Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Fernsehen und sonstige Medien kennen ja seit Wochen nur noch ein Thema: Flüchtlinge und die Frage, ob das Leben in diesem Land durch Flüchtlinge nun riskanter wird oder nicht. Die Bundesregierung, von solchen medialen Aktivitäten in der Durchsetzung ihrer Absichten nicht beeinträchtigt, spult weiterhin aus, was die Stäbe von Mitarbeitern und externe Berater in den Ministerien erarbeitet haben, weil es ursprünglich einmal im Koalitionsvertrag stand. Zu diesen Absichten gehört auch die Steuervereinfachung.

30 cm Dünndruck – die aktuellen Steuergesetze nachgemessen

Um das Ausmaß des Problems deutlich zu machen, möchte ich eine mir gut bekannte Steuerberaterin zitieren. Die beklagte sich in einem Telefonat vor einigen Tagen heftig über die grassierende Verkomplizierung des Steuerrechts: „In den fünfziger Jahren“, sagte sie, „passten die relevanten Steuergesetze in ein Taschenbuch. Heute habe ich auf meinem Schreibtisch drei dicke Wälzer stehen, zusammen an die 30 cm dick und zwar trotz Dünndruck.“

Statt Steuervereinfachung, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen …

Dass es notwendig ist, die aktuellen Steuergesetze zu vereinfachen, steht auch schon im Koalitionsvertrag der aktuellen großen Koalition:

Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Von diesem dauerhaften Prozess profitieren alle an der Besteuerung beteiligten Gruppen: Die Steuerzahler, die Verwaltung und die steuerberatenden Berufe.

… kommt ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Allerdings – wenn man genau liest, was da steht, könnte es eher auf die Einführung von „mehr technischen Möglichkeiten“ hinauslaufen als auf eine echte Vereinfachung der Gesetze. Dieser Eindruck sollte sich bestätigen, wie wir bei Lektüre des vorliegenden Gesetzentwurfs zur „Modernisierung [! Nicht Vereinfachung!] des Besteuerungsverfahrens“ feststellen mussten. Der wurde in der vergangenen Woche in erster Lesung im Bundestag beraten.

Rein quantitativ ist dazu festzustellen, dass das Textvolumen der deutschen Steuergesetze dadurch erneut größer geworden ist: Zu den bisherigen 30 Zentimeter Dünndruck sind weitere 40 A4-Seiten Gesetzestext hinzugekommen. Die Änderungen betreffen 17 einzelne Gesetze, wobei die umfangsreichsten Ergänzungen die Abgabenordnung und das Einkommenssteuergesetz betreffen [1].] Durch dieses Werk haben wir uns durchgearbeitet, jedenfalls bis zu einem Punkt, ab dem eine Gefährdung der individuellen gesundheitlichen und psychischen Befindlichkeit nicht länger ausgeschlossen werden konnte. Einige Erkenntnisse aus dieser Lektüre möchten wir Ihnen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder auf juristische Genauigkeit – nicht vorenthalten:

Der Steuerpflichtige als Untertan

Was zunächst auffiel, waren der Ton und Diktus dieses Dokuments: Es kam darin eine Haltung zum Ausdruck, von der wir angenommen hatten, dass sie in literarischen Werken, wie dem ‚Untertan‘ von Heinrich Mann zwar wahrheitsgetreu geschildert ist, ansonsten jedoch der Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts angehört. Seitdem sind hundert Jahre vergangen, sodass wir glaubten annehmen zu können, dass das Verhältnis zwischen Finanzbehörde, Steuerpflichtigem und seinem Berater inzwischen etwas mehr auf gleicher Augenhöhe und auf der Ebene von vergleichbaren Rechten und Pflichten angekommen sei. Diese Erwartung wurde nicht nur nicht bestätigt, sondern in ihr Gegenteil verkehrt.

Rechtliches Gehör nicht mehr sichergestellt

Könnte man den Ton noch als Frage des Stils auffassen, so ist wesentlich gravierender, dass ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf rechtliches Gehör nicht mehr existieren soll, wenn dieser Entwurf Gesetz wird: Denn es findet sich da in der vorgesehenen Änderung zur Abgabenordnung unter dem Stichwort „Untersuchungsgrundsatz“ die Formulierung, dass die Finanzbehörde „an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden [ist]“.

Automatische Risikobewertung des Steuerpflichtigen durch Risikomanagementsysteme

Scoring, den Begriff kannte man bisher vor allem aus der Bonitätsbewertung. Sie wissen schon: Da sind diese intransparenten Verfahren, in denen ihre Kreditwürdigkeit aus Wohnadresse, Einkaufsverhalten und Schuhgröße abgeleitet wird. Auch solche Modernismen sind jetzt bei den Finanzbehörden geplant. Dort sollen „Risikomanagementsystemen“ eingeführt werden:

„Die Finanzbehörden können zur Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen und Prüfungen für eine gleichmäßige und gesetzmäßige Festsetzung von Steuern und Steuervergütungen sowie Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen automationsgestützte Systeme einsetzen (Risikomanagementsysteme). Dabei soll auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung berücksichtigt werden. …“

Und damit auch ja niemand prüfen kann, was diese Scoringsysteme aus- und bewerten, ist auch gleich noch Geheimhaltung vorgesehen: „Einzelheiten der Risikomanagementsysteme dürfen nicht veröffentlicht werden, soweit dies die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gefährden könnte.“ Was wir persönlich besonders bedenklich finden, angesichts der zahlreichen – vorsichtig ausgedrückt – Leistungsschwächen, die die im Auftrag von Bundesministerien entwickelten IT-Verfahren in ihrer Mehrzahl aufweisen *).

Von Vereinfachung keine Spur, stattdessen erhebliche Zusatzbelastung für Steuerpflichtige und Steuerberater

Was im Koalitionsvertrag noch als „Steuervereinfachung“ vorgesehen ist, kommt tatsächlich daher als eine umfassende Elektronifizierung der Besteuerung mit Vorteilen vor allem für die Finanzbehörden. Der Neusprech dafür lautet „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“. Dies zielt vor allem ab auf die Millionen von Einkommenssteuerpflichtigen, also vor allem Freiberufler, Selbstständige und Gesellschafter bzw. Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen. Im Ergebnis bedeutet diese umfassende Umgestaltung der Steuergesetze eine weitere Belastung für den Steuerpflichtigen und seinen Berater.

Die Elektronifizierung der Finanzämter ist in vollem Gange

Dazu muss man wissen, dass es den politischen Entschluss gibt, die Finanzämter auf einen voll elektronischen Geschäftsverkehr umzustellen. Schriftliche Belege?! Ist nicht mehr! Dieser Prozess ist heute bereits in vollem Gange und führt – kann ich aus eigener Erfahrung sagen – dazu, dass das Finanzamt, von dem ein Steuerpflichtiger seit Jahren besteuert wird, sich neuerdings damit hervortut, immer wieder Unterlagen anzufordern, die schon mehrfach eingereicht worden sind. Auf Nachfrage kommt dann die Erklärung, dass die gesamte Akte inzwischen „auf elektronisch“ umgestellt worden ist und dabei offensichtlich nicht nur das eine oder andere unter den Tisch gefallen ist, sondern anscheinend der wesentliche Inhalt der gesamten Akte dem Nirwana anheimgefallen ist. Dem betroffenen Finanzbeamten, darauf angesprochen, ist diese Situation ersichtlich peinlich. Das Angebot, ihm die in seiner Akte fehlenden Dokumente zuzusenden [denn wir haben noch Papierakten – aus gutem Grund!], dabei handelt es unter anderem um den 20-seitigen Prüfbericht einer Umsatzsteueraußenprüfung, weist er mit einem letzten Rest von finanzbeamtlichen Stolz von sich und erklärt, dann eben selber in den Archivkeller hinunter zu steigen, um nach der vielleicht doch noch vorhandenen Papierakte zu suchen. Nachdem man – nach Beseitigung des Problems – im gemeinsamen Small Talk festgestellt hat, dass das Problem weder vom Steuerpflichtigen oder seinem Berater, noch vom Finanzbeamten verschuldet ist, erklärt dieser freimütig, wie froh er sei, diesen „Irrsinn“ in wenigen Monaten verlassen zu können, da er das Rentenalter erreicht hat.

Der Steuerpflichtiger soll gezwungen werden, mit Finanzämtern nur noch „elektronisch“ zu kommunizieren

Die im Gesetzentwurf als so fortschrittlich verkaufte „Modernisierung“ hat, so lernen wir daraus, vor allem den Zweck, den Steuerpflichtigen, dazu zu zwingen, den Gesamtverkehr mit den Finanzbehörden und insbesondere sämtliche Steuererklärungen nur noch elektronisch abzugeben.

Schön wäre, wenn dazu auch flächendeckend schnelle Datenleitungen zur Verfügung stünden …

Nur am Rande sei bemerkt, dass die Götter der Technik vor die erfolgreiche elektronische Übermittlung einer Steuererklärung das Vorhandensein einer ausreichend schnellen und stabilen Datenübertragungsverbindung gestellt haben. Im Bundesland Bayern, in dem wir ansässig sind, und das sich ja generell so viel auf seine Affinität zur modernen IT-Technik zugute länger hält – Stichwort: „Laptop und Lederhosen – in Bayern also, ist es außerhalb von Städten noch durchaus nicht selbstverständlich, über eine ausreichend schnelle Datenleitung zur verfügen. Der Download der jüngsten Elster-Version – wer weiß, wovon ich spreche, weiß auch, dass es viele Elsterversionen in einem Jahr geben kann – dieser Download also, kann mit einer Datenleitung in Oberbayern durchaus einmal mehrere Stunden beanspruchen. Und es passiert auch, dass man kurz vor erfolgreichem Abschluss feststellen darf, dass die Verbindung kurz vor dem erfolgreichen Ende zusammengebrochen ist. Auf der anschließenden 20-minütigen Autofahrt zum lokalen Sitzfinanzamt, wo man gedenkt eine DVD mit der hoffentlich aktuellen Version von Elster beim Pförtner zu ergattern, hat man dann ausreichend Zeit, den individuellen Adrenalinspiegel wieder auf Normalmaß herunter zur regeln.

Verlagerung der Arbeit der Finanzämter auf die Steuerberater und mehr Haftung für diese

Natürlich haben auch die ingeniösen Schöpfer dieses Gesetzeswerkes erkannt, dass man nicht jeden Steuerpflichtigen dazu zwingen kann, sich selbst die Infrastruktur für die Erstellung einer elektronischen Steuererklärung und deren Übermittlung an das Finanzamt zu beschaffen. Zu diesem Zweck wurden Mittler im Gesetz definiert, das sind Personen oder Firmen, die im Auftrag des Steuerpflichtigen entweder die Steuererklärung erstellen und übermitteln (Steuerberater) oder nur für die Übermittlung verantwortlich zeichnen. In beiden Fällen jedoch macht der vorliegende Gesetzentwurf diese Mittelsmänner haftbar für Abweichungen zwischen der Faktenlage und der erklärten Lage: Es sind nun die Steuerberater bzw. Mittler, die relativ weitgehend überprüfen und sicherstellen müssen, dass die im Einzelfall erklärten bzw. übermittelten Informationen tatsächlich mit der Wirklichkeit übereinstimmen.

Steuerberater werden unfreiwillig zu Archiven der Finanzämter gemacht

Die Steuerberater nimmt der Gesetzentwurf noch wesentlich weitergehend in die Pflicht: Die Finanzbehörden wollen ja, oben schon ausgeführt, mit Belegen nichts mehr zu tun haben. Es soll daher jetzt der Steuerberater die Empfangs- und Aufbewahrungsstelle werden für die Belege des Steuerpflichtigen. Und gleichzeitig soll der Berater dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Fakten, die sich „belegen“ lassen aus den Belegen auch übereinstimmen mit den Angaben, die in der Steuererklärung gemacht wurden. Der Prüfaufwand, der bisher bei den Finanzbehörden lag, wird also auf die Steuerberater verlagert, gleichzeitig werden sie quasi ergänzend zum Steuerpflichtigen haftbar gemacht für fehlerhafte bzw. falsche Angaben. Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, sollen die Steuerberater nun auch noch die entsprechenden Belege und Unterlagen aufbewahren, die das Finanzamt nicht mehr haben will.

Die Folge ist für jeden einigermaßen klar denkenden Steuerberater, dass er seine Mandate beschränkt. Haftungen, die er selbst übernehmen soll zurückgibt an den Steuerpflichtigen und sich dies entsprechend bestätigen lässt und sich, wer könnte es ihm verdenken, gesondert bezahlen lässt für Aufgaben, wie zum Beispiel die Aufbewahrung von Belegen, die das neue Gesetz ihm auferlegt.

Absehbare Folgen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Die Folge dieser sogenannten Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird darin bestehen, dass die Steuerberater als kompetente Fachleute mit Übersicht über ein überbordend kompliziert gewordenes Steuergesetzeswerk sich zurückziehen auf Arbeitsgebiete, in denen sie nicht qua Gesetz haftbar gemacht werden für die Steuererklärungen ihrer Mandanten. Mehr wird also in Zukunft im Verantwortungs- und Eigenbearbeitungsbereich von Mandanten landen bzw. bleiben. Und zwar besonders von solchen Steuerpflichtigen, wie Freiberuflern, Selbstständigen und Eigentümern und Geschäftsführern von mittelständischen Betrieben, die „mehr“ Steuererklärung abzugeben haben, als der nur lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Kein Angehöriger dieser Zielgruppen kann auch nur annähernd überblicken, welche Fallen die Steuergesetze für ihn enthalten. Denn es entspricht der Natur der Sache, dass diese Personen sich vorrangig ums Geldverdienen kümmern müssen und nicht wesentliche Teile ihrer Arbeitszeit für ihr „Besteuerungsverfahren“ aufwenden können. Die Folge wird also sein, dass ein Gesetz mit dem schönen Titel „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ vor allem enden wird in mehr Verstößen gegen das Steuergesetz durch Angehörige der Mittelschicht und entsprechenden Ahndungen.

Die Kriminalisierung der Steuerpflichtigen aus dem Mittelstand hat bereits begonnen

Diese Prognose passt zur Beobachtung von Steuerberatern und Finanzbeamten aus der jüngsten Zeit: Es ist, sagen diese, flächendeckend festzustellen, dass immer mehr Steuerpflichtige und zwar vor allem die, die „mehr“ Steuererklärung abgeben müssen, durch die Finanzbehörden kriminalisiert werden, d.h. wegen an sich geringer Verstöße gegen das Steuerrecht strafrechtlich belangt und verurteilt werden. Den meisten Finanzbeamten wiederstrebt dieses Vorgehen. Doch seien sie von ihren Vorgesetzten bzw. den übergeordneten Behörden „gehalten“ so vorzugehen.

Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Rechtsstaatlichkeit steht allenfalls auf dem Papier

Was an dieser verdeckten, aber konsequent verfolgten Strategie aus dem Hause Schäuble außerdem so sauer aufstößt, ist die eklatante Diskrepanz. Da heißt es, gleich auf Seite 1 des Gesetzentwurfs: „Das vorgelegte Gesetz sichert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs unter den gegebenen Bedingungen.“ Aus dem eigentlichen Gesetzestext ergibt sich jedoch vielmehr, dass Millionen von Einkommenssteuerpflichtigen, Freiberuflern, Selbstständigen und Mittelständlern, in Summe also „die Mittelschicht“ dieser Gesellschaft, immer mehr und immer kleinlicher kujoniert und zunehmend auch kriminalisiert werden. Große Unternehmen haben sich durch diverse Schlupflöcher im Steuerrecht dünne gemacht und zahlen einen lächerlich geringen Anteil zur Körperschafts- und Gewerbesteuer. Internationale Multis beanspruchen, wie z.B. Amazon, zwar in erheblichem Maße die Infrastruktur dieses Landes, zahlen hier jedoch so gut wie gar keine Steuern. Und Steuervermeidungsmodelle, wie die so genannten Cum-Ex-Geschäfte, werden vom Finanzministerium unter Herrn Schäuble nicht etwa radikal verfolgt und bekämpft.
Nein, es bedarf eines – vor wenigen Tagen endlich eingesetzten – 3. Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag [2], der folgende Fragen aufklären soll:

  1. wie es dazu kommen konnte, dass die Cum-Ex-Geschäfte über zehn Jahre lang nicht unterbunden wurden;
  2. in welcher Höhe es im Zeitraum 1999-2012 durch diese Praxis zu einem Schaden für die Gemeinschaft der Steuerzahlerrinnen und Steuerzahler kam
  3. welche Stellen und welche Personen auf der staatlichen Seite nicht rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um Cum-Ex-Geschäfte zu unterbinden und damit für den entstandenen Schaden einerseits formal und andererseits tatsächlich mitverantwortlich sind.

Leider ist absehbar, wer schneller zum angestrebten Ziel kommt: Das Gesetzgebungsverfahren soll 2016 abgeschlossen werden, das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Auf Ergebnisse des Untersuchungsausschuss wird man länger warten müssen. Eine Haftung der politisch Verantwortlichen für Steuerausfälle in Millionenhöhe wird – wie immer in solchen Fällen – Wunschtraum bleiben.

Fußnote

*)   Um den Vorwurf der ‚Leistungsschwäche‘ auch Beispiele folgen zu lassen: ELENA und elektronische Gesundheitskarte, DE-Mail, HERCULES bei der Bundeswehr, polizeiliche Informationssysteme, angefangen bei INPOL-Neu bis zu absehbaren ‚Mängeln‘ bei der Einführung des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds PIAV, das Nicht-Funktionieren der Erfassung von Asylbewerbern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Hauptursache ist für die langen Asylbearbeitungszeiten und damit das aktuelle Fiasko im Umfang mit Asylsuchenden … Selbst dem gegenüber den Bundesbehörden in der Regel sehr zurückhaltenden Bundesrechnungshof war vor einiger Zeit dazu der Kragen geplatzt, wie wir hier [3] berichtet hatten.

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Quellen

[1]   Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, DBT-Drs. 18/7457, 03.02.2016
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807457.pdf

[2]   Beschlussempfehlung und Bericht zur beantragten Einsetzung des „Cum-Ex-„Untersuchungsausschusses, 18.02.2016, DBT-Drs. 18/7601
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807601.pdf

[3]   Massive Kritik des Bundesrechnungshofs an den IT-Projekten der Bundesregierung, 23.10.2014, Police-IT
https://police-it.org/massive-kritik-des-rechnungshofs-an-it-projekten-des-bundes-7765