Koalitionsversprechungen – vom Mittelstand zu bezahlen

Ob die Entscheidung der SPD-Mitglieder tatsächlich für die Umsetzung der Versprechungen in der Koalitionsvereinbarung sorgen wird, ist fraglich. Denn „gegen meinen Willen … konnten Sie echt nichts durchsetzen“ kanzelte Frau Merkel die SPD erst vor wenigen Monaten ab. Dramatische Auswirkungen ergeben sich jedoch sicher für die „Leistungsträger“ im Mittelstand: Vor allem sie sind es, die die Steuern aufbringen müssen, mit denen die Versprechungen bezahlt werden sollen. Ein bisher weitgehend unbemerkt eingeführtes neues Folterinstrument aus dem Finanzministerium namens GOBD stellt alle Selbstständigen und Unternehmen unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung. Den sie nur durch die Einführung von vorgeschriebenen, extrem zeit- und kostenaufwändigen Verfahrens- und Formvorschriften wirksam entkräften können.

Steuerhinterziehung ist strafbar – Steuerverschwendung bleibt folgenlos

Steuerpflichtigen droht Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße, wenn sie Steuern hinterziehen. Doch wenn Behörden Steuern verschwenden, hat dies keinerlei Konsequenzen: Seit Jahren kritisiert der Bundesrechnungshof das IT-Projektmanagement im Bundesinnenministerium. Um in seinem letzten Bericht festzustellen, dass seine Empfehlungen völlig ignoriert wurden. Ein übles Beispiel dafür, wie sich eine Behörde einer „demokratischen“ Kontrolle entzieht. Dabei gäbe es Maßnahmen gegen solche Selbstherrlichkeit …

Bundesfinanzministerium misst mit zweierlei Maß

Bei Cum-Ex-Geschäften entstand durch mehrfach ausgestellte Steuerbescheinigungen ein Schaden von mehr als zehn Milliarden Euro. Das Finanzministerium unternahm jahrelang nichts dagegen. Attac soll nach einem Verfahrenstrick, den das Finanzministerium angeordnet hat, auch weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Dabei hatte das zuständige Finanzgericht ein gegenteiliges Urteil gefällt.

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Von der im Koalitionsvertrag angekündigten Steuervereinfachung ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ‚Modernisierung des Besteuerungsverfahrens‘ so gut wie nichts zu finden: Was sich auf 40 weiteren Seiten Gesetzestext und der Änderung in 17 Steuergesetzen tatsächlich findet, zielt vor allem auf die Millionen von Einkommensteuerpflichtigen ab: Sie sollen gezwungen werden, mit dem Finanzamt nur noch „elektronisch“ zu verkehren. Automatisiert und elektronisch soll auch das Risiko des einzelnen Steuerpflichtigen aus Sicht der Finanzbehörde bewertet werden. Und ein Recht auf rechtliches Gehör ist zukünftig Ermessenssache des Finanzamts …