Kurzarbeitergeld muss erst einmal der Arbeitgeber zahlen

Missverständnis Nr. 1 bei Kurzarbeit ist, dass der Arbeitnehmer den Antrag stellt und das Kurzarbeitergeld direkt von der zuständigen Arbeitsagentur an ihn bezahlt wird. Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass der Arbeitgeber tätig werden muss, mit einer – rechtzeitigen – Vorankündigung („Anzeige“) an die Arbeitsagentur, dass Kurzarbeit beabsichtigt ist und mit einem konkreten (und zeitaufwändigen) Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge. Am Monatsende allerdings ist dann erneut erst mal der Arbeitgeber in der Pflicht: Er muss das Kurzarbeitergeld vorstrecken, also an die Mitarbeiter auszahlen. Und die darauf entfallenden Sozialversicherungsanteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Krankenkasse abführen.

Ob und wann er mit einer Erstattung durch die Arbeitsagentur rechnen kann, wird für zigtausende von Arbeitgebern, den kleinen und kleinsten insbesondere, eine nervenzerfetzende Frage werden in den nächsten Wochen und könnte das zu befürchtende massenweise Firmensterben noch beschleunigen.

Nach der Überforderung des Gesundheitssystems droht die des Sozialsystems

Es waren schon extrem starke Worte, mit denen Bundesarbeitsminister Heil in der Pressekonferenz vom 31.3.2020 zur Lage am deutschen Arbeitsmarkt im März 2020 auftrat: „Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir haben in guten Zeit Rücklagen gebildet für schwere Zeiten“. … „Wir haben eine krisenfeste Demokratie“, … . „ein umfangreiches Schutzprogramm auf den Weg gebracht“ … „Millionen von Krisenhelden (sic!), die über sich hinauswachsen“„Unsere Ziele sind: Der Schutz der Gesundheit, die Sicherung von Arbeitsplätze und die Gewährleistung sozialer Sicherheit“.
Ich fühlte mich erinnert an den 5. Oktober 2008 abends, als Kanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück in der Finanzkrise vor die Kameras traten und versicherten „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“
Je mehr ich mich mit dem Thema ‚Kurzarbeitergeld‘ beschäftigte, desto mehr verstärkte sich das Gefühl, dass dieser Vergleich vollkommen zutreffend ist. Die brenzlige Lage damals – kurz vor einem befürchteten allgemeinen Run auf die Banken – und die brenzlige Lage heute – im Hinblick auf die soziale Sicherung von Arbeitnehmern – haben viele gemeinsame Merkmale. Aber bilden Sie sich am besten selbst eine Meinung …

Die absehbaren Folgen des ‚alternativlosen‘ Lockdowns der Wirtschaft

Zum dritten Mal nach Fukushima/Energiewende und „Flüchtlingskrise“ wird eine einsame politische Entscheidung dieser Regierung als ‚alternativlos‘ begründet. Der „Corona-SCHUTZschild“, den die Bundesregierung in dieser Woche aufstellte, schützt auch nicht, jedenfalls nicht vor dem Sars-CoV2-Virus. Er soll durch eine Abflachung der Infektionszahlen einer Überforderung des Gesundheitssystems entgegen wirken, das ohne Kaputtsparen und Privatisierung seit Jahren nicht (so) überfordert wäre.
700 Milliarden und damit der Löwenanteil der jetzt angekündigten Hilfen des Bundes kommt den ganz großen Unternehmen zugute. Dort sind rund 15 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, knapp die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Eine Stütze dieser Arbeitgeber beugt also einer sonst drohenden anderen Überforderung vor: Nämlich der der Sozialsysteme. 3 bis 4 Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen und deren rund 4 Millionen Arbeitsnehmer fallen allerdings durchs aufgespannte Rettungsnetz. Kredite werden sie gar nicht oder nicht rechtzeitig bekommen. Zu den Einmalzahlungen der Soforthilfe gibt es zur Zeit nicht mehr als eine 1-seitige Unterrichtung an den Bundestag. Das wird also noch dauern mit der Auszahlung. Wir haben uns mal im Einzelnen angesehen, welche Folgen der bisher schon erreichte wirtschaftliche Worst Case eigentlich hat – und für wen …

Autorität – Haben oder Sein

Abgestimmt mit den Ländern verkündete die Kanzlerin gestern rigide Kontaktverbote um „unser Gesundheitsystem leistungsfähig zu halten“. Es fehlte erneut, was die Bundesregierung und die Länder zeitnah und effektiv unternehmen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Ihre Forderungen sind Folge einer Autorität der Macht, die durchgesetzt wird mit Drohungen. Wirksamer wäre eine Autorität durch Kompetenz, die darauf beruht, dass fachliche Eignung und persönliche Qualifikation für eine Aufgabe allgemein ANGESEHEN UND ANERKANNT werden. Daran fehlt es den politischen Entscheider in diesen Tagen ganz massiv. Doch warum sollten Personen, wie – beispielweise – Jens Spahn, Armin Laschet oder auch die Kanzlerin selbst, die das aktuelle Ausmaß der Coronakrise mitverursacht haben, kompetent sein für deren Lösung?!

Anträge auf Steuererleichterung für Unternehmen

Von den „präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen“ für Unternehmen, die der Bundesfinanzminister vor einer Woche angekündigt hatte, ist noch immer nichts zu sehen. Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat der bayerische Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung Maßnahmen zur Steuererleichterung für betroffene Unternehmen in Kraft gesetzt. Hier folgen Informationen und Tipps zur Antragstellung – in der Annahme, dass bald auch in anderen Ländern gilt, was Bayern „im Vorgriff“ schon mal veranlasst hat.

Milliarden-Hilfsprogramm der Bundesregierung ist Schutzschild für die Banken

Die schwierige Entscheidung, welchen Firmen und welchen Branchen wir helfen, haben wir, Gott sei Dank, nicht zu treffen. Schlichtweg weil wir genug Geld haben. Wir können allen helfen. Und wir werden es tun. (Bundesfinanzminister Olaf Scholz, am Donnerstag Abend, 12.3., bei Maybrit Illner.)
Fünf Tage später werden Einzelheiten zum geplanten ‚Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild‘ auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Sie entpuppen sich als Hilfen und Schutzschild für Banken für den Fall von Kreditvergaben an Unternehmen. Doch der Unternehmer, der in dieser Situation einen solchen (weiteren?) Kredit aufnimmt, trägt das volle Risiko selbst – ohne zu wissen, wann sein Geschäft neben den weiterlaufenden Kosten auch wieder Umsatz bringen wird. Es gehört viel Optimismus – oder auch Gottvertrauen dazu, dieses Risiko einzugehen!

…“um das Gesundheitssystem nicht zu überfordern“ …

Die Situation heute erinnert an September 2015, als sehr viele Asylbewerber an den Grenzen standen. Wie die Coronavirus-Epidemie heute, war die Entwicklung damals absehbar und angekündigt. Wurde aber ignoriert. Die Entscheidung die Grenzen zu öffnen, geschah spontan, um ‚unschöne Bilder‘ zu vermeiden. Heute gelte es, die Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Sagt die Bundesregierung zur Begründung ihrer aktuellen Maßnahmen. Wie damals scheint es keine Vorbereitungen auf diesen absehbaren Ernstfall gegeben zu haben. Wie damals wurde EIN Ziel herausgegriffen, das vor allem dem Ansehen der Bundesregierung nützt. Es soll vertuscht werden, dass jahrelange Privatisierungen und Kaputtsparen des Gesundheitssystems dazu geführt hat, dass schon eine beginnende Epidemie zum Katastrophenfall wird.
Die langfristigen gesamtgesellschaftlichen und -wirtschaftlichen Folgen sind nicht bedacht, wieder mal wird die Situation als ‚alternativlos‘ hingestellt.

Auch Pressearbeit der Polizei kann ‚Fake News‘ sein

Wenn der Einsatzleiter der Hamburger Polizei nach dem G20-Gipfel „476 verletzte Polizeibeamte“ behauptet, jedoch nicht erwähnt, dass mehr als die Hälfte davon schon vor dem Gipfel dienstunfähig war, ist das nur EIN Beispiel für manipulative Fehlinformation durch Polizeiorgane. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) rief jetzt dazu auf, „Meldungen und Informationen der Polizeibehörden in allen Fällen [sic!] kritisch zu hinterfragen“. Gutgläubigkeit von Journalisten ist jedoch nicht das einzige Problem bei Themen mit Polizeibezug: Sachthemen, die für weite Teile der Bevölkerung relevant sind, werden vollkommen links liegen gelassen. Und manche Journalisten / Redaktionen, waren wiederholt sehr hilfreich dabei, interessen-geleitete Darstellungen von Politikern oder Polizei als ‚Tatsachen‘ zu verkaufen.

PKW-Maut: Wer hier der „Depp“ ist, wird sich noch zeigen …

Die Wegekosten für die Bundesfernstraßen belaufen sich pro Jahr auf knapp 16 Milliarden Euro. Derzeit sind davon mehr als 7 Milliarden durch die Einnahmen aus der LKW-Maut gedeckt. Nach dem Motto „wer nutzt, der zahlt“ möchte das Bundesverkehrsministerium auch die PKW-Halter für die Nutzung der Fernstraßen zahlen lassen. Die sollen das allerdings nicht merken. Daher wurde seit Jahren das Theater um die „Ausländermaut“ aufgeführt. Dumm nur, dass die 500 Millionen Euro, die dadurch angeblich zu erzielen gewesen wären, dank des EuGH-Urteils nun perdu sind. Sie wären ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen, gemessen an der tatsächlichen Kostendeckungslücke. Was die Bundesregierung jedoch eisern verschweigt: Die für „Zwecke des Straßenwesens“ zu verwendende Hälfte der Einnahmen aus der Mineralölsteuer werden seit Jahren – gesetzeswidrig – für andere Zwecke verwendet. Und auch die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen in den großen Einnahmetopf des Bundes und kommen NICHT dem Ausbau bzw. Unterhalt des Straßenwesens zu. Auf Bundesverkehrsminister Scheuer kommt ein weiteres dickes Problem zu: Wie kann er erklären, dass er – vor dem EuGH-Urteil bereits Verträge abschließen ließ, die nun zu Schadenersatzforderungen der Vertragspartner in mehrstelliger Millionenhöhe führen können?
Mit Update vom 22.6.2019 zu den inzwischen angekündigten Entschädigungsforderungen des Betreiberkonsortiums