Spiegel der Republik | KW 40.2017
– Verlogen, vertragsbrüchig und zum Schaden der Menschen: Die Bahn-/Güterverkehrspolitik des Alexander Dobrindt
– Fortgesetzter Betrug am Autofahrer und Vergehen am Klima mit Unterstützung der Bundesregierung
– Verlogen, vertragsbrüchig und zum Schaden der Menschen: Die Bahn-/Güterverkehrspolitik des Alexander Dobrindt
– Fortgesetzter Betrug am Autofahrer und Vergehen am Klima mit Unterstützung der Bundesregierung
Nachdem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor zwei Monaten in einem Strategiepapier eine Kehrtwende in Sachen Datenschutz im Auto forderte, formuliert Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) anlässlich eines von ihr organisierten ‚Symposiums zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug‘ in 13 Empfehlungen eine klare Gegenposition. Sie will sie als Mindeststandards für künftige gesetzliche Regelungen verstanden wissen.
Die Regierungskoalition von Union und SPD hat den von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz [1] nach einer Expertenanhörung [2] um die europarechtswidrigen Bestandteile bereinigt.
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren verabschiedet. Das Gesetz enthält nun klare Vorgaben darüber, was die Fahrzeuge wie lange speichern müssen. Haftungsfragen bleiben allerdings nach wie vor vage.
Nach harter Kritik seitens Bundesrat und Datenschützern am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes legt das Bundesverkehrsministerium nach: Einen elektronischen Fahrtenschreiber soll es zwar nicht geben, doch die Daten des Pflicht-Datenspeichers sollen nun ganze drei Jahre gespeichert werden.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff vermisst Datenschutzvorgaben im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Das Bundesverkehrsministerium hat ihre Stellungnahme im Vorfeld der Beratungen offenkundig ignoriert. Morgen werden sich Bundestag und Bundesrat parallel erstmals mit dem Entwurf befassen, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.
Moderne Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrsysteme sollen Fahrdaten künftig bis zu drei Jahre lang in einem Datenspeicher aufbewahren. Damit soll das Verhalten des Fahrers sowie des automatisierten Fahrsystems dokumentiert werden, um Haftungsfragen klären zu können. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wirft jedoch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, da seine Regelungen mehrheitlich zu Lasten des Fahrers gehen.
Der Schock, den die Regierungsmitglieder über die Wahl von Donald Trump zum nächsten US-Präsidenten zur Schau stellen, wirft die Frage auf, welche Risikoanalyse der Bundesnachrichtendienst zur US-Wahl abgeliefert hat. Der von der Wahl in jedem Fall profitierte: Erhielt er doch, gerade noch rechtzeitig vor der Wahl in den Staaten, ein neues BND-Gesetz, das die umfassenden Assistenzdienste des BND für die amerikanischen Dienste auf eine gesetzliche Grundlage stellt. Ein deutliches Zeichen der Ergebenheit an den amerikanischen Partner – egal, wie die Wahl ausgehen würde.
Elbphilharmonie, Flughafen Berlin-Brandenburg oder Stuttgart 21 sind herausragend negative Beispiele dafür, dass Zeit- und Kostenplanungen bei Bau-Großprojekten massiv überschritten werden. Auf Steuerzahler’s Kosten. Wenn es nach Bündnis90/Die Grünen geht, sollte der Bundestag die Bundesregierung auffordern, ein Programm aufzulegen: Das bei Bauprojekten des Bundes Maßnahmen zur Einhaltung des Zeit- und Kostenplanes vorsieht. Und auf ÖPP-Projekte ganz verzichtet.
Wir meinen: Das Programm sollte sogleich auch auf die aus dem Ruder laufenden IT-Projekte des Bundes ausgeweitet werden …