Krasses Missverhältnis zwischen Fehlern der Regierung und Anforderungen an Unternehmen
Die Bundesregierung ist relativ freizügig mit Entschuldigungen für Fehler, die in ihren Ressorts begangen werden: Allerdings ganz und gar nicht freizügig, wenn es um Pflichten und Fristen-Einhaltung, zum Beispiel von Unternehmern geht: Hunderttausende von Unternehmen müssen auch für 2019 wieder ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen: Die Frist dafür wurde kleinlich verlängert um zwei Monate bis Ende Februar 2021. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2019 wurde verlängert um sechs Monate, bis Ende August 2021. Ist dem Justiz-und Finanzministerium schon mal aufgefallen, dass Unternehmen für beide Pflichten die gleichen Unterlagen brauchen, nämlich den Jahresabschluss? Und hat sich schon mal jemand gefragt in diesen Ministerien, wer Jahresabschlüsse für Unternehmen erstellen soll, wenn Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom Staat als Hilfssachverständige in Anspruch genommen werden, um Covid-Hilfsanträge zu prüfen?