Adidas, TUI, Media-Markt, Sixt & Co profitieren, Millionen andere stehen vor dem Aus

Sechs Wochen nach dem Start der ‚Corona-Hilfen‘ des Bundes legte die Kreditanstalt für Wiederaufbau erste Ergebnisse vor. Prominente Nutznießer, wie Adidas und Puma, Media-Markt und Saturn, Sixt und TUI hat der Bund an den Liquiditätstropf genommen. Für die 600 Milliarden Euro, die der Bund einsetzen kann, sind allerdings „nur“ 375.000 Unternehmen antragsberechtigt. Ein erheblicher Teil der mehr als 3,1 Millionen Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, Einzelunternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen wird mit der Existenz bezahlen für den als „alternativlos“ von dieser Bundesregierung verkauften Lockdown. | Lesedauer: Ca. 8 Minuten

Erste Erfolgsbilanz der Corona-Hilfen des Bundes

Sechs Wochen nach dem Start der „Corona-Hilfen“ liest sie sich gut, die erste Erfolgsbilanz der Förderbank des Bundes: In ihrer Pressemitteilung vom 30.4.2020 verkündet die KfW einen „guten Start ins neue KfW-Förderjahr“. Für die am 25.3. angelaufenen „Liquiditätshilfen für Unternehmen aller Größen, die durch die Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten gekommen sind“ gingen bei der KfW fast 26.000 Anträge ein. Für fast 99% davon gibt es bereits Zusagen mit einem Gesamtvolumen von 33,1 Milliarden Euro.

Prominente Nutznießer, die der Bund an den Liquiditätstropf genommen hat

  • Insgesamt 3 Milliarden Euro erhält der weltweit zweitgrößte Sportartikelhersteller Adidas (auch Reebok gehört zum Konzern): Davon stammen 2,4 Milliarden Euro direkt von der KfW, weitere 600 Millionen steuert ein Bankkonsortium bei.
  • 900 Millionen für den kleineren Bruder Puma:“ …Um seine Rechnungen und die Gehälter bezahlen zu können, habe sich Puma zusätzliche Darlehen über 900 Millionen Euro gesichert. Die staatliche Förderbank KfW übernimmt davon 625 Millionen Euro, der Rest kommt von einem Konsortium aus elf weiteren Banken.“ meldet das Handelsblatt am 07.05.2020
  • 1,7 Milliarden Euro für die Ceconomy, besser bekannt als die Mutter der Elektronikketten Media Markt und Saturn. Das Unternehmen kränkelt seit der Abspaltung von der Metro-Lebensmittelsparte vor drei Jahren vor sich hin. Auch bei ihr beteiligt sich die KfW mit 1,7 Milliarden Euro an einem Konsortialkredit.
  • 1 Milliarde Euro erhält Thyssenkrupp von der KfW. Der finanziell ohnehin angeschlagene Essener Konzern leidet wie viele andere Unternehmen unter der Corona-Krise. Das Handelsblatt hatte berichtet, durch Werksstilllegungen in der Automobilbranche seien erhebliche Einnahmen weggebrochen. Ende März hatte Thyssenkrupp deshalb bereits seine Prognose für das laufende Geschäftsjahr kassiert. Tausende Mitarbeiter befinden sich in Kurzarbeit. Mit dem KfW-Kredit will das Unternehmen demnach Zeit überbrücken, bis der Verkauf der Aufzugssparte abgeschlossen ist.
  • Über 9 Milliarden Euro steht die Lufthansa in diesen Tagen mit der Bundesregierung in Verhandlung Dieses „Stabilisierungspaket“ soll aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bestritten werden, einem (neben den KFW-Corona-Hilfen) weiteren „Rettungsschirm“ des Bundes für sehr große Unternehmen mit einem Volumen von insgesamt 600 Milliarden Euro. Der WSF soll die „Liquidität und Solvabilität von Unternehmen gewährleisten, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren“ Die Verhandlungen waren bei Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht in trockenen Tüchern. Dem Vernehmen nach geht es u.a. um die Höhe der staatlichen Beteiligung und um Mitsprecherechte des Bundes.
  • 1,8 Milliarden Euro erhält das größte Touristikunternehmen Europas, die TUI AG als Überbrückungskredit der KfW. Mit den Mitteln der staatlichen Förderbank soll die bereits bestehende Kreditlinie der TUI bei ihren Banken in Höhe von 1,75 Milliarden Euro aufgestockt werden. Der KfW-Überbrückungskredit steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Banken. … TUI hatte sich entschieden den KfW-Überbrückungskredit zu beantragen, um die beispiellosen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern bis der normale Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
  • 1,5 Milliarden Euro für den Autoverleiher Sixt: Nach eigener Angabe hat sich die Sixt AG einen 1,5 Milliarden Euro schweren Kredit von der staatlichen Förderbank KfW und vier Geschäftsbanken besorgt. Sixt braucht das Geld, um seinen Fahrzeugpark zu finanzieren. Am Kapitalmarkt habe das Familienunternehmen ohne ein Bonitäts-Rating kein Geld bekommen, räumte Vorstandschef Erich Sixt ein.

Anmerkungen dazu

  1. Der Bund betätigt sich hier in großem Stile als Kreditgeber für Großunternehmen. Das ist eigentlich eine Aufgabe, die den Geschäftsbanken zugedacht ist und für deren Kapitalisierung ja in den letzten Jahren auch enorm viel getan wurde. Diese Bankenstützungsmaßnahmen haben insofern offensichtlich ihre Wirkung verfehlt.
  2. Auslöser der aktuellen Krise ist nicht die Corona-Epidemie an sich. Sondern vielmehr die mangelnden Vorkehrungen von Bund und Ländern gegen die Auswirkungen einer solchen Epidemie. Die war absehbar und angekündigt, siehe die Risikostudie, die das Robert-Koch-Institut 2013 dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat . Dennoch wurden Banalitäten, wie die Beschaffung und Bevorratung von Schutzkleidung für medizinisches und pflegerisches Personal vollkommen ignoriert, was direkt der Kanzlerin als Regierungschefin und ihrem Gesundsheitminister Spahn anzulasten ist.
  3. Seit 1998 gibt es das KonTraG, ein Bundesgesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich: Geschäftsführungen und Aufsichtsräte von Unternehmen sind seitdem verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“. Eine gleichartige Verpflichtung hat die Bundesregierung vollkommen ignoriert. Sonst hätte man sich schon seit Jahren überlegen und Vorkehrungen treffen MÜSSEN, wie besonders schutzbedürftige alte bzw. pflegebedürftigte Menschen in entsprechenden Einrichtungen geschützt werden können, OHNE gleich die Wirtschaft des ganzen Landes abzuwürgen.
  4. Es ist in meinen Augen eine Zumutung, wenn Gesundheitsminister Spahn am 22.4.2020 im Bundestag erklärt [011-506]
    „… dass wir nämlich miteinander in ein paar Monaten wahrscheinlich viel werden verzeihen müssen, weil noch nie – (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) – ja, Sie mögen lachen; ich will es trotzdem mal sagen – in der Geschichte der Bundesrepublik und vielleicht auch darüber hinaus in so kurzer Zeit unter solchen Umständen mit dem Wissen, das verfügbar ist, und mit all den Unwägbarkeiten, die da sind, so tiefgreifende Entscheidungen haben getroffen werden müssen; das hat es so noch nicht gegeben.“
    [Hervorhebungen / d. Verf.]
    Herr Spahn unterschlägt damit, dass viel Wissen schon zuvor vorhanden war und Risikoszenarien hätten aufgestellt und Vorkehrungen getroffen werden MÜSSEN. Wenn Leute wie er mehr an der eigentlichen Aufgabe eines Bundesministers für sein Fachgebiet orientiert gewesen wären als am fortgesetzten Kaputtsparen des Gesundheitssystems. Nur am Rande sei die Frage erlaubt, warum es neuerdings zu den Aufgaben des Bundesverkehrsministers gehört, sich um die Beschaffung von Schutzmasken für medizinisches Personal zu kümmern. Fehlt es im Bundeskabinett nicht ganz elementar an Führung?!
  5. Und was die antragstellenden Unternehmen angeht: Sind ihre raschen bzw. behaupteten Liquiditätsprobleme tatsächlich ausgelöst durch die „Corona-Pandemie“. Oder ergreifen sie nicht vielmehr die Chance auf staatliche Liquiditätshilfe um ohnehin anstehende strategische Investitionen oder Sanierungen auf diese Weise günstig zu finanzieren??

Staatshilfen des Bundes in Corona-Zeiten

Die Bundesregierung engagiert sich mit zwei großen Paketen – die sie „Rettungsschirme“ nennt:

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)

Dieses Paket ist den ganz großen Unternehmen vorbehalten [011-540]. Das sind die

  • mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  • bzw. mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlösen
  • bzw. mehr als 249 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt

Von diesen Unternehmen gibt es weniger als 16.000 in Deutschland, je nach Bemessungsgröße, die rund die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Bestandteile / „Instrumente“ des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

  • 400 Milliarden Euro „Garantierahmen“ des Bundes, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren (Überbrückung von Liquiditätsengpässen)
  • 100 Milliarden Euro als Kreditermächtigung (für wen?) zur Rekapitalisierung von Unternehmen
  • weitere 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der Corona-Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Corona-Sonderprogramme der KfW

KfW-Konsortialfinanzierung

Für mittlere und große Unternehmen bietet die KfW eine Direktbeteiligung bei Konsortialfinanzierungen von mehreren Banken: Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50 % der Gesamt­verschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe. Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

KfW-Unternehmerkredit bzw. ERP-Kredit für Unternehmen

Dieses Programm steht grundsätzlich kleinen (ab 10 Mitarbeitern), mittleren und großen Unternehmen offen und zwar für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) bis zu einer Höhe von 1 Milliarde Euro. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Hierbei übernimmt die KfW eine Haftungsfreistellung für die Bank in Höhe von 80% für große Unternehmen und von bis zu 90% für kleine und mittlere Unternehmen.
Ein nahezu identisches Programm, jedoch aus dem ERP-Gründerkredit – wird angeboten für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind.

KfW-Schnellkredit 2020

Dieses Instrument steht für Unternehmen ab 10 Mitarbeitern zur Verfügung, ebenfalls für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel). Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die wesentlichen Parameter

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank (siehe dazu die Anmerkungen eines Bank-Insiders, weiter unten)
  • Maximaler Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
  • Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern beim antragstellenden Unternehmen.
  • Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Mitarbeitern beim antragstellenden Unternehmen.
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Voraussetzung: Das antragstellende Unternehmen hat im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt

600 Milliarden Euro Bundesmittel für maximal 375.000 Unternehmen, fast zehnmal soviele bleiben ohne „Rettungsschirm“ im Regen stehen

Laut ihrer Pressemitteilung vom 30.4. gingen bei der KfW seit dem 25.3.2020 25.500 Anträge aus Corona-Hilfsprogrammen von denen fast 99% eine Zusage erhalten haben über ein Gesamtvolumen von 33,1 Milliarden Euro. Diese 99% erscheinen unglaublich (hoch).

Was ein Bank-Insider dazu sagt

Plausibler wurde mir diese Zahl nach dem Gespräch mit einem Bekannten, der zum Leitungskreis einer regionalen Sparkasse gehört. Der berichtete, dass in seinem Institut schon Anfang April mehr als 350 Kreditanträge „wegen Corona“ vorlägen. Man frage sich händeringend, woher die Heerschar von Sachbearbeitern kommen soll, die zeitnah diese Anträge beantragen sollen. Etwa die 22 Absolventen des letzten Ausbildungsjahres? Die weniger als zwanzig Mitarbeiter, mit denen die Kreditabteilung bisher ausreichend bestückt gewesen sei, reichten hinten und vorne nicht aus.
Hinzu käme, dass es ja gerade das Bundesfinanzministerium und die ihm unterstehende Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gewesen seien, die die Richtlinien für die Kreditvergabe (an Unternehmen) immer weiter verschärft hätten. Die Formulierung im KfW-Prospekt (für den KfW-Schnellkredit) „keine Risikoprüfung durch Ihre Bank“ sei einfach nur lachhaft. Denn die Banken seien nach dem Kreditwesengesetz (siehe insbesondere §18 und 18a) gesetzlich verpflichtet, die Kreditanträge gründlich zu prüfen und sich auch nach einer Kreditvergabe fortlaufend über den wirtschaftlichen Status des Kreditnehmers zu informieren.

Anmerkungen dazu

  1. In Deutschland wirtschaften rund 3,5 Millionen Unternehmen. Maximal 375.000 Unternehmen gehören zur Kategorie der kleinen, mittleren und großen Unternehmen, die überhaupt einen Antrag bei der KfW stellen könnten. Gerade mal 6,8% dieser antragsberechtigten Unternehmen haben bisher einen Antrag bei der KfW gestellt, das ist 1 von 15 Unternehmen.
  2. 14 von 15 Unternehmen dieser Größenkategorie haben entweder gar keine Chance auf eine Kreditbewilligung. Oder der Antrag hängt in einer gigantischen Bugwelle bei den rund 1.800 Banken in der Bundesrepublik fest.
  3. Sie werden feststellen, dass sich alle Corona-Sonderprogramme der KfW an den Unternehmenskategorien des kleinen, mittleren und großen Unternehmens festmachen. Diese Kategorien sind definiert und beginnen – strikt – erst ab einer Mitarbeiterzahl von „mehr als zehn“ Personen.
    Daran gemessen haben

    • rund 294.000 kleine Unternehmen 10-49 Beschäftigte
    • rund 64.000 mittlere Unternehmen 50-249 Beschäftigte und
    • rund 15.000 Unternehmen 250 und mehr Beschäftigte

    Mehr als 3,1 Millionen Unternehmen, darunter die ganz kleinen mit weniger als zehn Mitarbeitern und die vielen Einzelunternehmer, Selbstständigen und Freiberufler gehören jedoch nicht zu diesen Unternehmenskategorien. Sie alle und weitere zigtausende von Künstlern werden vom Förderungssegen des Bundes nicht erfasst. Soforthilfen der Länder sind auf einige tausend Euro beschränkt und reichen keinesfalls aus, um den Bestand des Unternehmens zu sichern. Der Verweis für solche Betroffene auf die „Grundsicherung“ / HartzIV ist an Zynismus nicht zu überbieten.

Die wieder einmal angeblich „alternativlose“ Politik von Kanzlerin Merkel, und die „Lockdown-Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung anfangs vor allem ihr Gesicht angesichts eines Komplettversagens bei Risikobewertung und -vorsorge für den Epidemiefall retten wollte, stürzt Millionen von Selbstständigen und Kleinunternehmen ins existenzielle Disaster. Während Gesundheitsminister Spahn nichts Besseres zu tun hat, als alle paar Tage eine neue Idee über Tracing Apps und Meldepflichten von Ärzten, Infizierten und Gesunden rauszuhauen … Und Kanzlerin Merkel sich nach acht Wochen ermattet zurückzuziehen scheint auf die Rolle, die sie schon länger spielte: Die der lahmen Ente.

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