„… und Zitronenfalter falten Zitronen …“

Der Bundesinnenminister sah heute, nach der Besichtigung eines Testprojekts für Gesichtserkennung, einen „unglaublichen Sicherheitsgewinnn für die Bevölkerung“. Die notwendigen, zahlreichen Voraussetzungen, bis das wie vorgesehen funktioniert, fielen unter den Tisch.
Wie wäre es, Herr Minister, wenn die Polizei endlich mal digital funken könnte in großen Bahnhöfen oder wenn Bund und Länder Informationen miteinander teilen könnten, statt sie viermal neu abzuschreiben?! Bevor Sie weiter solchen Phantasien nachhängen?

Was Sie schon immer über Gesichtserkennung wissen wollten …

Der Bundesinnenminister macht aktuell Wirbel um die Gesichtserkennung. Damit SIE besser informiert sind als der Minister, hier die wichtigsten Fakten zur Funktionsweise, den Möglichkeiten, den (vielen) Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das wirklich funktioniert – und was ja möglicherweise hinter dem politischen Wunsch nach Videoüberwachung und Gesichtserkennung steckt – vor allem, wenn ihn Minister vom Schlage eines De Maizière bzw. Herrmann vortragen …

Was sind „analoge Befugnisse der Polizei“?!

Immer wieder sonntags – betreibt der Bundesinnenminister Polit-PR: Diesmal mit seiner Forderung nach Gesichtserkennung, Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ. Immer wieder sonntags – finden sich Online-Redaktionen, die willfährig abdrucken, was das Ministerium bzw. Agenturen dazu liefern. Dass es schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gibt, kommt in diesen „Informationen“ nicht vor, auch nicht, dass diese Forderung nach Gesichtserkennung blühender Unsinn und damit reiner Populismus ist.

Datenschutz-Grundverordnung: Europarechtswidrigkeiten beseitigt

Die Regierungskoalition von Union und SPD hat den von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz [1] nach einer Expertenanhörung [2] um die europarechtswidrigen Bestandteile bereinigt.

Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Sicherheitsarchitektur in Deutschland

Die Schuldenbremse trocknet die Bundesländer finanziell aus. Notwendige Investitionen in die technische Ausstattung und IT-Systeme ihrer Polizeibehörden sind kaum mehr finanzierbar. Diese Situation nutzt der Bundesinnenminister für ein „generöses“ Angebot. Es wäre der Schlussstein für seine Vision von der Zentralisierung der deutschen Sicherheitsbehörden unter dem Dach des Bundes.

Science-Fiction-Visionen des Bundesinnenministers

Mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen und „intelligente Systeme“ mit Gesichtserkennung – dieses alte Rezept holte Bundesinnenminister de Maizière als angebliches Heilmittel im Kampf gegen den Terror nun wieder aus der Trickkiste. Wir haben uns angesehen, was Gesichtserkennungssysteme heute zu leisten imstande sind. Und haben dem Bundesinnenministerium einige Fragen gestellt. Beides lässt nicht erkennen, wie terroristische Anschläge durch Gesichtserkennung früher erkannt oder verhindert werden. Statt dessen sind jedoch andere – bedenkliche – Schlussfolgerungen über die eigentlichen Absichten des Ministers möglich …

Sicherheit in Zeiten der Schwarzen Null

Proaktives Handeln und Prävention gegen Ereignisse wie aus der letzten Woche ist nicht die Sache des Standard-Politikers. Statt dessen wird lauthals nach Scheinlösungen gerufen, wie Abschaffung von ‚Killerspielen‘, mehr Videoüberwachung und Bundeswehr im Innern.
Wir zeigen auf, dass es vor allem die fixe Idee von Bundesfinanzminister Schäuble von der Schwarzen Null war, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Personalstärke, vor allem aber die IT-Ausstattung deutscher Polizeibehörden und deren Leistungsfähigkeit dem internationalen Standard inzwischen um Lichtjahre hinterher hinkt.