Bundestag verabschiedet Gesetz zum autonomen Fahren

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren verabschiedet. Das Gesetz enthält nun klare Vorgaben darüber, was die Fahrzeuge wie lange speichern müssen. Haftungsfragen bleiben allerdings nach wie vor vage.