Die weitere Dimension des POLIKS-„Datenskandals“ der Berliner Polizei

Dass PolizistInnen aus den polizeilichen Informationssystemen, die sie nutzen können, ihre eigene Neugierde befriedigen. Oder für Dritte interessante Informationen zu Geld machen: Das kommt immer wieder vor. So nun auch in Berlin. Was den „Datenskandal“ mit dem System POLIKS der Berliner Polizei speziell macht, ist wie banal und einfach es war, dass Unbefugte innerhalb der Polizei die Nutzerkennung eines Kollegen kapern konnten. Und damit Zugang hatten zu DEN Informationen, Vorgängen, Dokumenten und Akten, die der unwissentlich gekaperte Eigentümer hatte. Wie auch zu allen externen Datenbanken, z.B. beim BKA, Schengen Informationssystem (SIS) oder Ausländerzentralregister (AZR), mit denen der legitime Eigentümer arbeiten durfte. Diese Möglichkeit bestand über lange Zeit und war in der Berliner Polizei allgemein bekannt. Das wirft die Frage auf: Welchen rechtlichen und polizeilichen Wert haben eigentlich Informationen, Dokumente und Akten im System POLIKS, die über einen längeren Zeitraum, einfach, unbemerkt und undokumentiert von Unbefugten manipuliert werden konnten?!
Insbesondere Journalisten, denen aufgrund von POLIKS-Informationen die Akkreditierung beim G20-Gipfel entzogen worden war oder auch die Ermittler der Behörden-Versäumnisse im Falle Anis Amri dürften sich mit diesem Problem beschäftigen.

Mit einem Update zur Diskussion auf Twitter zu diesem Artikel vom 26.08.2018

Mein Auto bestellt den Service jetzt eigenständig

Mein Auto hat gerade eigenständig die Werkstatt angerufen, weil es sich hinten neue Bremsbeläge wünscht. Ich wurde immerhin noch gefragt, wann ich mitkomme, vermutlich, weil ICH die EC-Karte in der Tasche habe …

Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Warum das BKA häufig nicht mitkriegt, dass sich Daten ändern …

Politische Forderungen lösen die Probleme nicht. Notwendig ist vielmehr die Erkenntnis, dass die IT-Ausstattung der Mehrzahl der Polizeibehörden weder in der Lage, noch dafür ausgelegt ist, sich zu merken, wer wann was an wen übermittelt hat. Das wäre aber notwendig, wenn man hinterher Daten ändern oder wieder löschen will.
Es gibt polizeiliche IT-Systeme, die das könnten. Doch die sollen nach dem Willen der politischen Entscheider abgeschafft werden. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ist schon seit 2010 über diese Probleme informiert. Ich hatte ihm einen entsprechenden Brief geschrieben. Der blieb allerdings ohne Folgen …
Mit Update vom 01.09.2017, 16.47 Uhr zur heutigen Pressekonferenz des BKA-Präsidenten

Warum werden Journalisten erst munter, wenn sie selbst betroffen sind?!

Jetzt auf einmal ist die Aufregung groß. Jetzt, wo sich herausstellt, dass Informationen über Journalisten, man stelle sich das vor! JOURNALISTEN!, die Hüter der Bürgerrechte, in polizeilichen Informationssystemen zu Unrecht gespeichert wurden, dass falsche Informationen gespeichert wurden oder ursprünglich einmal richtige Informationen nicht gelöscht wurden. Da erbebt die Szene und berichtet jetzt mit überschwappender Empörung als die große Neuigkeit, dass es einen „Datenskandal“ bei der Polizei gibt und dass offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert sind.
Mit Verlaub, verehrte Kollegen, das ist ziemlich scheinheilig! … Und was Sie da berichten, ist bei weitem nicht der größte Skandal im Bereich der polizeilichen Informationstechnik! Doch all diese Skandale haben „die Medien“ bisher geflissentlich ignoriert, tot geschwiegen und ausgesessen. Kleine Aufzählung gefällig?!

Bundesländer wollen bei der TK-Überwachung kooperieren

In zehn Bundesländern wird derzeit die Einrichtung von zwei gemeinsamen Abhörzentren vorbereitet. Mit der Zusammenlegung der bisher in Eigenregie des jeweiligen Landes betriebenen Abhöreinrichtungen der Polizei sollen Kosten für Personal und Hard- und Software eingespart werden. Die Verfassungsschutzämter sind bisher noch nicht an Bord, erwärmen sich aber zunehmend für eine länderübergreifende Kooperation.

Datenschutz beim automatisierten und vernetzten Fahren

Nachdem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor zwei Monaten in einem Strategiepapier eine Kehrtwende in Sachen Datenschutz im Auto forderte, formuliert Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) anlässlich eines von ihr organisierten ‚Symposiums zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug‘ in 13 Empfehlungen eine klare Gegenposition. Sie will sie als Mindeststandards für künftige gesetzliche Regelungen verstanden wissen.

Neues BKA-Gesetz beschlossen:
Datenbanken der Polizei noch auf weitere Jahre Großbaustelle

Im Bundestag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen deren Gesetzentwurf für das grundlegend neu strukturierte Gesetz für das Bundeskriminalamt verabschiedet. Damit wird auch die gesetzliche Grundlage geschaffen für ein komplett neues Informationssystem für die Polizeibehörden von Bund und Ländern. Sachverständige bezweifeln dessen Umsetzbarkeit und Verfassungsmäßigkeit. Doch selbst wenn das ehrgeizige Vorhaben gelingen sollte: Die polizeilichen Informationssysteme bleiben für weitere Jahre Großbaustelle; die so oft beschworene Risiken des Extremismus und Terrorismus werden damit keinen Deut kleiner.

Will das BMI mit dem neuen BKA-Gesetz eigene Fehler der Vergangenheit kaschieren?!

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert im Gespräch mit POLICE-IT, dass das neue BKA-Gesetz [1] zur Begründung für eine umfassende Umstrukturierung der polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern herangezogen wird. Es gehe darum, die erheblichen Mängel beim Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu verbessern und das Bundeskriminalamt sowie Europol als Zentralstellen zu positionieren. Dabei würden nicht nur zentrale Grundsätze des Datenschutzes gefährdet, auch die IT von bisher leistungsstarken Ländern wie Bayern würde um Jahre zurückgeworfen werden.

Bundestag verabschiedet Gesetz zum autonomen Fahren

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren verabschiedet. Das Gesetz enthält nun klare Vorgaben darüber, was die Fahrzeuge wie lange speichern müssen. Haftungsfragen bleiben allerdings nach wie vor vage.