Optionen für die hessische Innenpolitik nach Veröffentlichung des NSU-Berichts

Die hessische Innenpolitik reagiert auf die Veröffentlichung einer Verschlusssache zum Verhalten des hessischen Verfassungsschutzes im NSU-Komplex mit einer Strafanzeige „zunächst nur“ „wegen der unberechtigten Weitergabe“. Die Veröffentlichung des Dokuments eröffnet ihr allerdings weitere Optionen. Wir zeigen anhand historischer Beispiele auf – Verschlusssache im Fokus der Tagesschau-Kamera oder der Cicero-Affäre -, welche Chancen sich da bieten …

Wenn die Tagesschau den Anschluss an die Wirklichkeit verpasst

Update vom 29.04.2020
Journalismus, sagt der Doyen der journalistischen Fachausbildung, Wolf Schneider, stehe auf acht Pfeilern. Zwei davon lauten

  • Berichte wahr! und
  • Recherchiere immer!

Diese beiden Pfeiler sind im Beitrag von Tagesschau-Online vom 16.04.2020 – „Landeskriminalämter: Den digitalen Anschluss verpasst“ [1] auf das Gröbste verletzt worden.
Um es gleich vorweg zu sagen: Auch POLICE-IT vertritt seit Jahren den Standpunkt und begründet, dass LICHTJAHRE liegen zwischen dem, was in der Informations- und Kommunikationstechnik der deutschen Polizeibehörden – verglichen mit den Standards in anderen Ländern – technisch möglich UND legal zulässig wäre und dem, was da – für hunderte von Millionen Euro tatsächlich beschafft und im Einsatz befindlich ist.
Dem Artikel aus Tagesschau-Online ist allerdings vorzuwerfen, dass er eine Reihe von Behauptungen enthält über die es aus dem Hamburgischen Senat, der Pressestelle der Polizei Hamburg, sowie der Fachpresse ganz andere Darstellungen und Erklärungen gibt. Und die, soweit sie sich auf den zweiten im Artikel ausgebreiteten Skandal-Fall beim Landeskriminalamt Brandenburg beziehen, mit Digitalisierung nichts zu tun haben. Sondern Auswüchse von schlampiger Asservatenverwaltung und laxer bis mangelhafter Organisation und Führung sind. Die weitgehend hausgemachten enormen Probleme in der deutschen Polizei mit ihrer Informationstechnik fallen bei solcher Art „Nachrichten“ zuverlässig durch den Relevanzfilter.

Auch Pressearbeit der Polizei kann ‚Fake News‘ sein

Wenn der Einsatzleiter der Hamburger Polizei nach dem G20-Gipfel „476 verletzte Polizeibeamte“ behauptet, jedoch nicht erwähnt, dass mehr als die Hälfte davon schon vor dem Gipfel dienstunfähig war, ist das nur EIN Beispiel für manipulative Fehlinformation durch Polizeiorgane. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) rief jetzt dazu auf, „Meldungen und Informationen der Polizeibehörden in allen Fällen [sic!] kritisch zu hinterfragen“. Gutgläubigkeit von Journalisten ist jedoch nicht das einzige Problem bei Themen mit Polizeibezug: Sachthemen, die für weite Teile der Bevölkerung relevant sind, werden vollkommen links liegen gelassen. Und manche Journalisten / Redaktionen, waren wiederholt sehr hilfreich dabei, interessen-geleitete Darstellungen von Politikern oder Polizei als ‚Tatsachen‘ zu verkaufen.

Nutzung der polizeilichen Kriminalstatistik für politische Zwecke

Nunmehr (mindestens) zum dritten Mal konnten zwei Autoren der Welt bzw. Welt am Sonntag als erste, exklusiv und lange VOR der offiziellen Vorstellung im BMI die Ergebnisse der PKS an die Öffentlichkeit bringen. Ein unbekannter Gönner – allem Anschein nach aus dem Sicherheitsapparat – versorgt diese beiden Autoren mit einer Vorabfassung. Markant formulierte Schlussfolgerungen als Überschriften über ihre Artikel beeinflussen so, – lange VOR der offiziellen Vorstellung und Veröffentlichung der Jahresabschlusszahlen durch den Bundesinnenminister – die Ansichten der Bevölkerung über die Kriminalität und Effektivität der Strafverfolgung durch die Polizei. Eine genauere Analyse zeigt: Ein Musterbeispiel für gekonntes politisches Framing. Gleichzeitig ein Tiefpunkt medialer und politischer Kultur.

Verschlusssachen, obskure Quellen und 10 Millionen Zuschauer

Beiträge der Recherchekooperation von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung gelangen zuverlässig in die Tagesschau Hauptausgabe und erreichen damit im Schnitt 10 Millionen Zuschauer. Im Schneeballsystem gelangen diese „Berichte“ auf hunderte anderer Seiten mit dem Stempel „wie die Recherchekooperation von NDR, WDR und SZ berichtet, …“. Zahlreiche Beiträge dieser Art stammen aus obskuren Quellen und geben, wenn sie denn stimmen, geheimhaltungsbedürftige Informationen wieder.
Wie funktioniert und wem nützt solcher ‚Journalismus‘?!

#Linksunten: Wahlkampfhilfe durch angebliches Geheimdokument

Der Bundesinnenminister hat die Betreiber einer Webseite erst zum Verein erklärt, den dann verboten und die damit verbundene Webseite gleich mit. Die Ansichten über dieses Vorgehen gehen weit auseinander.
In dieser Situation springt dem Minister – wieder einmal – ein Autor zur Seite, der auf der ‚Welt‘ schon öfters aus vertraulichen Quellen aus Sicherheitsbehörden zitierte. Sein neuester Fang – eine „vertrauliche Gefährdungsbewertung des BKA“ fällt inhaltlich so ganz anders aus als Erklärung des BKA-Präsidenten von vor vier Wochen …
Mit Update vom 28.08., 10.50 Uhr

Die Recherchekooperation von WDR, NDR und SZ und ihre speziellen Quellen

Der Anschlag vom Breitscheidplatz lieferte mehrfach Beispiele für das Durchstechen von geheimhaltungsbedürftigen Informationen an die Presse. Das jüngste Beispiel kommt vom Leiter der Recherchekooperation von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung, Georg Mascolo. Neue Information sucht man in seinem Artikel vergebens. Dafür passt die Geschichte blendend ins Bild der Regierungspolitik. Die eine gute Story braucht für die Einführung der Quellen-TKÜ und für die intensive Zusammenarbeit mit den amerikanischen Diensten.

Wenn Geheimdienst-Insider Presse brauchen

In Zeiten von Trump gäbe es interessante Fragen an den Rechercheverbund von NDR, WDR und SZ, der sich gut auskennt mit Geheimdiensten. Dessen Leiter, Georg Mascolo, mühte sich stattdessen damit ab, aus einem Minimum an konkreten Fakten mehrere langatmige Beiträge zu produzieren. Dass nämlich „Keine Smoking Gun aus Russland“ gefunden wurde. Der Rest der Artikel gab im Wesentlichen die Haltung von Geheimdienst-Insidern wieder. Ist solche Art von Pressearbeit die Aufgabe eines Rechercheverbunds, an dem zwei große öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten beteiligt sind?

Bericht zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri unter merkwürdigen Umständen veröffentlicht

Allem Anschein nach gibt es zwei Dokumente zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri. Einen, als Verschlusssache eingestuften Bericht des BKA an die zuständigen Behörden von Bund und Ländern und den Generalbundesanwalt. Dessen Weitergabe an „Nicht-Berechtigte“ ist strafbar, teilte uns das BKA auf unsere Presseanfrage mit. Wir haben ihn daher nicht erhalten.
Dieser Bericht lag jedoch offenbar dem Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ vor. Denn Tagesschau und Süddeutsche Zeitung haben sich auf ihn berufen. Wie er dorthin gekommen ist?! Gute Frage!

Ein zweites Dokument ist eine einfache Liste, gestern auf die Schnelle eingestellt auf der Webseite des Justiziministeriums und des Innenministeriums.
Der Titel ist anders, als der im erwähnten Originalbericht, auch sonst fehlen alle Anzeichen eines Behördenschreibens: Kein Briefkopf, kein Datum, kein Aktenzeichen, einfach gar nichts.
Diese Liste, will man die Öffentlichkeit glauben machen, sei der vollständige (?) Bericht zum Behördenhandeln im Fall Amri.
Das wirft Fragen auf: Über das Vorgehen von Justiz- und Innenministerium. Und darüber, wie der Rechercheverbund von NRD, WDR und SZ zu Verschlusssachen aus dem BKA kommt.