Ende August 2021. Ist dem Justiz-und Finanzministerium schon mal aufgefallen, dass Unternehmen für beide Pflichten die gleichen Unterlagen brauchen, nämlich den Jahresabschluss? Und hat sich schon mal jemand gefragt in diesen Ministerien, wer Jahresabschlüsse für Unternehmen erstellen soll, wenn Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom Staat als Hilfssachverständige in Anspruch genommen werden, um Covid-Hilfsanträge zu prüfen?

Adidas, TUI, Media-Markt, Sixt & Co profitieren, Millionen andere stehen vor dem Aus

Sechs Wochen nach dem Start der ‚Corona-Hilfen‘ des Bundes legte die Kreditanstalt für Wiederaufbau erste Ergebnisse vor. Prominente Nutznießer, wie Adidas und Puma, Media-Markt und Saturn, Sixt und TUI hat der Bund an den Liquiditätstropf genommen. Für die 600 Milliarden Euro, die der Bund einsetzen kann, sind allerdings „nur“ 372.000 Unternehmen antragsberechtigt. Ein erheblicher Teil der mehr als 3,1 Millionen Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, Einzelunternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen wird mit der Existenz bezahlen für den als „alternativlos“ von dieser Bundesregierung verkauften Lockdown.

Organisierte Kriminalität als alternativer Geldgeber für klamme Unternehmen

Liquidität zu beschaffen, wird das größte Problem für Unternehmen werden, je mehr die Umsätze einbrechen, während die Kosten weiterlaufen. Geld in ausreichender Höhe und ausreichend schnell vom Staat zu bekommen, erweist sich schon jetzt für viele Unternehmen als Problem. Doch neben dem Staat existiert ein potenziell alternativer Geldgeber: Organisierte Kriminalität, die die „Corona“krise ausnutzt, um gegen Cash Unternehmensanteile zu kaufen und sich damit auch in solchen Branchen breit zu machen, die bisher nicht zu ihrem Geschäftsfeld gehören. Erfahrungen aus der Zeit der Finanzkrise von 2008 belegen, dass dies eine reale Gefahr ist. Wir haben zwei Bundesministerien und das Bayerische Landeskriminalamt nach ihrer Einschätzung gefragt …

Wenn die Tagesschau den Anschluss an die Wirklichkeit verpasst

Update vom 29.04.2020
Journalismus, sagt der Doyen der journalistischen Fachausbildung, Wolf Schneider, stehe auf acht Pfeilern. Zwei davon lauten

  • Berichte wahr! und
  • Recherchiere immer!

Diese beiden Pfeiler sind im Beitrag von Tagesschau-Online vom 16.04.2020 – „Landeskriminalämter: Den digitalen Anschluss verpasst“ [1] auf das Gröbste verletzt worden.
Um es gleich vorweg zu sagen: Auch POLICE-IT vertritt seit Jahren den Standpunkt und begründet, dass LICHTJAHRE liegen zwischen dem, was in der Informations- und Kommunikationstechnik der deutschen Polizeibehörden – verglichen mit den Standards in anderen Ländern – technisch möglich UND legal zulässig wäre und dem, was da – für hunderte von Millionen Euro tatsächlich beschafft und im Einsatz befindlich ist.
Dem Artikel aus Tagesschau-Online ist allerdings vorzuwerfen, dass er eine Reihe von Behauptungen enthält über die es aus dem Hamburgischen Senat, der Pressestelle der Polizei Hamburg, sowie der Fachpresse ganz andere Darstellungen und Erklärungen gibt. Und die, soweit sie sich auf den zweiten im Artikel ausgebreiteten Skandal-Fall beim Landeskriminalamt Brandenburg beziehen, mit Digitalisierung nichts zu tun haben. Sondern Auswüchse von schlampiger Asservatenverwaltung und laxer bis mangelhafter Organisation und Führung sind. Die weitgehend hausgemachten enormen Probleme in der deutschen Polizei mit ihrer Informationstechnik fallen bei solcher Art „Nachrichten“ zuverlässig durch den Relevanzfilter.

Immerhin arbeitet die bayerische LfA schon an einem Kreditschirm

Der ‚KfW-Schnellkredit‘, vor zehn Tagen verkündet vom Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz, lässt rund 3 Millionen Unternehmen im Regen stehen. Denn dieser Kredit, für den die KfW die volle Haftung übernimmt, kann erst ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als zehn Mitarbeitern beantragt werden.
Die staatliche bayerische Förderbank soll diese Lücke schließen. Mit dem Schnellkredit-Corona der LfA. Bleibt nur zu hoffen, dass der bald nutzbar ist. Bisher arbeitet die LfA noch daran …

Mehr als drei Millionen Unternehmen bleiben weiterhin im Regen stehen

„Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen“. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können“

Diese bombastischen Seifenblasen ergossen sich heute aus dem Mund des amtierenden Wirtschaftsministers – Peter Altmaier. Gemeinsam mit seinem Amtskollegen Scholz, dem Finanzminister, suhlte er sich in der Retterrolle. „Kleine und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr rasche Unterstützunge benötigen“ wollten sie unterstützen: Mit einem „KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt“. Den Schuss mit der hundertprozentigen Haftungsübernahme hat man jetzt anscheinend auch in den Berliner Ministerien gehört. Nicht verstanden hat man dort aber anscheinend,

  • dass es vor allem die mehr als 3 Millionen Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 9 Mitarbeiter) und die daran hängenden 4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind, die diese Hilfen brauchen (und nicht bekommen)
  • und dass die bombastischen verbalen Seifenblasen nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die Kreditprüfung auch beim lediglich so getauften, aber nicht auf „schnell“ konzipierten „KfW-Schnellkredit“ weiterhin Sache der Hausbanken ist und dort viel zu lange dauern wird, um Liquiditätskrisen aufgrund völlig fehlender Umsätze bei weiterlaufenden Kosten auffangen zu können.

Die „heiße Luft“ von Scholz und Altmaier und der wohl klingende Name „KfW-Schnellkredit“ werden nicht verhindern, dass hunderttausende von Kleinst- und Kleinbetrieben und auch so mancher mittelgroße Betrieb in den nächsten Wochen vor die Hunde gehen wird – mit allen Folgen für die Sozialsysteme, die wir in diesem Artikel [A] schon aufgezeigt haben, vor allem aber für an die zehn Millionen Menschen, die wirtschaftlich von diesen Betireben abhängig sind und von denen ein Großteil in Gefahr steht, durch die großen Maschen der angeblichen Schutz- und Rettungsschirme dieses Wirtschaftssystems zu stürzen!