Was Sie schon immer über Datenbanken der Polizei wissen wollten (1)

Ein gepflegtes Halbwissen über Polizei und deren Datenbanken ist weit verbreitet. Da wird spekuliert über die Inhalte, viele eigene Missverständnisse werden als Fakten verkauft. Aus zwei Jahrzehnten hauptberuflicher Tätigkeit als Entwickler solcher Systeme sind ein paar Kenntnisse bei mir hängen geblieben. Einige würde ich gerne mit Ihnen teilen. Um auf die wirklich wichtigen Fragen zurück zu kommen: Was Polizei zu Recht bzw. über das Recht hinaus speichert, verarbeitet und nutzt.

Warum das BKA häufig nicht mitkriegt, dass sich Daten ändern …

Politische Forderungen lösen die Probleme nicht. Notwendig ist vielmehr die Erkenntnis, dass die IT-Ausstattung der Mehrzahl der Polizeibehörden weder in der Lage, noch dafür ausgelegt ist, sich zu merken, wer wann was an wen übermittelt hat. Das wäre aber notwendig, wenn man hinterher Daten ändern oder wieder löschen will.
Es gibt polizeiliche IT-Systeme, die das könnten. Doch die sollen nach dem Willen der politischen Entscheider abgeschafft werden. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ist schon seit 2010 über diese Probleme informiert. Ich hatte ihm einen entsprechenden Brief geschrieben. Der blieb allerdings ohne Folgen …
Mit Update vom 01.09.2017, 16.47 Uhr zur heutigen Pressekonferenz des BKA-Präsidenten

EU-Datenschutzbeauftragter erstmals für Europol zuständig

Seit dem 1. Mai ist der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli für die Kontrolle von Europol zuständig. Seine Kontrolle gleicht allerdings einem Papiertiger: Er darf rechtswidrige Datenverarbeitungsvorgänge nicht öffentlich beanstanden. Auch konkrete Kritikpunkte und Empfehlungen bleiben der Öffentlichkeit verborgen.

Datenbanken-Wildwuchs beim BKA

Das ist starker Tobak: Der Spiegel schreibt: „Innenminister Thomas De Maizière will die Deutschen besser vor Verbrechen schützen – doch die Länder behindern die Zusammenarbeit.“ „Kleinstaaterei“ und „IT-Wildwuchs in den Bundesländern“ soll schuld sein, dass es mit der Polizeiarbeit nicht klappt. Das ist pure Meinungsmache. Die Suche nach einem Sündenbock.
Tatsache ist: 12 von 16 Länderpolizeibehörden arbeiten mit dem System des gleichen Herstellers. Keine Spur also von „IT-Wildwuchs“, die die Zusammenarbeit behindert.
De Maizière will damit ablenken: Davon, dass das Leuchtturmprojekt PIAV, der polizeiliche Informations- und Analyseverbund, faktisch gescheitert ist. Und davon, dass der wahre Wildwuchs im BKA herrscht: Wirklich wichtige, relevante Informationen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sind beim BKA auf mehr als 40 verschiedene Datenbanken verteilt …
Noch Fragen, wer hier „die Zusammenarbeit behindert“?!

Innenministerkonferenz beschließt „grundlegende Modernisierung des Informationsmanagements der deutschen Polizei“

— Update vom 1.12.2016, 04.30 Uhr —
Bei der Abschluss-Pressekonferenz der Herbsttagung der Innenminister kündigten der IMK- Vorsitzende und der Bundesinnenminister ein „fachliches und technisches Gesamtsystem“ für die Polizei der Länder und des Bundes an. Was da mit großem Optimismus vorgetragen wurde (wir dokumentierten den Originalton …), verschleiert völlig, dass
das aktuelle Projekt mit dem gleichen Ziel – es heißt Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV) – komplett gescheitert ist,
und dass es bei der aktuellen desaströsen Situation des Informationsaustauschs zwischen Bund und Ländern noch auf Jahre bleiben wird.

Geistige Brandstifter und „Pogromstimmung“ im Freistaat Sachsen

Zwei FührerInnen der selbst ernannten ‚Alternative für Deutschland‘ hätten nichts einzuwenden gegen den Schusswaffengebrauch durch Polizisten an der Grenze . Da hat selbst der Vizekanzler heute nach dem Verfassungsschutz gerufen. Aber – ach und weh – das ist alles nicht so einfach, bevor unsere Verfassungsschützer mal tätig werden können: Denn, so ein Sprecher des Innenministeriums, der Verfassungsschutz „entscheide über die Beobachtung radikaler Umtriebe in eigener Verantwortung“.

Nicht jeder Anti-Atomkraft-Demonstrant ist ein Extremist

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat heute ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 vorgelegt. Und beschreibt darin einen Prüffall, der vor Augen führt, wie man in Sicherheitsbehörden, hier konkret dem Bundesinnenministerium, den Begriff „Extremist“ so weit ausdehnt, dass damit auch der harmloseste Demonstrant erfasst werden kann.
Das ist grob rechtswidrig …