Anträge auf Steuererleichterung für Unternehmen

Von den „präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen“ für Unternehmen, die der Bundesfinanzminister vor einer Woche angekündigt hatte, ist noch immer nichts zu sehen. Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat der bayerische Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung Maßnahmen zur Steuererleichterung für betroffene Unternehmen in Kraft gesetzt. Hier folgen Informationen und Tipps zur Antragstellung – in der Annahme, dass bald auch in anderen Ländern gilt, was Bayern „im Vorgriff“ schon mal veranlasst hat.

Milliarden-Hilfsprogramm der Bundesregierung ist Schutzschild für die Banken

Die schwierige Entscheidung, welchen Firmen und welchen Branchen wir helfen, haben wir, Gott sei Dank, nicht zu treffen. Schlichtweg weil wir genug Geld haben. Wir können allen helfen. Und wir werden es tun. (Bundesfinanzminister Olaf Scholz, am Donnerstag Abend, 12.3., bei Maybrit Illner.)
Fünf Tage später werden Einzelheiten zum geplanten ‚Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild‘ auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Sie entpuppen sich als Hilfen und Schutzschild für Banken für den Fall von Kreditvergaben an Unternehmen. Doch der Unternehmer, der in dieser Situation einen solchen (weiteren?) Kredit aufnimmt, trägt das volle Risiko selbst – ohne zu wissen, wann sein Geschäft neben den weiterlaufenden Kosten auch wieder Umsatz bringen wird. Es gehört viel Optimismus – oder auch Gottvertrauen dazu, dieses Risiko einzugehen!

Koalitionsversprechungen – vom Mittelstand zu bezahlen

Ob die Entscheidung der SPD-Mitglieder tatsächlich für die Umsetzung der Versprechungen in der Koalitionsvereinbarung sorgen wird, ist fraglich. Denn „gegen meinen Willen … konnten Sie echt nichts durchsetzen“ kanzelte Frau Merkel die SPD erst vor wenigen Monaten ab. Dramatische Auswirkungen ergeben sich jedoch sicher für die „Leistungsträger“ im Mittelstand: Vor allem sie sind es, die die Steuern aufbringen müssen, mit denen die Versprechungen bezahlt werden sollen. Ein bisher weitgehend unbemerkt eingeführtes neues Folterinstrument aus dem Finanzministerium namens GOBD stellt alle Selbstständigen und Unternehmen unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung. Den sie nur durch die Einführung von vorgeschriebenen, extrem zeit- und kostenaufwändigen Verfahrens- und Formvorschriften wirksam entkräften können.

Das neue Geldwäschegesetz: Generalverdacht gegen den deutschen Mittelstand

Unter dem Radar von Leitmedien und Öffentlichkeit trat Mitte letzten Jahres das neue Geldwäschegesetz in Kraft. Es wird nichts daran ändern, dass Deutschland weiterhin weltweit zu den Top 10 Ländern gehört, die eine Schattenfinanzwelt erst möglich machen. Dafür wurde der gesamte deutsche Mittelstand unter Generalverdacht gestellt und Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Makler zu Ermittlungsgehilfen des Staates gemacht. Wer nicht spurt, dem drohen immense Bußgelder …
Update vom 31.01.2018