Allem Anschein nach gibt es zwei Dokumente zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri. Einen, als Verschlusssache eingestuften Bericht des BKA an die zuständigen Behörden von Bund und Ländern und den Generalbundesanwalt. Dessen Weitergabe an „Nicht-Berechtigte“ ist strafbar, teilte uns das BKA auf unsere Presseanfrage mit. Wir haben ihn daher nicht erhalten.
Dieser Bericht lag jedoch offenbar dem Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ vor. Denn Tagesschau und Süddeutsche Zeitung haben sich auf ihn berufen. Wie er dorthin gekommen ist?! Gute Frage!
Ein zweites Dokument ist eine einfache Liste, gestern auf die Schnelle eingestellt auf der Webseite des Justiziministeriums und des Innenministeriums.
Der Titel ist anders, als der im erwähnten Originalbericht, auch sonst fehlen alle Anzeichen eines Behördenschreibens: Kein Briefkopf, kein Datum, kein Aktenzeichen, einfach gar nichts.
Diese Liste, will man die Öffentlichkeit glauben machen, sei der vollständige (?) Bericht zum Behördenhandeln im Fall Amri.
Das wirft Fragen auf: Über das Vorgehen von Justiz- und Innenministerium. Und darüber, wie der Rechercheverbund von NRD, WDR und SZ zu Verschlusssachen aus dem BKA kommt.