Die absehbaren Folgen des ‚alternativlosen‘ Lockdowns der Wirtschaft

Zum dritten Mal nach Fukushima/Energiewende und „Flüchtlingskrise“ wird eine einsame politische Entscheidung dieser Regierung als ‚alternativlos‘ begründet. Der „Corona-SCHUTZschild“, den die Bundesregierung in dieser Woche aufstellte, schützt auch nicht, jedenfalls nicht vor dem Sars-CoV2-Virus. Er soll durch eine Abflachung der Infektionszahlen einer Überforderung des Gesundheitssystems entgegen wirken, das ohne Kaputtsparen und Privatisierung seit Jahren nicht (so) überfordert wäre.
700 Milliarden und damit der Löwenanteil der jetzt angekündigten Hilfen des Bundes kommt den ganz großen Unternehmen zugute. Dort sind rund 15 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, knapp die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Eine Stütze dieser Arbeitgeber beugt also einer sonst drohenden anderen Überforderung vor: Nämlich der der Sozialsysteme. 3 bis 4 Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen und deren rund 4 Millionen Arbeitsnehmer fallen allerdings durchs aufgespannte Rettungsnetz. Kredite werden sie gar nicht oder nicht rechtzeitig bekommen. Zu den Einmalzahlungen der Soforthilfe gibt es zur Zeit nicht mehr als eine 1-seitige Unterrichtung an den Bundestag. Das wird also noch dauern mit der Auszahlung. Wir haben uns mal im Einzelnen angesehen, welche Folgen der bisher schon erreichte wirtschaftliche Worst Case eigentlich hat – und für wen …

Koalitionsversprechungen – vom Mittelstand zu bezahlen

Ob die Entscheidung der SPD-Mitglieder tatsächlich für die Umsetzung der Versprechungen in der Koalitionsvereinbarung sorgen wird, ist fraglich. Denn „gegen meinen Willen … konnten Sie echt nichts durchsetzen“ kanzelte Frau Merkel die SPD erst vor wenigen Monaten ab. Dramatische Auswirkungen ergeben sich jedoch sicher für die „Leistungsträger“ im Mittelstand: Vor allem sie sind es, die die Steuern aufbringen müssen, mit denen die Versprechungen bezahlt werden sollen. Ein bisher weitgehend unbemerkt eingeführtes neues Folterinstrument aus dem Finanzministerium namens GOBD stellt alle Selbstständigen und Unternehmen unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung. Den sie nur durch die Einführung von vorgeschriebenen, extrem zeit- und kostenaufwändigen Verfahrens- und Formvorschriften wirksam entkräften können.