Datenschutz beim automatisierten und vernetzten Fahren

Nachdem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor zwei Monaten in einem Strategiepapier eine Kehrtwende in Sachen Datenschutz im Auto forderte, formuliert Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) anlässlich eines von ihr organisierten ‚Symposiums zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug‘ in 13 Empfehlungen eine klare Gegenposition. Sie will sie als Mindeststandards für künftige gesetzliche Regelungen verstanden wissen.

Will das BMI mit dem neuen BKA-Gesetz eigene Fehler der Vergangenheit kaschieren?!

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert im Gespräch mit POLICE-IT, dass das neue BKA-Gesetz [1] zur Begründung für eine umfassende Umstrukturierung der polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern herangezogen wird. Es gehe darum, die erheblichen Mängel beim Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu verbessern und das Bundeskriminalamt sowie Europol als Zentralstellen zu positionieren. Dabei würden nicht nur zentrale Grundsätze des Datenschutzes gefährdet, auch die IT von bisher leistungsstarken Ländern wie Bayern würde um Jahre zurückgeworfen werden.

Das Auto als mobile, vernetzte Datenbank

Die Entwicklung hin zum vernetzten und autonomen Fahren bedingt eine immer umfassendere Datenerhebung und -verarbeitung. Das Auto wird zum rollenden Computer. Zentrale Fragen des Datenschutzes wurden noch nicht grundrechtsorientiert gelöst. Stattdessen bringt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Begriff des ‚Dateneigentums‘ ins Spiel, in dessen Folge Fahrzeughalter sowie Fahrer enteignet werden könnten.