Wie man sich von unrentablen Produkten trennt

Wer die „kostenlosen“ Services von Facebook, Google & Co nutzt, ist selbst schuld. Zu dieser harschen Einschätzung kann man kommen nach den jüngsten Nachrichten aus dem Hause Alphabet, der Konzernmutter von Google. Demnach waren die Profildaten von bis zu 500.000 Nutzer-Konten von Google+ „möglicherweise“ von einem Datenleck betroffen. Was Google auch seit März wusste, jedoch geheim hielt: Kurz vor Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung befürchtete das Unternehmen „unmittelbare Maßnahmen der Regulierungsbehörden“.

EU-Datenschutzbeauftragter erstmals für Europol zuständig

Seit dem 1. Mai ist der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli für die Kontrolle von Europol zuständig. Seine Kontrolle gleicht allerdings einem Papiertiger: Er darf rechtswidrige Datenverarbeitungsvorgänge nicht öffentlich beanstanden. Auch konkrete Kritikpunkte und Empfehlungen bleiben der Öffentlichkeit verborgen.

Bundestag verabschiedet neues Bundesdatenschutz-Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie

Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen von Union und SPD ein neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Es setzt die europäische Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für Polizei und Justiz um, die ab Mai 2018 praxiswirksam werden. Die Bundesregierung machte in ihrem Entwurf dabei derart ausgiebig von den 70 Öffnungsklauseln Gebrauch, dass Renate Nikolay, Leiterin des Kabinetts von EU-Justizkommissarin Věra Jourová vor wenigen Tagen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren warnen musste.

Das Auto als mobile, vernetzte Datenbank

Die Entwicklung hin zum vernetzten und autonomen Fahren bedingt eine immer umfassendere Datenerhebung und -verarbeitung. Das Auto wird zum rollenden Computer. Zentrale Fragen des Datenschutzes wurden noch nicht grundrechtsorientiert gelöst. Stattdessen bringt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Begriff des ‚Dateneigentums‘ ins Spiel, in dessen Folge Fahrzeughalter sowie Fahrer enteignet werden könnten.

EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz

Die neue europäische Richtlinie setzt der Datenerfassung bei Polizei und Justiz Grenzen: Bürger dürfen nicht in polizeilichen Datenverarbeitungssystemen erfasst werden, wenn sie dafür keinen Anlass gegeben haben. Die Daten von Opfern müssen anders als die von Tätern verarbeitet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere Staaten weitergereicht werden. Doch mit der Umsetzung haben es die europäischen Mitgliedstaaten nicht eilig. Deutschland hat damit schon angefangen, versucht aber das insgesamt niedrige Datenschutzniveau noch ein wenig zu drücken.