Die Recherchekooperation von WDR, NDR und SZ und ihre speziellen Quellen

Der Anschlag vom Breitscheidplatz lieferte schon mehrfach Beispiele für das Durchstechen von geheimhaltungsbedürftigen Informationen an die Presse. Das jüngste Beispiel kommt vom Leiter der Recherchekooperation von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung, Georg Mascolo. Neue Information sucht man in seinem Artikel vergebens. Dafür passt die Geschichte blendend ins Bild der Regierungspolitik. Die eine gute Story braucht für die Einführung der Quellen-TKÜ und für die intensive Zusammenarbeit mit den amerikanischen Diensten.

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Erkenntnisse nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz

Der Anschlag vom Breitscheidplatz am 19.12.2016 in Berlin war rasch als terroristisch eingestuft. Daher übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen. Er wurde dabei unterstützt vom Bundeskriminalamt unterstützt, wo inzwischen „hunderte von Beamten“ in einer Sonderkommission ‚City‘ an der Aufklärung dieses Falles arbeiten sollen [in 10].

Geheime Dokumente in der Tagesschau

Von Anfang an besonders gut informiert war die Recherchekooperation der investigativen Ressorts von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung unter der Leitung von Georg Mascolo. Deren Rechercheergebnisse zu bestimmten Themen und Projekten werden für Fernsehen, Hörfunk, online und Print aufbereitet. Gerne verwendet auch die Redaktion der Tagesschau die Produkte der Recherchekooperation.

So auch am Abend des 15.01.2017, als in den Abendnachrichten ein Beitrag erschien über einen ‚Vertraulichen Bericht des BKA zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri‘ [1]. Der genannte Bericht war eingestuft als „VS-NfD“, das ist Amtsdeutsch für „Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch“ und kennzeichnet den geringsten Geheimhaltungsgrad nach der in deutschen Behörden geltenden Verschlusssachen-Anweisung darstellt [2]. Über den Umgang mit solchen Verschlusssache sagt diese Anweisung:

„Von einer Verschlusssache dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssen. Keine Person darf über eine Verschlusssache umfassender oder eher unterrichtet werden, als dies aus dienstlichen Gründen unerlässlich ist. Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur, wenn nötig‘.

Das wurde im Bericht der Tagesschau allerdings extrem freizügig ausgelegt: Denn mehrere Seiten des entsprechenden, eingestuften Berichts des BKA wurden da in die Kamera gehalten und dort waren, gut lesbar jeweils in der Kopfzeile, die Worte – „Vertraulich nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ zu lesen. Darüber hinaus konnte man, wenn auch mit etwas Mühe, auf dem Standbild Teile des Inhalt der entsprechenden Seiten lesen.

Standbild aus dem Beitrag der Tagesschau vom 15.01.2017 [3]

Dass dies ein Fehler gewesen sein könnte, fiel bei der Tagesschau und den befassten Ministerien – dem Bundesinnenministerium und dem Justizministerium – dann einen Tag später auf. Es kam zu einem pittoresken Theater, mit dem man versuchte, den eingestuften BKA-Bericht durch eine andere, nicht eingestufte Liste zu ersetzen und so den Anschein zu erwecken, als sei gar kein geheimhaltungsbedürftiges Dokument für einen Bericht in der Tagesschau gezeigt worden. Wir haben damals in diesem Artikel [3] darüber berichtet.

Die Informationspolitik des Generalbundesanwalts

Die Pressestelle des Generalbundesanwalts hatte am 4.1.2017 bereits eine Pressemitteilung [4a] herausgegeben, in der es um einen möglichen Mittäter des Amri gegangen war (das hatte sich später zerschlagen) und in der der seinerzeitige Stand der Ermittlungserkenntnisse bekannt gemacht wurde.

Eine weitere, ausführliche Pressemitteilung veröffentlichte der Generalbundesanwalt dann am 12.04.2017 [4b] . Sie enthielt zahlreiche Details zum Erkenntnisstand, gegliedert nach unmittelbarer Vortatphase, nach Tattag selbst, nach der Herkunft des am Tatort zurückgelassenen Mobiltelefons und nach dem Fluchtweg von Amri.

Berichterstattung im Schatten des NRW-Wahlkampfs

Die Berichterstattung zum Fall Amri in den darauf folgenden Monaten war geprägt vom politischen Hickhack. Zum einen stritt man sich darum, welche Behörde von Bund bzw. den betroffenen Ländern wann was gewusst hat bzw. auch nicht. Der Schweinwerfer lag besonders auf Nordrhein-Westfalen. Denn das Land war insofern von Amri betroffen, als dieser auch in Nordrhein-Westfalen gewohnt hatte. Der Neuigkeitswert der entsprechenden Artikel war überwiegend gering und stand unter der durchschaubaren Absicht, auch des Bundesinnenministers, dem SPD-Innenminister des Landes NRW Versäumnisse anzuhängen und damit Wählerstimmen zu kosten.

Dieses Ziel war dann am Abend des Wahltags erreicht und die Berichterstattung zum Fall Amri konnte sich anderen Zielen zuwenden. Danach geriet die Polizei in Berlin in den medialen Fokus. Berlin wird seit Ende des letzten Jahres von einem Kabinett aus SPD- und Linke-Politikern regiert. Die Aktivitäten im Falle Anis Amri betreffen allerdings einen Zeitraum, in dem noch der Innensenator von der CDU verantwortlich war; doch wäre so viel Differenzierung bei der Berichterstattung wirklich viel verlangt und unterblieb daher.

„Innere Sicherheit“! – Die Forderungen der CDU im beginnenden Bundestagswahlkampf

Für die CDU war bzw. ist das Thema ‚innere Sicherheit‘ DAS Kernthema im beginnenden Bundestagswahlkampf. Konsequent setzte daher Bundesregierung die Maßnahmen um, die die Innenminister des Bundes und der CDU-geführten Länder im Sommer letzten Jahres unter dem Titel der ‚Berliner Erklärung‘ [5] beschlossen hatten. Und demzufolge rückten Themen der Inneren Sicherheit im Frühjahr 2017 auch immer mehr ins Zentrum der medialen Befassung.

  • Bundesinnenminister De Maizière flankierte dies seit Anfang Februar mit der Bekanntmachung seiner ‚Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten‘ in der Bild-Zeitung: Darin forderte er als Kern für den „starken Staat“ den „starken Bund“. Und daher mehr Befugnisse für die Bundespolizei, für das Bundeskriminalamt, sowie „beim Verfassungsschutz die gesamte Aufgabe in die Bundesverwaltung zu übernehmen“ [6].
  • Mit der vorgeschobenen Begründung, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bisherigen BKA-Gesetz habe dies verlangt, wurde wenige Wochen später ein neues BKA-Gesetz beschlossen, welches in seinem Kern die Polizeiarbeit in Deutschland weitgehend zentralisiert d. h. dem Bundeskriminalamt unterstellt [7].
  • Bei der Jahrestagung des Bundesamts für Verfassungsschutz Ende Mai legte dessen Präsident Maaßen nach und forderte erneut die Zentralisierung der Verfassungsschutzämter unter dem Dach seiner Behörde.
  • Und dann standen im Forderungskatalog der CDU auch noch mehr Überwachungsbefugnisse: Eine Ausweitung der Fristen für die Vorratsdatenspeicherung (inzwischen beschlossen), die Nutzung der Funkzellenabfrage im Falle des Wohnungseinbruchs [8], sowie – ganz spät vor wenigen Tagen noch nachgeschoben – die Einführung der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung noch in dieser Legislaturperiode. [9]

Bedeutung der Quellen-TKÜ für Kommunikation über Instant Messaging Dienste

Die Quellen-TKÜ steht schon seit langem auf der Wunschliste der christ-demokratischen bzw. -sozialen Politiker. Denen und den Interessenvertretern aus der Polizei, die sie mit Forderungen füttern, ist nämlich ein Dorn im Auge, dass Instant Messaging Dienste die Kommunikation von Ende zu Ende verschlüsseln. Also muss man „auf das Endgerät“, um die Kommunikationsinhalte dort abzugreifen, bevor sie verschlüsselt und übertragen werden. Das ist die Aufgabe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, abgekürzt Quellen-TKÜ.

Das soll bewerkstelligt werden, indem auf das Endgerät (PC, Smartphone, Table) des zu überwachenden Nutzers heimlich ein Trojaner aufgepflanzt wird. Das geht am besten durch Ausnutzung einer Sicherheitslücke im jeweiligen Endgerät. Und das wiederum funktioniert dann besonders gut, wenn Polizei bzw. Nachrichtendienste das Wissen um solche Sicherheitslücken kaufen und für sich behalten. Damit nur sie diese Lücken ausnutzen können.

Georg Mascolo und das Storytelling

An dieser Stelle kommt nun wieder Georg Mascolo ins Spiel, der oben schon erwähnte Leiter der Recherchekooperation von WDR, NDR und SZ. Der verfasste nämlich einen umfangreichen Artikel unter der Überschrift ‚Die letzten Tage im Leben des Anis Amri‘, den die Süddeutsche Zeitung am 1.06. veröffentlichte [10].

Viele Details sind nicht neu

Ganz offensichtlich sind die Fähigkeiten von Mascolo zum Storytelling [a] gut entwickelt. Er bringt in diesem Artikel mit einem Umfang von satten 2.600 Wörtern eine süffig lesbare Geschichte über die letzten Tage des Attentäters vom Breitscheidplatz. Relativ spannend erzählt, gespickt voll mit Details und strotzend vor scheinbarer Authentizität: Wen das interessiert, der erfährt dort ganz genau, welche Pornoseiten der Amri besucht hat, dass er sechs Mal vor der Tat den späteren Tatort aufgesucht hat, oder dass das Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 2BJs 235/16 geführt wird.

Vieles davon ist nichts Neues, sondern war früher schon im zunächst geheimhaltungsbedürftigen, dann offenen Bericht des BKA enthalten. Anderes steht in den Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts zum Erkenntnisstand der Ermittlungen. [4a und b]

Zwei Kernaussagen – leider ohne Beleg

Wirklich neu sind in der Story von Mascolo diese zwei Aussagen …

  1. Der Amri wurde bei der Vorbereitung und Durchführung seines Anschlages angeblich gesteuert von außen: „Mindestens einer, womöglich auch mehrere Instruktoren des sogenannten Islamischen Staates standen mit Amri vor und auch während der Tat in Verbindung“. Deren Namen sind allerdings nicht bekannt. Als „wahrscheinlich gilt aber, dass die berüchtigte IS-Abteilung „externe Operationen“, die schon bei den Anschlägen in Paris und Brüssel eine entscheidende Rolle spielte, beteiligt war.“ Woher diese Erkenntnisse stammen, bleibt das Geheimnis des Autors.

    Bei Leuten mit einem solchen Vorgehen, so zitiert Autor Mascolo gleich anschließend den Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, handele es sich um „regelrechte Headhunter“, das Ganze sei „Mord per Fernsteuerung“.

  2. Und mit diesem Plot ist dann – zweitens – der Boden bereitet beim Leser: Denn die Kommunikation zwischen dem ferngesteuerten Attentäter und seinem/n Instruktoren vom IS fand, so weiß Mascolo, über „schwer abzuhörende Messenger-Dienste“ statt. Doch „amerikanische Behörden haben dabei geholfen, einen Teil dieser Kommunikation wieder herzustellen.“ Auch hier bleibt offen, woher er diese Erkenntnis hat.

Politisches Framing für einen starken Staat

Das ist ein schönes Beispiel aus der aktuellen Praxis der Sicherheitsbehörden:

  • Einerseits für deren Wunsch nach Einführung der Quellen-TKÜ. Denn wenn man die in Zukunft verwenden darf, wird es ja ganz leicht, die Kommunikation zwischen Attentäter und seinen Instruktoren mitzuhören und damit Anschläge zu verhindern [b].
  • Und es ist andererseits auch ein schönes Beispiel aus der aktuellen Praxis der Nachrichtendienste: Wo es kurzzeitige atmosphärische Verstörungen beim deutschen Bürger über das Verhalten des US-Präsidenten bei seinem Besuch auf europäischem Boden gegeben haben mag und über die Reaktion der Bundeskanzlerin darauf, die die Idee äußerte, dass sich Europa auf sich selbst besinnen müsste. Dem traten allerdings der Bundesinnenminister und sein Adlatus Maaßen ganz schnell entgegen, als sie wenige Tage später auf der Jahrestagung des Bundesamts für Verfassungsschutz wortreich unterstrichen, (a) wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Deutschen und Amerikanern sei und (b) dass die noch nie so gut gewesen sei wie heute.
    [Zur Erklärung des Konzepts vom Politischen Framing siehe [c]
  • Belege?! Fehlanzeige!

    Neben unserer durchaus vorhandenen Anerkennung an Herrn Mascolo für dieses nette Stück des politischen Framings bzw. Storytellings haben wir uns auch gefragt, wie eigentlich – zum wiederholten Male – diese Vielzahl von Details, die offensichtlich aus Ermittlungsakten stammen, ihren Weg zum Leiter der Recherchekooperation von WDR, NDR und SZ gefunden haben. Bzw. wer ein Interesse an dieser Form der Polit-PR hat.

    Die Pressesprecherin des Generalbundesanwalts ließ erkennen, dass sie Verständnis für unsere Frage hat: Zumal diese Frage dort „nicht neu“ sei. Die kurze gemeinsame Erörterung im Gespräch, dass es am einfachsten sei, Herrn Mascolo selbst dazu zu fragen, wurde von beiden Seiten als wenig aussichtsreich verworfen. Der Verweis der Pressesprecherin auf die veröffentlichten Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts veranlasste uns zum Vergleich. Und der zeigte deutlich, dass in der Story von Mascolo über die letzten Tage des Anis Amri wesentlich mehr (meist nicht sonderlich belangvolle) Details stecken als in den Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts. Was die Frage offen ließ: Wie gelangten Inhalte, dem Anschein nach aus Ermittlungsakten, an den Leiter der Recherchekooperation?!

    Eine weitere Anfrage unserer Redaktion bezog sich auf einen Beitrag in der Tagesschau am 23. Mai 2017 [11], der wieder einmal von der Recherchekooperation der investigativen Ressorts von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung unter Leitung von Georg Mascolo stammte. Dort ging es unter der Überschrift ‚Verdacht gegen Polizisten im Fall Amri‘ um einen Anfangsverdacht der Berliner Staatsanwaltschaft gegen einen Polizeibeamten wegen Strafvereitelung im Amt. In diesem Beitrag war auch von einem „Originalbericht“ die Rede, der „die gesamte Zeit im „Poliks-„System [das Vorgangsbearbeitungssystem der Berliner Polizei / d. Verf.] gespeichert war und den WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ nun einsehen konnten“.

    Auch unsere Redaktion hat großes Interesse an solchen Quellen aus erster Hand. Daher haben wir bei der Senatskanzlei in Berlin angefragt und um Mitteilung gebeten, wo und wann wir, wie die Kollegen der genannten Recherchekooperation, diesen Originalbericht und ggf. weiteres Material zur Angelegenheit erhalten bzw. einsehen können. Es dauerte einige Tage, bis der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Inneres und Sport uns dann mitteilte:

    „in der von ihnen angesprochenen Angelegenheiten laufen interne Ermittlungen der Polizei Berlin sowie der Staatsanwaltschaft Berlin. Berichte wie der von ihnen zitierte sind Gegenstand des Verfahrens, zu dem ich ihnen keine Aussagen machen kann und darf.
    Auf welche Quellen sich die Kollegen des Rechercheverbundes beziehen, kann ich Ihnen nicht sagen. Es gab keinen Termin, in dem WDR, NDR, SZ die entsprechenden Dokumente einsehen konnten …

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    Fußnoten

    [a]   „Storytelling (dt. Geschichten erzählen) beschreibt eine Kommunikationsmethode zur Vermittlung von Informationen, Wissen, Werten, Meinungen etc. Dies kann über Sprache, Text, Bild oder Videos erfolgen. Dabei werden nicht emotionale Inhalte in Geschichten verpackt, um über die Geschichte Emotionen und Interesse bei Zuhörern, Lesern oder Betrachtern zu wecken.
    Storytelling wird immer stärker in der Zielgruppenansprache genutzt, um Informationen so interessant aufzubereiten, dass sie bei der Zielgruppe ankommen und im Gedächtnis bleiben.
    Hierbei können wahre Geschichten aus dem Alltag, Anekdoten oder Erfahrungen genutzt werden. Aber auch konstruierte Geschichten sind beim Storytelling möglich.“
    aus http://www.onlinemarketing-praxis.de/glossar/storytelling

[b]   Diese Vorstellung entspricht nicht den Erfahrungen aus der Praxis im Fall Amri: Da kam es nämlich vor, dass verdeckte Maßnahmen der Polizei zwar angeordnet aber nicht durchgeführt wurden. Das hätte mit einer „Quellen-TKÜ“ genauso geschehen können.

[c]   Siehe Absatz „Politisches Framing“ in Vorratsdatenspeicherung für den genetischen Fingerabdruck, 18.05.2017
https://cives.de/vorratsdatenspeicherung-fuer-den-genetischen-fingerabdruck-5101

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Quellen

[1]   Vertraulicher BKA-Bericht zu Anis Amri, 15.01.2017, 18 Uhr, Tagesschau
Die Überschrift am 15.01., abends lautete: „Vertraulicher BKA-Bericht zu Anis Amri“ unter der Dachzeile „14 Monate, 60 Einträge“ und dem „Stand: 15.01.2017, 18.00 Uhr“
Am Nachmittag des 16.01. war die Überschrift verändert: Sie lautet jetzt: „14 Monate, 60 Einträge“ unter der Dachzeile „BKA-Bericht zu Amri“
Beim „Stand“ ist es allerdings geblieben: Nach wie vor steht da: „15.01.2017, 18.00 Uhr“
http://www.tagesschau.de/inland/amri-bka-bericht-101.html

[2]   Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA)
vom 31.03.2006 in der Fassung vom 26. April 2010 (GMBl 2010, S. 846)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_31032006_IS46065201.htm

[3]   Bericht zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri unter merkwürdigen Umständen veröffentlicht, 16.01.2017, CIVES
https://cives.de/bericht-zum-behoerdenhandeln-im-fall-anis-amri-unter-merkwuerdigen-umstaenden-veroeffentlicht-4284

[4a]   04.01.2017 – 5/2017 – Erklärung vom 4. Januar 2017 zum Stand der Ermittlungen wegen des Anschlags vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=19&newsid=664

[4b]   12.04.2017 – 33/2017 – Erklärung vom 12. April 2017 zum Stand der Ermittlungen wegen des Anschlags vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=19&newsid=691

[5]   Mission Almost Accomplished, 09.05.2017, CIVES
https://cives.de/mission-almost-accomplished-4972

[6]   Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 1: Anmerkungen zu den Leitlinien des Bundesinnenministers für einen starken Staat in schwierigen Zeiten, 03.01.2017, CIVES
https://cives.de/staatsstreich-auf-leisen-sohlen-teil-1-4054

[7]   Neues BKA-Gesetz: Polizeiarbeit soll Bundessache werden, 02.02.2017, CIVES
https://cives.de/neues-bka-gesetz-polizeiarbeit-bundessache-staatsstreich-teil3-4458

[8]   Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann, 10.05.2017, CIVES
https://cives.de/nach-wohnungseinbruch-funkzellenabfrage-ueber-jedermann-4999

[9]   Ohne Maas und Ziel, 01.06.2017, CIVES
https://cives.de/ohne-maas-und-ziel-5292

[10]   Die letzten Tage im Leben des Anis Amri, 01.06.2017, Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/politik/2.220/terror-in-berlin-die-letzten-tage-im-leben-des-anis-amri-1.3529613

[11]   Verdacht gegen Polizisten im Fall Amri, 23.05.2017, Tagesschau
http://www.tagesschau.de/inland/anaisamri-ermittlungen-101.html

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