Bundestag verabschiedet neues Bundesdatenschutz-Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie

Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen von Union und SPD ein neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Es setzt die europäische Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für Polizei und Justiz um, die ab Mai 2018 praxiswirksam werden. Die Bundesregierung machte in ihrem Entwurf dabei derart ausgiebig von den 70 Öffnungsklauseln Gebrauch, dass Renate Nikolay, Leiterin des Kabinetts von EU-Justizkommissarin Věra Jourová vor wenigen Tagen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren warnen musste.

Datenschutz-Grundverordnung: Europarechtswidrigkeiten beseitigt

Die Regierungskoalition von Union und SPD hat den von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz [1] nach einer Expertenanhörung [2] um die europarechtswidrigen Bestandteile bereinigt.

EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz

Die neue europäische Richtlinie setzt der Datenerfassung bei Polizei und Justiz Grenzen: Bürger dürfen nicht in polizeilichen Datenverarbeitungssystemen erfasst werden, wenn sie dafür keinen Anlass gegeben haben. Die Daten von Opfern müssen anders als die von Tätern verarbeitet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere Staaten weitergereicht werden. Doch mit der Umsetzung haben es die europäischen Mitgliedstaaten nicht eilig. Deutschland hat damit schon angefangen, versucht aber das insgesamt niedrige Datenschutzniveau noch ein wenig zu drücken.