Im Bundesjustizministerium galoppiert der Amtsschimmel

Photo by Helena Lopes on Unsplash

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 für von Steuerberatern beratene Unternehmen wurde – spät, aber immerhin noch – verlängert bis zum 31.08.2021. Damit soll den erheblichen Anforderungen Rechnung getragen werden, die Steuerberater u.a. auch aufgrund ihrer Zwangsverpflichtung als Vorab-Gutachter im Rahmen der Corona-Hilfen für Unternehmen ausgesetzt sind.
Vergleichbare Fristen gibt es für Unternehmen zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse für 2019. Die waren – ungeachtet der Corona-Pandemie – bis zum 31.12.2020 offenzulegen. Immerhin verzichtete das Bundesamt für Justiz und sein übergeordnetes Ministerium bis Ende Februar generös auf die Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens. Seit Freitag, dem 25.2. um 13.00 Uhr kann nun auch jeder Steuerberater wissen, dass er nicht bis Sonntag Nacht durcharbeiten muss: Denn soeben hat das Bundesamt für Justiz verkündet, dass „Ordnungsgeldverfahren nun erst nach den Osterfeiertagen“ (=4. bis 6.4.2021) eingeleitet würden.

Generell, sagt der Pressesprecher des Bundesjustizministerium, sei die Offenlegung der 2019er Abschlüsse wichtig, weil „Investoren, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, sonstige Marktakteure und Dritte sind – auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – auf diese Informationsquelle angewiesen“ seien. Dass der Jahresabschluss eines blendend verdient habenden Modeunternehmens aus 2019 wenig aussagt über dessen wirtschaftliche Misere heute – diese Erkenntnis hat das Bundesjustizministerium anscheinend noch nicht ereilt.

Krasses Missverhältnis zwischen Fehlern der Regierung und Anforderungen an Unternehmen

Die Bundesregierung ist relativ freizügig mit Entschuldigungen für Fehler, die in ihren Ressorts begangen werden: Allerdings ganz und gar nicht freizügig, wenn es um Pflichten und Fristen-Einhaltung, zum Beispiel von Unternehmern geht: Hunderttausende von Unternehmen müssen auch für 2019 wieder ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen: Die Frist dafür wurde kleinlich verlängert um zwei Monate bis Ende Februar 2021. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2019 wurde verlängert um sechs Monate, bis Ende August 2021. Ist dem Justiz-und Finanzministerium schon mal aufgefallen, dass Unternehmen für beide Pflichten die gleichen Unterlagen brauchen, nämlich den Jahresabschluss? Und hat sich schon mal jemand gefragt in diesen Ministerien, wer Jahresabschlüsse für Unternehmen erstellen soll, wenn Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom Staat als Hilfssachverständige in Anspruch genommen werden, um Covid-Hilfsanträge zu prüfen?

Adidas, TUI, Media-Markt, Sixt & Co profitieren, Millionen andere stehen vor dem Aus

Sechs Wochen nach dem Start der ‚Corona-Hilfen‘ des Bundes legte die Kreditanstalt für Wiederaufbau erste Ergebnisse vor. Prominente Nutznießer, wie Adidas und Puma, Media-Markt und Saturn, Sixt und TUI hat der Bund an den Liquiditätstropf genommen. Für die 600 Milliarden Euro, die der Bund einsetzen kann, sind allerdings „nur“ 372.000 Unternehmen antragsberechtigt. Ein erheblicher Teil der mehr als 3,1 Millionen Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, Einzelunternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen wird mit der Existenz bezahlen für den als „alternativlos“ von dieser Bundesregierung verkauften Lockdown.

Organisierte Kriminalität als alternativer Geldgeber für klamme Unternehmen

Liquidität zu beschaffen, wird das größte Problem für Unternehmen werden, je mehr die Umsätze einbrechen, während die Kosten weiterlaufen. Geld in ausreichender Höhe und ausreichend schnell vom Staat zu bekommen, erweist sich schon jetzt für viele Unternehmen als Problem. Doch neben dem Staat existiert ein potenziell alternativer Geldgeber: Organisierte Kriminalität, die die „Corona“krise ausnutzt, um gegen Cash Unternehmensanteile zu kaufen und sich damit auch in solchen Branchen breit zu machen, die bisher nicht zu ihrem Geschäftsfeld gehören. Erfahrungen aus der Zeit der Finanzkrise von 2008 belegen, dass dies eine reale Gefahr ist. Wir haben zwei Bundesministerien und das Bayerische Landeskriminalamt nach ihrer Einschätzung gefragt …

Immerhin arbeitet die bayerische LfA schon an einem Kreditschirm

Der ‚KfW-Schnellkredit‘, vor zehn Tagen verkündet vom Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz, lässt rund 3 Millionen Unternehmen im Regen stehen. Denn dieser Kredit, für den die KfW die volle Haftung übernimmt, kann erst ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als zehn Mitarbeitern beantragt werden.
Die staatliche bayerische Förderbank soll diese Lücke schließen. Mit dem Schnellkredit-Corona der LfA. Bleibt nur zu hoffen, dass der bald nutzbar ist. Bisher arbeitet die LfA noch daran …

Mehr als drei Millionen Unternehmen bleiben weiterhin im Regen stehen

„Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen“. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können“

Diese bombastischen Seifenblasen ergossen sich heute aus dem Mund des amtierenden Wirtschaftsministers – Peter Altmaier. Gemeinsam mit seinem Amtskollegen Scholz, dem Finanzminister, suhlte er sich in der Retterrolle. „Kleine und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr rasche Unterstützunge benötigen“ wollten sie unterstützen: Mit einem „KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt“. Den Schuss mit der hundertprozentigen Haftungsübernahme hat man jetzt anscheinend auch in den Berliner Ministerien gehört. Nicht verstanden hat man dort aber anscheinend,

  • dass es vor allem die mehr als 3 Millionen Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 9 Mitarbeiter) und die daran hängenden 4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind, die diese Hilfen brauchen (und nicht bekommen)
  • und dass die bombastischen verbalen Seifenblasen nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die Kreditprüfung auch beim lediglich so getauften, aber nicht auf „schnell“ konzipierten „KfW-Schnellkredit“ weiterhin Sache der Hausbanken ist und dort viel zu lange dauern wird, um Liquiditätskrisen aufgrund völlig fehlender Umsätze bei weiterlaufenden Kosten auffangen zu können.

Die „heiße Luft“ von Scholz und Altmaier und der wohl klingende Name „KfW-Schnellkredit“ werden nicht verhindern, dass hunderttausende von Kleinst- und Kleinbetrieben und auch so mancher mittelgroße Betrieb in den nächsten Wochen vor die Hunde gehen wird – mit allen Folgen für die Sozialsysteme, die wir in diesem Artikel [A] schon aufgezeigt haben, vor allem aber für an die zehn Millionen Menschen, die wirtschaftlich von diesen Betireben abhängig sind und von denen ein Großteil in Gefahr steht, durch die großen Maschen der angeblichen Schutz- und Rettungsschirme dieses Wirtschaftssystems zu stürzen!

Kurzarbeitergeld muss erst einmal der Arbeitgeber zahlen

Missverständnis Nr. 1 bei Kurzarbeit ist, dass der Arbeitnehmer den Antrag stellt und das Kurzarbeitergeld direkt von der zuständigen Arbeitsagentur an ihn bezahlt wird. Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass der Arbeitgeber tätig werden muss, mit einer – rechtzeitigen – Vorankündigung („Anzeige“) an die Arbeitsagentur, dass Kurzarbeit beabsichtigt ist und mit einem konkreten (und zeitaufwändigen) Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge. Am Monatsende allerdings ist dann erneut erst mal der Arbeitgeber in der Pflicht: Er muss das Kurzarbeitergeld vorstrecken, also an die Mitarbeiter auszahlen. Und die darauf entfallenden Sozialversicherungsanteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Krankenkasse abführen.

Ob und wann er mit einer Erstattung durch die Arbeitsagentur rechnen kann, wird für zigtausende von Arbeitgebern, den kleinen und kleinsten insbesondere, eine nervenzerfetzende Frage werden in den nächsten Wochen und könnte das zu befürchtende massenweise Firmensterben noch beschleunigen.

Die absehbaren Folgen des ‚alternativlosen‘ Lockdowns der Wirtschaft

Zum dritten Mal nach Fukushima/Energiewende und „Flüchtlingskrise“ wird eine einsame politische Entscheidung dieser Regierung als ‚alternativlos‘ begründet. Der „Corona-SCHUTZschild“, den die Bundesregierung in dieser Woche aufstellte, schützt auch nicht, jedenfalls nicht vor dem Sars-CoV2-Virus. Er soll durch eine Abflachung der Infektionszahlen einer Überforderung des Gesundheitssystems entgegen wirken, das ohne Kaputtsparen und Privatisierung seit Jahren nicht (so) überfordert wäre.
700 Milliarden und damit der Löwenanteil der jetzt angekündigten Hilfen des Bundes kommt den ganz großen Unternehmen zugute. Dort sind rund 15 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, knapp die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Eine Stütze dieser Arbeitgeber beugt also einer sonst drohenden anderen Überforderung vor: Nämlich der der Sozialsysteme. 3 bis 4 Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen und deren rund 4 Millionen Arbeitsnehmer fallen allerdings durchs aufgespannte Rettungsnetz. Kredite werden sie gar nicht oder nicht rechtzeitig bekommen. Zu den Einmalzahlungen der Soforthilfe gibt es zur Zeit nicht mehr als eine 1-seitige Unterrichtung an den Bundestag. Das wird also noch dauern mit der Auszahlung. Wir haben uns mal im Einzelnen angesehen, welche Folgen der bisher schon erreichte wirtschaftliche Worst Case eigentlich hat – und für wen …

Anträge auf Steuererleichterung für Unternehmen

Von den „präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen“ für Unternehmen, die der Bundesfinanzminister vor einer Woche angekündigt hatte, ist noch immer nichts zu sehen. Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat der bayerische Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung Maßnahmen zur Steuererleichterung für betroffene Unternehmen in Kraft gesetzt. Hier folgen Informationen und Tipps zur Antragstellung – in der Annahme, dass bald auch in anderen Ländern gilt, was Bayern „im Vorgriff“ schon mal veranlasst hat.

Milliarden-Hilfsprogramm der Bundesregierung ist Schutzschild für die Banken

Die schwierige Entscheidung, welchen Firmen und welchen Branchen wir helfen, haben wir, Gott sei Dank, nicht zu treffen. Schlichtweg weil wir genug Geld haben. Wir können allen helfen. Und wir werden es tun. (Bundesfinanzminister Olaf Scholz, am Donnerstag Abend, 12.3., bei Maybrit Illner.)
Fünf Tage später werden Einzelheiten zum geplanten ‚Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild‘ auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Sie entpuppen sich als Hilfen und Schutzschild für Banken für den Fall von Kreditvergaben an Unternehmen. Doch der Unternehmer, der in dieser Situation einen solchen (weiteren?) Kredit aufnimmt, trägt das volle Risiko selbst – ohne zu wissen, wann sein Geschäft neben den weiterlaufenden Kosten auch wieder Umsatz bringen wird. Es gehört viel Optimismus – oder auch Gottvertrauen dazu, dieses Risiko einzugehen!