Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Ausgangssperren in der Corona-„Notbremse“

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am Samstag, 24.4.2021, im Namen von 12 Personen Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre eingereicht, die im sogenannten Corona-Notbremsegesetz verankert ist. Zugleich stellte die GFF einen Eilantrag, damit das Bundesverfassungsgerichts die nächtlichen Ausgangssperren einstweilen außer Kraft setzt. Verfahrensbevollmächtigte ist die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg).

Infektionsschutzgesetz: Geplante Ausgangssperre verfassungswidrig

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält die vorgesehene umfassende nächtliche Ausgangssperre zur Verlangsamung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus für unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig. Schon jetzt bereitet die GFF den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor, für den Fall, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Bundestag und Bundesrat passieren sollte.