Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?

Die Bewerbung des Thomas De Maizière

Diese Woche darf die Bild am Sonntag – BamS – helfen bei der Polit-PR des Bundesinnenministers. In Sachen G20-Gipfel gibt er den Hardliner. Seine Erfolge in den vergangen Jahren waren „überragend“, „wir haben viel erreicht“. Und befragt nach seinen Zukunftsvorhaben fällt De Maizière nur eines ein: Forderungen an andere zu stellen …
Ob das reicht, um Joachim Herrmann auszustechen, den CSU-Spitzenkandidaten, der als nächster Bundesinnenminister gehandelt wird?!

Die Recherchekooperation von WDR, NDR und SZ und ihre speziellen Quellen

Der Anschlag vom Breitscheidplatz lieferte mehrfach Beispiele für das Durchstechen von geheimhaltungsbedürftigen Informationen an die Presse. Das jüngste Beispiel kommt vom Leiter der Recherchekooperation von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung, Georg Mascolo. Neue Information sucht man in seinem Artikel vergebens. Dafür passt die Geschichte blendend ins Bild der Regierungspolitik. Die eine gute Story braucht für die Einführung der Quellen-TKÜ und für die intensive Zusammenarbeit mit den amerikanischen Diensten.

Bundestag verabschiedet neues Bundesdatenschutz-Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie

Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen von Union und SPD ein neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Es setzt die europäische Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für Polizei und Justiz um, die ab Mai 2018 praxiswirksam werden. Die Bundesregierung machte in ihrem Entwurf dabei derart ausgiebig von den 70 Öffnungsklauseln Gebrauch, dass Renate Nikolay, Leiterin des Kabinetts von EU-Justizkommissarin Věra Jourová vor wenigen Tagen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren warnen musste.

Neues BKA-Gesetz beschlossen:
Datenbanken der Polizei noch auf weitere Jahre Großbaustelle

Im Bundestag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen deren Gesetzentwurf für das grundlegend neu strukturierte Gesetz für das Bundeskriminalamt verabschiedet. Damit wird auch die gesetzliche Grundlage geschaffen für ein komplett neues Informationssystem für die Polizeibehörden von Bund und Ländern. Sachverständige bezweifeln dessen Umsetzbarkeit und Verfassungsmäßigkeit. Doch selbst wenn das ehrgeizige Vorhaben gelingen sollte: Die polizeilichen Informationssysteme bleiben für weitere Jahre Großbaustelle; die so oft beschworene Risiken des Extremismus und Terrorismus werden damit keinen Deut kleiner.

Will das BMI mit dem neuen BKA-Gesetz eigene Fehler der Vergangenheit kaschieren?!

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert im Gespräch mit POLICE-IT, dass das neue BKA-Gesetz [1] zur Begründung für eine umfassende Umstrukturierung der polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern herangezogen wird. Es gehe darum, die erheblichen Mängel beim Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu verbessern und das Bundeskriminalamt sowie Europol als Zentralstellen zu positionieren. Dabei würden nicht nur zentrale Grundsätze des Datenschutzes gefährdet, auch die IT von bisher leistungsstarken Ländern wie Bayern würde um Jahre zurückgeworfen werden.