Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?

„Klugscheißerei!“ Über Verbalinjurien und doppelte Moral von Polizeigewerkschaftsführern

Rainer Wendt und André Schulz, die Bundesvorsitzenden der kleineren Polizeigewerkschaften, geben gerne den Moralapostel. Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Untersuchungsausschüsse mit ihnen nicht genehmer Meinung mussten „Klugscheißerei“, „Volksverdummung“ und ähnliche Beschimpfungen über sich ergehen lassen. Wer selbst so hohe moralische Anforderungen stellt, sollte die Vermengung fachlicher Aufgaben mit kommerziellen Interessen des Verbandes besonders peinlich vermeiden. Da gäbe es noch Arbeit in eigener Sache für die Gewerkschaftsführer.