Bundesländer wollen bei der TK-Überwachung kooperieren

In zehn Bundesländern wird derzeit die Einrichtung von zwei gemeinsamen Abhörzentren vorbereitet. Mit der Zusammenlegung der bisher in Eigenregie des jeweiligen Landes betriebenen Abhöreinrichtungen der Polizei sollen Kosten für Personal und Hard- und Software eingespart werden. Die Verfassungsschutzämter sind bisher noch nicht an Bord, erwärmen sich aber zunehmend für eine länderübergreifende Kooperation.

_________________________________________________________________________________________________

Die Polizei darf auf gesetzlicher Grundlage TKÜ-Abhörmaßnahmen durchführen. Die technischen Vorrichtungen dafür stellt bisher jedes Bundesland für seine Landespolizei selbst bereit. Künftig wollen zehn Bundesländer in zwei Kooperationen technisch enger zusammenarbeiten: Die fünf nördlichen Küstenländer wollen ihr ‚Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei (RDZ)‘ als gemeinsames Überwachungszentrum mit Sitz in Hannover einrichten. Die fünf östlichen Bundesländer planen ihr ‚Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ)‘ mit Sitz in Leipzig und Dresden. Aus den übrigen sechs Bundesländern im Süden und Westen der Bundesrepublik sind bisher keine ähnlichen Vorhaben bekannt geworden.

Bei den gemeinsamen Zentren steht für die Innenminister die Einsparung von Kosten im Vordergrund. Völlig neu ist dieser Gedanke nicht, durch eine gemeinsame technische Infrastruktur Kosten zu sparen: Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt betreiben seit längerem gemeinsam in Wiesbaden eine Telekommunikationsüberwachungsanlage. Dort werden die eigentlichen Überwachungsmaßnahmen durchgeführt; die dabei erhobenen Daten werden von der auftraggebenden Behörde in eigener Regie ausgewertet.. Ähnlich soll es auch in den Ländern laufen: Die Daten werden im gemeinsamen Zentrum erhoben, aber dann getrennt verarbeitet, um den rechtlichen Vorgaben zu genügen. Die Einrichtung bzw. Nutzung von solchen gemeinsamen Abhörzentren ändert nichts an den heute schon bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Telekommunikationsüberwachung.

Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei (RDZ)

Ab 2020 wollen die Nordländer, also Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, für die Polizei ein gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei (RDZ) mit Sitz im niedersächsischen Landeskriminalamt in Hannover betreiben, das als „Abhörzentrum Nord“ bereits Schlagzeilen machte [1]. Die ersten Pläne für das Zentrum gehen bis in das Jahr 2008 zurück [2]. Der Staatsvertrag wurde im April 2016 unterzeichnet, alle Landtage haben dem inzwischen zugestimmt. Das RDZ soll laut Staatsvertrag die Abhörmaßnahmen durchführen und die dabei erhobenen Daten auswerten [3].

Wirtschaftliches“ Abhören

Als Begründung für die Einrichtung des Zentrums heißt es im Staatsvertrag, dass „die TKÜ-Technik und die dafür notwendigen sonstigen Fähigkeiten (…) mit der zum Teil rasanten technischen Entwicklung Schritt halten und fortlaufend nachgerüstet werden“ müssten. Dabei würden „die Technik und die Anforderungen (…) immer anspruchsvoller und teurer“. Dies wolle man durch Kooperation wirtschaftlicher gestalten.

Die Kostenabschätzung für die Ersteinrichtung des Zentrums ist auf ungewöhnliche Weise zustande gekommen: Von den zwei seinerzeit überhaupt in Frage kommenden Anbietern – Digitask und Syborg – wurde nur bei Syborg eine Kostenschätzung eingeholt. Die belief sich auf 18,3 Millionen Euro. Diese Zahl wurde daraufhin in den frühen Entwurf des Staatsvertrags übernommen. In der inzwischen unterzeichneten Fassung sind die Beschaffungskosten für die ersten vier Jahre auf diesen Betrag gedeckelt.

Abrechnung nach Abhörvolumen

Die Investitions-, Betriebs-, Personal- und Sachkosten werden von allen Ländern gemeinsam getragen. Dabei werden die Aufwendungen entsprechend dem Königsteiner Schlüssel umgelegt. Dieser Schlüssel wird jährlich vom Bundesfinanzministerium neu festgelegt und richtet sich zu Zweidritteln nach den Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl.

30 Prozent der Kosten werden als Grundbetrag zu gleichen Teilen von den Vertragspartnern getragen, um die finanzielle Grundversorgung des RDZ zu sichern. Die restlichen 70 Prozent der Kosten werden anteilig nach der Anzahl der TKÜ-Maßnahmen durch den jeweiligen Auftraggeber getragen. Bemessungsgrundlage dafür ist der Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Zuletzt fielen laut der Telekommunikationsüberwachungs-Statistik des Bundesamts für Justiz 2015 [16] in allen fünf Küstenländern 4.942 Erst- und Verlängerungsanordnungen an. Niedersachsen bildete hierbei mit 2.382 Anordnungen das Schwergewicht, Schleswig-Holstein hatte mit 285 die wenigsten Anordnungen.

Abhördaten werden getrennt verarbeitet

Der Staatsvertrag für das RDZ enthält – anders als der Staatsvertrag für das Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) in den östlichen Ländern – keine neuen datenschutzrechtlichen Regelungen. Allerdings wurden Änderungswünsche der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder berücksichtigt, die den Prozess seit 2012 frühzeitig begleiteten. Federführend dabei war das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD). Dessen damaliger Leiter, Thilo Weichert, sagte CIVES, dass das Abhörzentrum ursprünglich direkt dem niedersächsischen Innenministerium unterstellt sein sollte. Damit hätten die Niedersachsen theoretisch auch Zugriff auf die Abhördaten der anderen Länder gehabt. Im Ergebnis werden nun aber innerhalb des Abhörzentrums die Daten für jedes Bundesland getrennt gespeichert und verarbeitet – Stichwort „Mandantentrennung“. Ein Datenschutzkonzept, das unter anderem die dafür notwendigen technisch-organisatorischen Maßnahmen konkretisiert, muss allerdings noch „rechtzeitig vor Aufnahme des Wirkbetriebes“ erstellt werden.

Ausschreibung muss aktuelle Mängel adressieren

Jens Thurow, Sprecher der niedersächsischen Datenschutzbehörde, liegen Informationen vor, wonach derzeit ein Ausschreibungsverfahren für das RDZ vorbereitet wird. Er geht daher davon aus, dass das Abhörzentrum „sich daher nicht kurzfristig realisieren lassen“ wird.

Seine Behörde wies ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht auch darauf hin, dass das derzeit beim LKA Niedersachsen eingesetzte System nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspreche. Den aktuellen Stand fasst er gegenüber CIVES folgendermaßen zusammen: „Von den seinerzeit festgestellten 44 Einzelmängelpunkten lassen sich nach unserer Einschätzung 38 Mängel nicht mehr beseitigen. Dies ist das vorläufige Ergebnis einer noch laufenden Überprüfung der alten Mängelliste.“ Die aktuell eingesetzte Software im LKA Niedersachsen soll unter anderem über keine Funktion für eine fristgerechte Löschung und Benachrichtigung der Betroffenen verfügen [7]. Auch den möglichen Fernzugriff und Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer sehen die Datenschutzbehörden kritisch. Die Datenschutzbeauftragten aller fünf Nordländer fordern aufgrund solcher Feststellungen, dass dies „erhebliche Auswirkungen auf künftige Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen“ haben müsse.

Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) in Leipzig

Bereits ab 2019 wollen die fünf Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Polizei unter dem Namen ‚Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ)‘ ein gemeinsames Abhörzentrum in Leipzig mit Nebenstelle in Dresden betreiben. Der thüringische Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) hofft, dass die Strafverfolgung schwerer Verbrechen
dadurch „schlagkräftiger und besser“ werde [8]. Bis zu 50 Mitarbeiter sollen beim GKDZ beschäftigt werden. Es gilt als das größte Projekt der seit 2002 bestehenden Sicherheitskooperation Ost [9]. Inzwischen hat auch der Verfassungsschutz Interesse an einer Mitwirkung angemeldet [10]. Der Staatsvertrag sieht dies aber im Moment noch nicht vor.

Finanzierung nach Königsteiner Schlüssel

In den nächsten fünf Jahren sind Investitionen von insgesamt 15,8 Mio. Euro vorgesehen. Die Länder wollen im selben Zeitraum 11 Mio. Euro einsparen, da sie selbst keine eigenen Systeme mehr vorhalten müssen. Dabei beziehen sie sich auf eine bisher nicht veröffentlichte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Firma ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH [11]. Wie im Norden, werden auch beim GKDZ die Kosten nach dem Königsteiner Schlüssel anteilig umgelegt.

Eine Abrechnung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die Länder ist im Moment nicht vorgesehen, soll aber zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden. Die Zahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen hat sich laut der Telekommunikationsüberwachungs-Statistik des Bundesamts für Justiz im Zuständigkeitsbereich der GKDZ in den Jahren zwischen 2008 und 2015 knapp verdoppelt und lag 2015 bei 4.427 Anordnungen [16]. Spitzenreiter war 2015 Berlin mit 2.029 Anordnungen, Schlusslicht war Brandenburg mit 314. Sachsen liegt mit 1.167 Anordnungen im Mittelfeld.

Zentrale Technik, logisch separierte Daten

Wie in den Nordländern sollen die Daten für jedes Bundesland in dem Abhörzentrum getrennt gespeichert und verarbeitet werden. Das bedeutet, dass die Polizeibehörden aus den Ländern auch bei der zentralen Datenvorhaltung nur auf die Daten zugreifen dürfen, welche auf ihre Veranlassung hin erhoben wurden.

Die Federführung des GKDZ-Projekts liegt in Sachsen. Ein entsprechender Staatsvertrag wurde im April beschlossen, muss aber noch von den Landtagen bestätigt werden. Dies wird für Sommer erwartet. Derzeit befinden sich allerdings noch zwei kritische Punkte in Diskussion, die erst in jüngster Zeit Eingang in den Vertrag gefunden haben. Zum einen sollen die Informationsrechte der Landtagsabgeordneten beschnitten werden. Zum anderen soll die Datenschutzaufsicht vornehmlich durch Sachsen realisiert werden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der anderen Bundesländer legen jedoch höchsten Wert auf eine einvernehmliche Aufsichtstätigkeit. Die Linke im thüringischen Landtag will deshalb einer Ratifizierung noch nicht zustimmen. Diese beiden Forderungen waren in dem im März an die Öffentlichtkeit gelangten Entwurf des Staatsvertrags noch nicht enthalten [12].

Sehr späte Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragten Länder, sowie die Landtagsfraktionen wurden erst sehr spät über das Vorhaben informiert [13]. Der Staatsvertrag für das GKDZ soll die Erstellung einer so genannten Datenschutzfolgeabschätzung verlangen, wie sie die europäische Datenschutzgrundverordnung vorsieht. Das heißt, dass die Verarbeitungsvorgänge im Einzelnen beschrieben werden müssen, dass das Eingriffsrisiko in die Grundrechte des Betroffenen bewertet und angemessene Abhilfemaßnahmen benannt werden müssen. Auch die gesetzlich schon heute erforderliche Kennzeichnung von Datensätzen, die aus TÜ-Maßnahmen gewonnen wurden, muss noch konkretisiert werden [a].

Verfassungsschutz zeigt Interesse an Kooperation

Für Irritationen sorgte vor kurzem die Einlassung des Chefs des Landesverfassungsschutzes in Thüringen, Stephan Kramer. Er will, dass das GKDZ nicht nur für die Polizei arbeitet, sondern auch für die Landesämter für Verfassungsschutz. Kramer betonte, dass damit aber nicht das Trennungsgebot für Polizei und Verfassungsschutz ausgehebelt werden solle [10].

Eine ähnliche Diskussion gab es bei den Nordländern bereits im Jahr 2008, wurde aber rasch geklärt. Damals prüfte eine Arbeitsgruppe der Nord-Innenministerkonferenz, ob die Beteiligung der Verfassungsschutzämter möglich ist. „Aus rechtlichen Gründen“ habe man dies aber nicht weiterverfolgt, teilte der Hamburger Senat 2015 auf eine Anfrage der Linksfraktion mit [15].

Gesetzeskonforme Umsetzung – Spaßbremse Datenschutz

Die Zeitpläne für die Errichtung der Abhörzentren in Nord und Ost sind durchaus ehrgeizig, jedenfalls, wenn die Vergabeverfahren gesetzeskonform durchgeführt und die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Systeme wie gesetzlich vorgesehen umgesetzt werden. Doch damit hatten die verantwortlichen Innenministerien schon in der Vergangenheit Probleme. Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse sagt: „Statt uns vorab in Prozesse einzubinden, um diese präventiv datenschutzrechtskonform auszurichten, läuft es leider oft so, dass wir erst auftreten müssen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Daher werden Datenschützer oft als Spaßbremse gesehen.“

Die verantwortlichen Landesregierungen wären also gut beraten, die Datenschutzaufsichtsbehörden – wie gesetzlich verlangt – „frühzeitig“ einzubinden: Nämlich bereits bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Werden die grundrechtssichernden Maßnahmen als Zuschlagskriterium konkret benannt, dürfte der betroffene Bürger erwarten, dass das mit seinen Steuergeldern beschaffte System tatsächlich auch seine Rechte im Ernstfall wahren wird.

_________________________________________________________________________________________________

Fußnote

[a]   Personenbezogene Daten, die aus TKÜ-Maßnahmen gewonnen wurden, unterliegen gesetzlichen Kennzeichnungsanforderungen, die derzeit von polizeilichen Informationssystemen technisch nicht vollständig umgesetzt werden, vgl. ‚Wenn Kontrolle fehlt, werden Gesetze ignoriert‘, 05.05.2017, Police-IT
https://police-it.org/wenn-kontrolle-fehlt-werden-gesetze-ignoriert

Quellen

[1]   Abhörzentrum Nord: Millionengrab für Hamburg?, 21.06.2016, NDR
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Abhoerzentrum-Nord-Polizei-warnt-vor-Auslagerung,telefonueberwachung102.html

[2]   Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 18.03.2015 und Antwort des Senats, Drucksache 21/93, 24.03.2015
http://docs.dpaq.de/8743-ska_21-00093.pdf

[3]   Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, verkündet am 28.05.2016

[4]   Entwurf, Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer
http://www.mi.niedersachsen.de/download/106472

[5]   Lauschsysteme von der Saar für die Welt, 03.09.2104, Saarbrücker Zeitung
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/homburg/bexbach/lausch-systeme-von-der-saar-fuer-die-welt_aid-1308189

[6]   BDK läuft Sturm gegen Auftragsvergabe für neues TKÜ-Zentrum, 23.06.2016, Police-IT
https://police-it.org/bdk-laeuft-sturm-gegen-auftragsvergabe-fuer-neues-tkue-zentrum

[7]   Datenschutzbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern: Kommunikation nach allen Seiten, 29.08.2016, Datenschutz-Blog
https://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-beauftragter-mecklenburg-vorpommern-kommunikation-nach-allen-seiten/9971/

[8]   Abhörzentrum soll im Sommer in allen Kabinetten behandelt werden, 15.05.2017, Thüringer Allgemeine
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Abhoerzentrum-soll-im-Sommer-in-allen-Kabinetten-behandelt-werden-82016152

[9]   Abhör-Pläne sorgen für Uneinigkeit in Koalition, 16.05.2017, inSüdthüringen.de
http://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Abhoer-Plaene-sorgen-fuer-Uneinigkeit-in-Koalition;art83467,5521657

[10]   Linke sieht Abhörzentrum skeptisch – Grundrechte könnten beschnitten werden, 20.04.2016, dpa
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Linke-sieht-Abhoerzentrum-skeptisch-Grundrechte-koennten-beschnitten-werden-140296505

[11]   Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/9372, Thema: Wirtschaftlichkeit und Kosten des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums zur TKÜ, Antwort des Staatsministeriums des Inneren, Freistaat Sachsen, vom 10.05.2017
https://kleineanfragen.de/sachsen/6/9372-wirtschaftlichkeit-und-kosten-des-gemeinsamen-kompetenz-und-dienstleistungszentrums-zur-tkue.pdf

[12]   Wir veröffentlichen: Entwurf des Staatsvertrags zum Gemeinsamen Überwachungszentrum von fünf Bundesländern (Update), 04.03.2016
https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen-ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/

[13]   Abhörzentrum der norddeutschen Länder soll 2020 in Betrieb gehen, 30.03.2015, heise online
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Abhoerzentrum-der-norddeutschen-Laender-soll-2020-in-Betrieb-gehen-2587793.html

[14]   Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), 11. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz: Öffentlicher Bereich, S. 238 f.

[15]   Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 18.03.2015 und Antwort des Senats – Drucksache 21/93 –, 14.03.2015
http://docs.dpaq.de/8743-ska_21-00093.pdf

[16]   Telekommunikationsüberwachung, Justizstatistik, Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Telekommunikation/Telekommunikationsueberwachung_node.html

Copyright und Nutzungsrechte

(C) 2017 CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Artikel liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH bzw. bei dem bzw. den namentlich benannten Autor(en).

_________________________________________________________________________________________________

2 Gedanken zu „Bundesländer wollen bei der TK-Überwachung kooperieren“

  1. Pingback: Hinweise des Tages II | NachDenkSeiten – Die kritische Website - Das Pressebüro

Kommentare sind geschlossen.