Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?

Will das BMI mit dem neuen BKA-Gesetz eigene Fehler der Vergangenheit kaschieren?!

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert im Gespräch mit POLICE-IT, dass das neue BKA-Gesetz [1] zur Begründung für eine umfassende Umstrukturierung der polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern herangezogen wird. Es gehe darum, die erheblichen Mängel beim Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu verbessern und das Bundeskriminalamt sowie Europol als Zentralstellen zu positionieren. Dabei würden nicht nur zentrale Grundsätze des Datenschutzes gefährdet, auch die IT von bisher leistungsstarken Ländern wie Bayern würde um Jahre zurückgeworfen werden.

Your Car is Watching You … soll Gesetz werden

Moderne Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrsysteme sollen Fahrdaten künftig bis zu drei Jahre lang in einem Datenspeicher aufbewahren. Damit soll das Verhalten des Fahrers sowie des automatisierten Fahrsystems dokumentiert werden, um Haftungsfragen klären zu können. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wirft jedoch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, da seine Regelungen mehrheitlich zu Lasten des Fahrers gehen.