Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Bundesländer wollen bei der TK-Überwachung kooperieren

In zehn Bundesländern wird derzeit die Einrichtung von zwei gemeinsamen Abhörzentren vorbereitet. Mit der Zusammenlegung der bisher in Eigenregie des jeweiligen Landes betriebenen Abhöreinrichtungen der Polizei sollen Kosten für Personal und Hard- und Software eingespart werden. Die Verfassungsschutzämter sind bisher noch nicht an Bord, erwärmen sich aber zunehmend für eine länderübergreifende Kooperation.

Maßnahmen zur Telekommunikations- und Internetüberwachung – statistisch ausgewertet

Das Bundesamt für Justiz berichtet jährlich über die Entwicklung von TK-Überwachungsmaßnahmen. Im Jahresverlauf zeigen sich interessante Trends über verschiedene Kommunikationsarten in der Telekommunikationsüberwachung, sowie beim Alter der erfassten Verkehrsdaten.

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?