Steuerhinterziehung ist strafbar – Steuerverschwendung bleibt folgenlos

Steuerpflichtigen droht Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße, wenn sie Steuern hinterziehen. Doch wenn Behörden Steuern verschwenden, hat dies keinerlei Konsequenzen: Seit Jahren kritisiert der Bundesrechnungshof das IT-Projektmanagement im Bundesinnenministerium. Um in seinem letzten Bericht festzustellen, dass seine Empfehlungen völlig ignoriert wurden. Ein übles Beispiel dafür, wie sich eine Behörde einer „demokratischen“ Kontrolle entzieht. Dabei gäbe es Maßnahmen gegen solche Selbstherrlichkeit …