Das neue Geldwäschegesetz: Generalverdacht gegen den deutschen Mittelstand

Unter dem Radar von Leitmedien und Öffentlichkeit trat Mitte letzten Jahres das neue Geldwäschegesetz in Kraft. Es wird nichts daran ändern, dass Deutschland weiterhin weltweit zu den Top 10 Ländern gehört, die eine Schattenfinanzwelt erst möglich machen. Dafür wurde der gesamte deutsche Mittelstand unter Generalverdacht gestellt, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Makler wurden zu Ermittlungsgehilfen des Staates gemacht und Millionen von Unternehmen müssen Interna offenlegen.
Und wer nicht spurt, dem drohen immense Bußgelder … | Lesedauer: 20-25 Minuten
Mit Update vom 31.1.2018

Mit dem neuen Geldwäschegesetz vom Juni 2017 ist der Großen Koalition ein genialer, neoliberaler [a] Wurf gelungen: Der Staat beschränkt sich bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (weiterhin) auf das Minimum; Arbeit und Aufwand überträgt er Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Notaren, Immobilienmaklern und Fahrzeughändlern. Die sollen ihre Geschäftspartner nun identifizieren und jedes Geschäft und jede Transaktion auf mögliche Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abklopfen. Das alles sollen sie aufzeichnen, aufbewahren und auf staatliches Verlangen zur Verfügung stellen. Sollten „Tatsachen“ auf einen Geldwäschehintergrund hindeuten oder gar auf Terrorismusfinanzierung, so haben sie unverzüglich Meldung zu machen. Und wenn sie nicht tun, wozu das neue Geldwäschegesetz sie verpflichtet, dann kann es saftige Bußgelder setzen.

Geldwäsche und deren Bekämpfung in Deutschland

Unbemerkt von den Leitmedien und somit auch der breiten Öffentlichkeit steht der Neoliberalismus in voller Blüte. Jüngstes Beispiel dafür ist das neu gefasste Geldwäschegesetz.

Geld waschen ist das Umtauschen, Transferieren, Verschleiern, Erwerben, Besitzen und Verwenden von Vermögensgegenständen, die unmittelbar oder mittelbar aus Straftaten stammen. [1]. Über die Größenordnung gibt es naturgemäß nur Schätzungen: Zwischen 2 und 5% der globalen Wirtschaftsleistung werden genannt [1], also zwischen 1,6 und 4 Billionen pro Jahr. Zum Vergleich: Das ist bei einer globalen Wirtschaftsleistung von knapp 80 Billionen Euro im Jahr 2017) fünf- bis zwölf Mal so viel, wie die Bundesrepublik Deutschland in diesem Jahr ausgab.

Das Geldwäschegesetz und seine politische Umsetzung

Ein bundesdeutsches Geldwäschegesetz gibt es schon seit 1993. Bis 2017 stand es vor allem im Schaufenster der Bundespolitik. Reingesehen, geschweige denn umgesetzt, wurde dagegen kaum etwas von dem, was im Gesetz stand. Obwohl es an vollmundigen Absichtserklärungen der Politik nicht fehlte:

Geldwäschebekämpfung ist seit 20 Jahren Schaufensterpolitik

„Geldwäsche ist das Herzstück der organisierten Kriminalität. Wo auch immer sie vorkommt, sollte sie ausgemerzt werden. Der Europäische Rat ist entschlossen, darauf hinzuwirken, daß konkrete Schritte unternommen werden, damit die Erträge aus Straftaten ermittelt, eingefroren, beschlagnahmt und eingezogen werden.“

Dieser Schlachtruf stammt aus ‚Schlussfolgerungen‘, die die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder im Jahr 1999 als Ratsvorsitzender der Europäischen Union hinterließ [2]. Bundesinnenminister war zu dieser Zeit der SPD-Politiker Otto Schily, Dr. Wolfgang Schäuble war Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Deutschen Bundestag.

Auf die angekündigten „konkreten Schritte“ im Kampf gegen die Geldwäsche, wartete man vergeblich. Das änderte sich auch nicht, nachdem Schröder 2005 von Merkel abgelöst wurde. Weder die schwarz-rote Koalition (bis 2009) noch die schwarz-gelbe unternahmen konkrete Schritte, den markigen Worten auch Taten folgen zu lassen. Erst im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom Dezember 2013 [3] wurde die Absichtserklärung erneuert. Man findet also auf Seite 63 …:

„Wir werden den Kampf gegen Finanzbetrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung, sowie gegen die Terrorismusfinanzierung ebenso intensivieren, wie die Zusammenarbeit mit allen zuständigen Aufsichts- und Ermittlungsbehörden.“

Nach diesem formulierungstechnischen Kraftakt verschwand das Thema erneut für die nächsten zwei Jahre in der Versenkung.

Kritik an der Schaufensterpolitik

Thomas Fischer, bis vor kurzem Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs und Autor eines Standardkommentars zum Strafgesetzbuch, hat sich in sehr deutlichen Worten zu solchen Absichtserklärungen der Politik zur Geldwäschebekämpfung geäußert. Passender Weise bei seinen Erläuterungen zum §261 StGB, der Geldwäsche: Die Vision von der „Ausmerzung“ sagt Fischer, ist „realitätsfern„. „Per definitionem ist Geldwäsche Folge jeder vermögensorientierten Kriminalität.“ Ihre Ausmerzung „würde entweder das Ende der Kriminalität oder die Abschaffung des Geldes voraussetzen.“ Solche lebensfernen Strategien sollten nicht ernsthaft als sinnvoller ‚Kampf‘ um Rechtsgütersicherheit verkündet werden.“ [1]

Die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie und ihre Umsetzung in ein völlig neues Geldwäschegesetz (2017)

2015 schaffte die EU, die das Thema Geldwäsche nicht so tiefenentspannt sieht, wie die Bundesregierung, dann vollendete Tatsachen: Indem sie am 25.06.2015 ihre „Vierte EU-Geldwäscherichtlinie“ vorlegte. Das erzeugte Druck für die Bundesregierung: Denn die Richtlinie musste innerhalb von zwei Jahren auch in Deutschland in ein Bundesgesetz umgesetzt werden. Doch in Berliner Regierungskreisen wollte gut Ding Weile haben. Die Umsetzung dauerte also. Im Frühjahr 2016 wurde ein Buch über die Panama Papers veröffentlicht [4]. Thema des Buches ist die partielle Auswertung eines geleakten Datenbestands aus der panamaischen Steuer- und Rechtsberatungskanzlei Mossack Fonseca durch einen Verbund investigativer Journalisten. Sie beschreiben großteils legale Steuervermeidungstricks durch tausende von Akteuren in diversen Ländern, aber auch Steuerhinterziehungs- und Geldwäschedelikte. Auch diese Veröffentlichung durch zwei Journalisten der Süddeutschen Zeitung konnte dem Gesetzgebungsprozess für das neue Geldwäschegesetz keine Beine machen. Das lag vielleicht auch daran, dass in dem Buch hauptsächlich über solche Auswertungsergebnisse berichtet wurde, die kaum Hinweise auf Geldwäschevorgänge in Deutschland aufwiesen. Und wen interessiert schon ein russischer Cellist mit Kontakten zu Putin?!

Unruhe kam dann im Frühjahr 2017 auf. Vermutlich war jemandem aufgefallen, dass das Gesetz spätestens Ende Juni verabschiedet sein und in Kraft treten sollte. Also beschäftigte sich der Bundestag im März erstmals mit dem Gesetzentwurf für das neu gefasste Geldwäschegesetz. Vom Finanzministerium war es angekündigt als „Neuanfang, mit dem das Gesetz mit Leben erfüllt werden“ sollte [5, S. 1, Ziff. 4]. Manche Sachverständige, die der Finanzausschuss zum Gesetzentwurf anhörte, bezeichneten den ‚Neuanfang‘ als mit heißer Nadel gestrickt. Andere ließen erkennen, dass er in diversen Sachfragen von beachtlicher Inkompetenz gekennzeichnet war. Damit hatten die Sachverständigen ihre Schuldigkeit getan. Durchaus sinnvolle und plausible Anregungen, z.B. der Bundessteuerberaterkammer oder auch des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (und diverse andere) fanden so gut wie keine Berücksichtigung im letztlich verabschiedeten Gesetzestext. Doch auch das ist im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ja leider nichts Neues.

Am 18.05.2017 tagte der Bundestag in einer besonders langen Sitzung. Unter den 36 Tagesordnungspunkten war auch das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GWG). Es wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD durchgewunken, Linke und Grüne enthielten sich. Am 26.06. war damit der ‚Neuanfang‘ in der bundesdeutschen Geldwäschebekämpfung in Kraft getreten.

Deutschland – ein Eldorado für Geldwäscher

Deutschland ist in Geldwäscher-Kreisen sehr beliebt. Die Fernsehsendung Plusminus berichtete im September 2017 [5], dass allein hierzulande rund 100 Milliarden illegale Gelder jährlich gewaschen werden. Dieser Betrag entspricht der SUMME DER AUSGABEN des Bundes im Jahr 2017 für

  • Verteidigung (37 Milliarden Euro),
  • Verkehr und digitale Infrastruktur (28 Milliarden Euro),
  • Zinsen und sonstige Aufwendungen für die Bundesschulden (20 Milliarden Euro), sowie
  • Bildung und Forschung (18 Milliarden Euro).

Woher das Geld kommt, das gewaschen werden muss

Dazu schreibt das Bundesinnenministerium auf seiner Webseite [6]:

„Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption stellen die Hauptbetätigungsfelder der Organisierten Kriminalität dar. Straftäter verdienen damit große Summen „schmutzigen Geldes“. Diese werden durch die Straftat der Geldwäsche „rein gewaschen“. Sie werden also beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust.

Am Ende ist nicht mehr zu erkennen, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. Das Geld wird im normalen Wirtschaftsverkehr nutzbar, etwa zum Erwerb von Immobilien oder anderen Gütern. Am Ende einer „geglückten“ Geldwäschehandlung kann zum Beispiel niemand nachvollziehen, dass das Haus in der Stadt A der Person XY gehört und mit Geld aus Drogenhandel in der Stadt B finanziert wurde.

Geldwäsche ist ein grenzüberschreitendes, internationales Phänomen. Durch die Globalisierung der Finanzmärkte sind die Methoden der Geldwäsche komplexer geworden. Auch die Verfolgung und Eindämmung illegaler Transaktionen sind schwieriger.
Deshalb ist die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern von zentraler Bedeutung. Das betrifft zum einen die Kooperation in konkreten grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren. Zum anderen ist es wichtig, gemeinsame Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche zu schaffen. Solche wurden sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit durch die „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (=FATF) etabliert.“

Warum Deutschland so attraktiv für Geldwäscher ist

Die Strafverfolgungsbehörden im Kernland der italienischen Mafia sind bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ein gutes Stück weiter, als die deutschen. Als einer unter vielen berichtete schon 2012 der leitende italienische Oberstaatsanwalt Roberto Scarpinato aus Palermo im Bundestag [7], dass Deutschland von der Mafia für die Geldwäsche besonders geschätzt wird. Spielhallen und Online-Spielbanken, die die Mafia über Strohleute aufkaufe, würden intensiv zur Geldwäsche genutzt. Zur Verschleierung dienten viele Zwischenstationen, zum Teil konnten über 90 internationale Finanzinstitute nachgewiesen werden.

Auch der Erwerb von Immobilien – Betongold, wie die Anlageberater dies treffend nennen – ist in Geldwäscherkreisen eine gern genutzte Option. Nur ein Beispiel: Der MDR hatte 2015 über eine mehr als zweijährige Recherche berichtet [8]. Das Ergebnis bestätigt den italienischen Staatsanwalt: Eine ‚Erfurter Gruppe‘ organisiert Teile der Geldwäsche der kalabrischen Mafia. Und nicht nur die italienische Mafia sei im Osten aktiv, sondern auch die armenische Organisierte Kriminalität. Deutschlands Immobilienmarkt sei ein „Paradies für Geldwäscher“ berichtete auch Monitor im Oktober 2017 [9]. Nach Schätzungen werden 25 Milliarden, also ein Viertel der zu waschenden Gelder in Immobilien angelegt. Die Anlage gilt als „wertstabil und sicher, weil die deutsche Volkswirtschaft zuverlässig läuft“. Und da relativ große Summen en bloc bewegt werden, ist der Immobilienkauf eine effektive Sache für den Geldwäscher. [10]

Beim Kauf einer Immobilie sind häufig Immobilienmakler beteiligt, sowie Rechtsanwälte und Notare. Der neue Eigentümer wird im Grundbuch eingetragen; dabei wird allerdings nicht überprüft, ob es sich bei einer natürlichen Person um einen vorgeschobenen Strohmann handelt oder bei einer juristischen Person als Erwerber um eine Briefkastenfirma, hinter der ganz andere „wirtschaftliche Berechtigte“ stehen. Hier wird schon seit langem mehr Transparenz und eine Feststellung der tatsächlichen Hintermänner verlangt. Ermittlungen werden nicht gerade erleichtert dadurch, dass es in Deutschland 214 Grundbücher / Grundbuchämter bei den Amtsgerichten gibt, jedoch bisher kein zentrales bundesweites Register. Diesen Vorschlag fand Bundesfinanzminister Schäuble zu teuer und zu aufwändig: Gegenüber Monitor erklärte sein Ministerium: „Die Einführung eines (…)-Registers wäre mit erheblichen Kosten und zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden …“[d]

Neoliberalismus vom Feinsten: Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Im Vorgriff auf das, was noch kommt in diesem Artikel, muss gesagt werden: Das ist Politik nach Gutsherrenart! Der Finanzminister, der in 2017 und den folgenden Jahren über satte Haushaltsüberschüsse verfügt, versteckt sich im Herbst 2017 hinter angeblich zu hohen Kosten. Wenige Monat zuvor wurde aber im neuen Geldwäschegesetz ein ganzes Arsenal von Schikanen (sogenannte „Pflichten“ für „Verpflichtete“) erheblich verschärft, deren Umsetzung landesweit bei den meisten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Notaren, Immobilienmaklern, Auto-, Kunst- und Antiquitätenhändlern für einen immensen Overhead an bürokratischem Aufwand und entsprechende Kosten sorgen wird. Und für Millionen von meist klein- und mittelständischen Unternehmen Offenlegungspflichten mit sich bringt, von denen die allermeisten derzeit nur (schlecht) träumen dürften. Davon hat die Presse und die Öffentlichkeit bisher kaum Notiz genommen!

An die eigentliche Büchse der Pandora, sprich Drogen-, Menschen- und Waffenhandel der organisierten Kriminalität, sowie Korruption und Steuerhinterziehung im großen Stil geht „die Politik“ nicht ran. Stattdessen werden breiten Berufsgruppen Pflichten auferlegt, von denen sehr zweifelhaft ist, ob diese Maßnahmen tatsächlich einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung von Geldwäsche leisten werden. Sicher ist aber, dass auf diese Weise die Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Immobilienmakler zu Ermittlungsgehilfen der Finanzbehörden gemacht werden, die – unentgeltlich – die Interna der von ihnen beratenen Mandaten und Kunden zu erheben und zu speichern haben, die die Geschäftstätigkeit ihrer Mandanten zu überwachen und Verdachtsmeldungen an Aufsichtsbehörden zu liefern haben – und zwar so, dass der Verdächtigte nichts davon erfährt.

Was hier eingeführt wird, ist eine ins Gesetz gegossene Blockwartmentalität. Hier wird unter der Flagge des Kampfs gegen Geldwäsche der gläserne Bürger bzw. der gläserne Unternehmer realisiert! Dass diese Überwachung auch noch „privatisiert“ wird, indem man sie Steuerberatern und Rechtsanwälten, Notaren und Maklern aufs Auge drückt, während sich der Staat vor seinen hoheitlichen Aufgaben drückt, ist der Gipfel politischer Hybris.

MUSS man verstehen: Warum der Bund (angeblich) nicht viel tun kann für die Bekämpfung der Geldwäsche

Vom Bund heißt es ja dieser Tage, dass er förmlich im Geld schwimmt: Dank sprudelnder Steuereinnahmen, minimaler Zinsen für die Staatsschulden und erkleckliche ZinsEINNAHMEN durch die Bankenrettung im Kontext der angeblichen Griechenland-„Pleite“. Für die Bekämpfung der Geldwäsche ist – angeblich – jedoch kein Geld da. Geld würde jedoch gebraucht, um die (Finanz-)Polizei und Justiz personell angemessen auszustatten und denen die IT-Ausstattung zu kaufen, die sie für effektives Arbeiten brauchen. Ja, sagt der Bund: Das ist Aufgabe der Länder! Die aber können sich Investitionen oder gar langfristige Personalbindungen nicht leisten: Denn das wäre mit „Schulden“ zu finanzieren. Neue Schulden aber können und dürfen nicht sein nach dem geltenden Dogma der „Schwarzen Null“, an dem CDU/CSU und SPD immer noch eisern festhalten:

Auch im finalen Sondierungspapier [b], also der Grundlage für die aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD, steht nur wieder: „Wir sind uns über das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden einig.“ [11, Seite 15] Wie einbetoniert steht sie da, die „Schwarze Null“. Und liefert eine unfassbar bornierte Begründung dafür, dass man hoheitliche Aufgaben – angeblich – nicht wahrnehmen KANN.

Die Wirkungslosigkeit der BaFin

Noch bevor dieses Gesetz in Kraft trat, hat die BaFin – die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel – elf deutsche Finanzinstitute auf Geldwäsche überprüft. Den Anstoß dafür gaben die Panama Papers. Allerdings hatte die BaFin nach eigenen Aussagen „zur Auswertung dieser großen Datenmengen … nicht die personelle Kapazitäten“ und verfügte auch nicht „über die hierfür notwendigen Ressourcen„.

Sie BAT die elf Institute daher darum, entsprechende Fragen zu beantworten (sic!), Daten zur Verfügung zu stellen (sic!) und ließ diese bei einem externen Dienstleister (sic!) auswerten. Eine Überprüfung von Filialen dieser Institute im Ausland sei „aus rechtlichen Gründen nicht möglich“ gewesen. Fabio de Masi, Finanzexperte der Linksfraktion im Bundestag sagt dazu: Das sei, als ob „die Drogenfahndung El Chapo bittet, seinen Keller selbst nach Kokain zu durchsuchen und dieses mit der Post zu schicken, falls er es findet“ [12]

Der Chef der BaFin verteidigt die No-Findings seines Instituts: Geldwäscherechtliche Vorschriften hätten die Banken (lies: nach den seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelungen) nicht verletzt. Und eine Steuerhinterziehung wurde „mangels Mandat“ von der BaFin nicht überprüft.

Update vom 31.1.2018: Deutschland auf Platz 7 der wichtigsten Schattenfinanzzentren vorgerückt

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit [e] veröffentlichte am 30.1.2018 seine alle zwei Jahre erscheinende Auswertung der Schattenfinanzzentren. Deutschland hat es geschafft vom Platz 8 auf Platz 7 vorzurücken. Das Netzwerk schreibt dazu:

“Deutschland bleibt auch in diesem Jahr trotz einiger Reformbemühungen ein sicherer Hafen für Schwarzgeld aus der ganzen Welt. Es verschlechtert seinen Geheimhaltungswert sogar leicht … Große Schlupflöcher und eine nachlässige Durchsetzung von Steuer- und Anti-Geldwäschegesetzen gefährden deren Wirksamkeit. [15].“

Das neue Geldwäschegesetz im Überblick

Wenn man einmal absieht von Absichtserklärungen und Sonntagsreden, also der Politik, die ins Schaufenster gestellt wird, gab es für die Politik auf Bundesebene nur EINE Notwendigkeit, sich mit dem Thema Geldwäsche überhaupt zu beschäftigen. Und das war – sozusagen auf den letzten Drücker im Juni 2017 – die notwendige Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales, deutsches Recht [c].

Der Gesetzgeber hat es sich dabei denkbar einfach gemacht:

  • Aufwand und Haftung für das Risikomanagement und Kontrollen werden privaten Verpflichteten aufgeladen
  • Verdachtsfälle sind verdeckt zu melden
  • alle Unternehmer müssen offenlegen, wer die „wirtschaftlich Berechtigten“ sind
  • Aufsichtsbehörden, wie z.B. auch die Steuerberaterkammern, können anlassunabhängige Überprüfungen vornehmen
  • und bei Verstößen gegen die Auflagen im Geldwäschegesetz können Bußgelder in existenzbedrohender Höhe verhängt werden

Risikomanagement und verschärfte Sorgfaltspflichten der Verpflichteten

Neben Finanzinstitute, Versicherungen, Spiel- und Wettanbietern, gehörten die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie die Rechtsanwälte, Notare und Immobilienmakler und Händler mit hochwertigen Gütern schon seit langem zum Kreis der Verpflichteten.

„Die verschwindend geringe Anzahl an Verdachtsmeldungen ist den Aufsichtsbehörden seit längerem ein Dorn im Auge“ schreibt ein Steuerberater-Verlag [13] „…, „wodurch zu vermuten ist, dass gerade die Verpflichteten-Gruppen unter besondere Beobachtung geraten, die in der Vergangenheit besonders wenige Verdachtsmeldungen abgegeben haben.“

Diese Vermutung erscheint plausibel. Unter dem Schlagwort der Verstärkung des „risikoorientierten Ansatzes“ wurde im neuen Geldwäschegesetz verfügt, dass diese Verpflichteten über ein „WIRKSAMES“ (sic!) Risikomanagement zur VERHINDERUNG (sic!) von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung“ zu „VERFÜGEN HABEN“. Dazu gehört, dass sie für jeden Geschäftspartner bzw. jede Transaktion in einer „Risikoanalyse“ die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten haben, die für die „Geschäfte“ bestehen, die von ihnen betrieben werden. Ihr Vorgehen dabei und die Ergebnisse müssen die Verpflichteten dokumentieren, regelmäßig überprüfen und ggf. aktualisieren und der Aufsichtsbehörde auf Verlangen die jeweils aktuelle Fassung der Risikoanalyse zur Verfügung zu stellen. Kleine Steuerkanzleien schätzen, so wurde uns berichtet, dass allein dafür ein Aufwand von zwei Wochen nicht ausreichen sein wird.

Die Steuerberaterkammern werden zu Aufsichtsbehörden bestimmt, die berechtigt sind, bei ihren Kammermitgliedern „anlassunabhängige“ Kontrollen durchzuführen. Um festzustellen, ob denn das gesetzliche vorgeschriebene Risikomanagement auch tatsächlich eingeführt wurde und aktuell ist.

Identifizierungspflichten der Verpflichteten

Die o.g. Verpflichteten müssen vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung, bei Dauergeschäftsverhältnissen aber auch kontinuierlich, die Identität ihres Geschäftspartners feststellen, diese überprüfen (sic!) und dies alles dokumentieren. Sie müssen sich dazu insbesondere Kopien der Ausweise z.B. des Geschäftsführers und der „wirtschaftlich Berechtigten“ ihres Kundenunternehmens aushändigen lassen, sowie Kopien von Handelsregisterauszügen. Diese sind aufzubewahren und zwar bis zu Fünf Jahre über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus und der „Aufsichtsbehörde“ auf Verlangen vorzulegen.

Meldepflichten der Verpflichteten

Die Überwachung der Mandanten bzw. Kunden und ihrer Geschäfte geht noch weiter: Sollte beispielsweise ein Steuerberater, der für den Mandaten auch das Rechnungswesen im Auftrag übernommen hat, feststellen, dass „Tatsachen“ darauf „hindeuten„, dass ein Geschäftsvorfall auf einer strafbaren Vortat besteht, so hat er bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Meldung zu machen. Und zwar so, dass der Mandant davon nichts erfährt.

Melden muss der Verpflichtete auch, wenn der Mandant bzw. Kunde dem Verpflichteten gegenüber nicht offengelegt hat, ob er als Strohmann für einen anderen „wirtschaftlich Berechtigten“ agiert. (Das wird, wie ich vermute, zu einem wahren Schwall von Selbstbezichtigungen bisheriger Strohleute führen … (Sarkasmus, Ende!))

Offenlegungspflicht für Unternehmen und das Transparenzregister

Neu eingeführt wurde auch eine Offenlegungspflicht für „wirtschaftlich Berechtigte“. Damit werden sämtliche juristischen Personen des Privatrechts (wie GmbHs, AGs, Stiftungen) und Personengesellschaften (wie OHG und KG) dazu verpflichtet, den/die sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten an das „Transparenzregister“ zu melden. Wirtschaftlich Berechtigte sind, vereinfacht gesagt, die Anteilseigner (mit mehr als 25%), die das Sagen haben.

Sie werden im Transparenzregister gespeichert, wo insbesondere Behörden entsprechende Nachforschungen anstellen dürfen. Auch Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz haben dort ein Einsichtsrecht, „wenn dies der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten dienst“. Sie müssen dafür allerdings bezahlen. Alle anderen Interessenten müssen ein „besonderes Interesse“ glaubhaft machen und, wenn sie denn dann Auskunft erhalten, ebenfalls bezahlen.

Bußgeldkeule und elektronischer Pranger

Das neue Geldwäschegesetz listet einen Katalog von 64 „Ordnungswidrigkeiten“ auf, die mit extrem deftigen Bußgelder belegt werden können. Dieses beträgt bei „einem schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Vorstoß“ … „bis zu einer Million Euro bzw. dem Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils, bzw. „in den übrigen Fällen“ bis zu einhunderttausend Euro“!

Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen werden darüber hinaus auf der Webseite der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht und zwar mit Angaben zu Art und Charakter des Verstoßes und den Namen der für den Verstoß verantwortlichen natürlichen und/oder juristischen Person.

Fazit zum neuen Geldwäschegesetz

„Der Staat“ entledigt sich auf eine sehr banale und zynische Weise seiner Aufgaben, Er wälzt sie ab auf Berater und Mediäre und deren Aufsichtsorgane. Und droht bei Verstößen gegen die so deklarierten Verpflichtungen mit drastischen Geldbußen in der Größenordnung von bis zu einhunderttausend Euro bzw. bei sehr schwerwiegenden Verstößen von „nicht mehr als „fünf Millionen Euro“.

  • >Steuerberater und andere Berater und Mediäre, die sich diesen Aufwand nicht leisten können oder wollen, werden nach Möglichkeiten suchen und sie finden, die Mandanten loszuwerden, die auch nur den Hauch eines Risikos darstellen könnten.
  • Aus Sicht des Mandanten wird das notwendige Vertrauensverhältnis zum Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder -beistand, Patentanwalt oder Notar massiv untergraben dadurch, dass der zum Hilfsbüttel des Staates zur Ausforschung der internen Verhältnisse beim Mandanten gemacht wird.
  • Dieses Gesetz betrifft jedes der mehr als 3,6 Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen, viele Familienunternehmen, sowie hunderttausende von Freiberuflern, Selbständigen und privaten Investoren, die sich an Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare oder Immobilienmakler wenden. Sie alle werden samt und sonders unter Generalverdacht gestellt.
  • Für die wahren Kriminellen, Steuerhinterzieher und Profiteure von Korruption wird sich auch in Zukunft nichts ändern: Sie können in Deutschland, gedeckt von einer scheinheilig tuenden und verlogen agierenden Politik weiterhin Aufträge durch Korruption erlangen, ihr Geld waschen und Steuern hinterziehen. Deutschland gehört, auch nach Einführung des neuen Geldwäschegesetzes, zu den Top 10 der Schattenfinanzplätze weltweit!
  • Ist es noch notwendig zu erwähnen, dass dieses Gesetz in der letzten Legislaturperiode einvernehmlich verabschiedet wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ?!
  • Und ist es nicht eine besondere Ironie dieser Gesellschaft, dass der Kopf und Geist hinter einer solchen Gesetzgebung, Dr. Wolfgang Schäuble, auch im Januar 2018 weiterhin unangefochten auf Platz 1 der Beliebtheitsskala der deutschen Politiker liegt?! [14]

Die bisher erschienenen Artikel aus der Serie ‚Auswirkungen des Geldwäschegesetzes auf Nicht-Geldwäscher‘

Das neue Geldwäschegesetz: Generalverdacht gegen den deutschen Mittelstand, 29.01.2018, CIVES
https://cives.de/geldwaeschegesetz-generalverdacht-gegen-deutschen-mittelstand-7127

Steuerberater als verlängerter Arm der Finanzpolizei, 02.02.2018, CIVES
https://cives.de/steuerberater-als-verlaengerter-arm-der-finanzpolizei-7202

Teil 3: Eintragung der ‚wirtschaftlich Berechtigten‘ im Transparenzregister, 14.03.2018, CIVES
https://cives.de/eintragung-der-wirtschaftlich-berechtigten-im-transparenzregister-7376

Fußnoten

[a]   Neoliberalismus, lehrt uns die Bundeszentrale für Politische Bildung, das sei eine „Denkrichtung des Liberalismus, die eine freiheitliche, marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung mit den entsprechenden Gestaltungsmerkmalen wie privates Eigentum an den Produktionsmitteln, freie Preisbildung, Wettbewerbs- und Gewerbefreiheit anstrebt“ und „staatliche Eingriffe in die Wirtschaft … auf ein Minimum beschränken will“.

[b]   Im aktuellen Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD [11] hat es die überarbeitete Absichtserklärung schon auf Seite 4 geschafft:
„Wir bekämpfen Steuerdumping, -betrug und -vermeidung und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU. …

[c]   Inzwischen wurde auf EU-Ebene übrigens schon die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie verabschiedet. Dabei hat die EU-Kommission zahlreiche Forderungen zur Verbesserung der Transparenz gegen mehrere Mitgliedsstaaten durchgesetzt. Die 5. Richtlinie wird voraussichtlich Mitte 2018 veröffentlicht und dann Ende 2019 in Kraft treten. Nach dem häufig geübten Motto, in Brüssel anders zu agieren, als in den deutschen Leitmedien zu verkünden, hat die Bundesregierung dabei „als Geldwäscherparadies .. in den Verhandlungen gemeinsame Sache mit den Steueroasen der EU gemacht“, schrieb Sven Giegold, Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament [12]

[d]   Eine geradezu peinliche Ausrede für ein Land, in dem Politiker gerne Sonntagsreden über die Digitalisierung schwingen. Im Übrigen ist es doch mit den Unterlagen der Handelsregister auch schon gelungen, diese elektronisch zu führen und bundesweit zentral zur Verfügung zu stellen. Die Handelsregister werden, wie die Grundbücher, an den Amtsgerichten geführt, quasi eine Türe weiter …

[e]   „Im Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland arbeiten Gewerkschaften, kirchliche und entwicklungspolitische Organisationen, soziale Bewegungen, Umwelt- und Menschenrechtsverbände, wissenschaftliche Institutionen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen sowie aktive Einzelpersonen zusammen (siehe unsere Mitglieder und Unterstützer). Gemeinsam engagieren wir uns auf verschiedenen Feldern für eine am Gemeinwohl orientierte Steuer- und Finanzpolitik.
Die Ziele, Kernthemen und Arbeitsweisen des Netzwerks haben die Mitglieder in einer „Charta des Netzwerks Steuergerechtigkeit Deutschland – Gemeinsam für gerechte, solidarische und nachhaltige Finanzsysteme – gegen Steuerflucht und Schattenfinanzwirtschaft weltweit“ niedergelegt.
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland ist Teil einer weltweiten Bewegung, die unter dem Dach der Global Alliance for Tax Justice (hervorgegangen aus dem Tax Justice Network) zusammenarbeitet.“

aus der Homepage des Netzwerks Steuergerechtigkeit, siehe https://netzwerk-steuergerechtigkeit.de/

Quellen

[1]   Thomas Fischer, Beck’scher Kurzkommentar Band 10: Strafgesetzbuch mit Nebengsetzen, 64. Auflage, 2017, dort zu §261, Rn 4ff

[2]   EUROPÄISCHER RAT, 15. UND 16. OKTOBER 1999, SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
http://www.europarl.europa.eu/summits/tam_de.htm

[3]   Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Wahlperiode
https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf

[4]   Panama Papers – Die Geschichte einer weltweiten Enthüllung, Bastian Obermayer, Frederik Obermaier, 1. Auflage 2016, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln

[5]   Geldwäsche: Wie werden Geschäftsleute zur Verantwortung gezogen?, 20.09.2017, Plusminus
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/Geldwaesche-betrug-100.html

[6]   Artikel Sicherheit | Geldwäsche, Bundesministerium des Innern
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html

[7]   “Eines der gefragtestens Geldwäsche-Länder“, 12.2012, Deutscher Bundestag
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/40864073_kw43_pa_finanzen_geldwaesche/209600

[8]   „Erfurter Gruppe“ organisiert Mafia-Geldwäsche – auch Leipzig betroffen, 04.11.2015, Leipziger Volkszeitung Online
http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Erfurter-Gruppe-organisiert-Mafia-Geldwaesche-auch-Leipzig-betroffen

[9]   Deutschlands Immobilienmarkt: Ein Paradies für Geldwäscher, 12.1ß.2017, Monitor
http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/pdf-944.pdf

[10]   Nix sehen, nix hören, nix sagen, 27.12.2017, Zeit Online
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/geldwaesche-immobilienmakler-auswirkungen-welt/komplettansicht

[11]   Sondierungen – das haben wir erreicht, 12.01.2018, SPD
https://www.spd.de/sondierungen/

[12]   Kompromiss bei europäischer Anti-Geldwäscherichtlinie: Fortschritte im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug, 15.12.2017
http://www.sven-giegold.de/2017/kompromiss-bei-europaeischer-anti-geldwaescherichtlinie-fortschritte-im-kampf-gegen-geldwaesche-und-steuerbetrug/

[13]   Geldwäscheprävention in Steuerberatungskanzleien, Merkblatt Nr. 1817, 11/2017, Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH

[14]   Politbarometer Januar 2018, Forschungsgruppe Wahlen
http://www.forschungsgruppe.de/Aktuelles/Politbarometer/

[15]    Schattenfinanzindex 2018 – Die wichtigsten Schattenfinanzzentren, 30.01.2018, Netzwerk Steuergerechtigkeit
https://netzwerksteuergerechtigkeit.files.wordpress.com/2018/01/3_top-10_deutsch.pdf

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