Organisierte und dokumentierte Doppelmoral

Die Fallzahlen und Schadenssumme im letzten Jahr für Organisierte Kriminalität waren so „hervorragend“, dass der neue Bundesinnenminister Seehofer glatt konstatieren konnte, dass „Deutschland kein Raum für OK ist“. Der BKA-Präsident hatte auch nichts Substanzielles und breitete sich aus über die „notwendige gemeinsame digitale Plattform für die polizeiliche Zusammenarbeit“. An der sein Haus seit fünfzehn Jahren ebenso federführend, wie im Ergebnis bisher vergeblich arbeitet, was er allerdings nicht erwähnte.
Es ist ein quasi limbischer Reflex, dass ein BKA-Präsident warnen muss vor dem „hohen Bedrohungs- und Schadenspotenzial“ durch OK. Obwohl die durchschnittlichen Fallzahlen der letzten Jahre nur bei 75% der Jahre bis 2005 liegen. Damals begann der personelle Kahlschlag in der Polizei … Und obwohl für 2017 eine geradezu unglaublich niedrige Schadenssumme – Peanuts würden bestimmte Banker sagen – von nur 209 Millionen Euro ausgewiesen wurden. Im Jahr zuvor war es noch über eine Milliarde Euro!
Das herausgeputzte Aussehen im Bundeslagebild OK ist eine Folge des Systems. Denn wo kaum mehr qualifizierte OK-Ermittler tätig sind, wo Plattformen für den flächendeckenden Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden von Bund und Ländern nicht existieren und wo notwendige und vorhandene Werkzeuge für OK-Strukturermittlungen durch softwaretechnische Universalwerkzeuge ersetzt wurden: Da kann man keine validen Aussagen über aktuelle Aktivitäten, Bedrohungen oder den angerichteten Schaden durch Organisierte Kriminalität in Deutschland mehr treffen.
Immerhin gibt es noch interessante Informationen von Europol …

EU-Datenschutzbeauftragter erstmals für Europol zuständig

Seit dem 1. Mai ist der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli für die Kontrolle von Europol zuständig. Seine Kontrolle gleicht allerdings einem Papiertiger: Er darf rechtswidrige Datenverarbeitungsvorgänge nicht öffentlich beanstanden. Auch konkrete Kritikpunkte und Empfehlungen bleiben der Öffentlichkeit verborgen.

EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz

Die neue europäische Richtlinie setzt der Datenerfassung bei Polizei und Justiz Grenzen: Bürger dürfen nicht in polizeilichen Datenverarbeitungssystemen erfasst werden, wenn sie dafür keinen Anlass gegeben haben. Die Daten von Opfern müssen anders als die von Tätern verarbeitet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere Staaten weitergereicht werden. Doch mit der Umsetzung haben es die europäischen Mitgliedstaaten nicht eilig. Deutschland hat damit schon angefangen, versucht aber das insgesamt niedrige Datenschutzniveau noch ein wenig zu drücken.