Innenminister a.D. De Maizière wird Vorstandsvorsitzender der Telekom-Stiftung

Der ehemalige Bundesinnenminister Thomas De Maizière wechselt schon im Herbst 2018 in den Konzernbereich der Deutschen Telekom. Die beantragte „anwaltliche Beratung“ für die Deutsche Telekom AG hat ihm die Bundesregierung erst nach einer Karenzzeit von zwölf Monate genehmigt. Er darf jedoch ab Herbst schon Vorstandsvorsitzender der Deutsche Telekom-Stiftung werden.

Organisierte und dokumentierte Doppelmoral

Die Fallzahlen und Schadenssumme im letzten Jahr für Organisierte Kriminalität waren so „hervorragend“, dass der neue Bundesinnenminister Seehofer glatt konstatieren konnte, dass „Deutschland kein Raum für OK ist“. Der BKA-Präsident hatte auch nichts Substanzielles und breitete sich aus über die „notwendige gemeinsame digitale Plattform für die polizeiliche Zusammenarbeit“. An der sein Haus seit fünfzehn Jahren ebenso federführend, wie im Ergebnis bisher vergeblich arbeitet, was er allerdings nicht erwähnte.
Es ist ein quasi limbischer Reflex, dass ein BKA-Präsident warnen muss vor dem „hohen Bedrohungs- und Schadenspotenzial“ durch OK. Obwohl die durchschnittlichen Fallzahlen der letzten Jahre nur bei 75% der Jahre bis 2005 liegen. Damals begann der personelle Kahlschlag in der Polizei … Und obwohl für 2017 eine geradezu unglaublich niedrige Schadenssumme – Peanuts würden bestimmte Banker sagen – von nur 209 Millionen Euro ausgewiesen wurden. Im Jahr zuvor war es noch über eine Milliarde Euro!
Das herausgeputzte Aussehen im Bundeslagebild OK ist eine Folge des Systems. Denn wo kaum mehr qualifizierte OK-Ermittler tätig sind, wo Plattformen für den flächendeckenden Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden von Bund und Ländern nicht existieren und wo notwendige und vorhandene Werkzeuge für OK-Strukturermittlungen durch softwaretechnische Universalwerkzeuge ersetzt wurden: Da kann man keine validen Aussagen über aktuelle Aktivitäten, Bedrohungen oder den angerichteten Schaden durch Organisierte Kriminalität in Deutschland mehr treffen.
Immerhin gibt es noch interessante Informationen von Europol …

Fake News vom BKA-Präsidenten und der Welt Online

Im Kindesmissbrauchsfall von Staufen wurde gestern das letzte Urteil gesprochen. Dies nimmt BKA-Präsident Münch zum Anlass, um seine Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung zu wiederholen. Er behauptet zur Begründung, dass 2017 angeblich „über 8.000“ Fälle von Kinderpornografie nicht aufgeklärt wurden. Was im krassen Widerspruch zur Polizeilichen Kriminalstatistik aus seinem eigenen Hause steht: Denn von den insgesamt nicht „über 8.000“, sondern laut PKS 6.512 Fällen wurden 5.828 (=89,5%) aufgeklärt. Obwohl dieser Widerspruch leicht überprüfbar ist, wird er in der heutigen Presselandschaft ungeprüft vielfach übernommen und als Faktum verbreitet.

Die Welt Online setzt noch eins drauf: Sie behauptet, dass MANGELNDE Vorratsdatenspeicherung Kindesmissbrauch FÖRDERT! Beweise liefert sie nicht für diesen Unsinn. Publizistische Grundsätze, wie sie im Pressekodex niedergelegt sind, hindern die Welt Online auch in diesem Fall nicht daran, Fake News in Umlauf zu bringen. Denn ‚Krawall bringt Quote‘ und steigert die Werbeeinnnahmen. Die machten im letzten Jahr schon 71% des Umsatzes des Springer Konzerns aus. So macht man geschäftlichen Erfolg mit falschen Behauptungen.

„Russische Hackerangriffe“ fördern die Finanzausstattung der Sicherheitsbehörden

Zwar fehlt es den Medienbeiträgen um den „Hackerangriff auf die deutsche Regierung“ weitgehend an belastbaren Informationen. Doch erfüllen sie einen taktischen Zweck durchaus: Für die in Kürze anstehenden Beratungen zum neuen Bundeshaushalt, der wieder erhebliche Ausgabensteigerungen für die Sicherheitsbehörden des Bundes vorsieht, schaffen solche Artikel das geeignete Klima der Bedrohung: Bei Politikern und in der Öffentlichkeit. Und wer könnte dann schon Nein sagen dazu, dass „unsere Sicherheit“ wieder ein paar Millionen mehr kostet?!

G20-Akkreditierung: Kein Angriff auf die Pressefreiheit

Der Entzug der Akkreditierung von 32 Journalisten beim G20-Gipfel war kein Eingriff in die Pressefreiheit. Sondern das Ergebnis systemischen Versagens der Informationstechnik der Sicherheitsbehörden, gepaart mit zu großer Technik-Gläubigkeit der Entscheider. Gleiches kann auch jeden der rund 75.000 Stellenbewerber oder Berufstätigen treffen, die pro Jahr von den gleichen Behörden sicherheitsüberprüft werden. Die können sich allerdings nicht via Presse wehren …

Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Warum das BKA häufig nicht mitkriegt, dass sich Daten ändern …

Politische Forderungen lösen die Probleme nicht. Notwendig ist vielmehr die Erkenntnis, dass die IT-Ausstattung der Mehrzahl der Polizeibehörden weder in der Lage, noch dafür ausgelegt ist, sich zu merken, wer wann was an wen übermittelt hat. Das wäre aber notwendig, wenn man hinterher Daten ändern oder wieder löschen will.
Es gibt polizeiliche IT-Systeme, die das könnten. Doch die sollen nach dem Willen der politischen Entscheider abgeschafft werden. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ist schon seit 2010 über diese Probleme informiert. Ich hatte ihm einen entsprechenden Brief geschrieben. Der blieb allerdings ohne Folgen …
Mit Update vom 01.09.2017, 16.47 Uhr zur heutigen Pressekonferenz des BKA-Präsidenten

#Linksunten: Wahlkampfhilfe durch angebliches Geheimdokument

Der Bundesinnenminister hat die Betreiber einer Webseite erst zum Verein erklärt, den dann verboten und die damit verbundene Webseite gleich mit. Die Ansichten über dieses Vorgehen gehen weit auseinander.
In dieser Situation springt dem Minister – wieder einmal – ein Autor zur Seite, der auf der ‚Welt‘ schon öfters aus vertraulichen Quellen aus Sicherheitsbehörden zitierte. Sein neuester Fang – eine „vertrauliche Gefährdungsbewertung des BKA“ fällt inhaltlich so ganz anders aus als Erklärung des BKA-Präsidenten von vor vier Wochen …
Mit Update vom 28.08., 10.50 Uhr

Wie Journalisten zu Gewalttätern (gemacht) werden

Trotz des Aufgebots von rund 20.000 Polizisten ist es den Polizeibehörden beim G20-Gipfel nicht gelungen, die Sicherheit von Hamburger Bürgern und Demonstrationsteilnehmern und die Unversehrtheit des Eigentums von Anwohnern und Geschäftsinhabern zu gewährleisten. Viel Aufwand wurde im Vorfeld in Datenbanken über angeblich linke Gewalttäter gesteckt. (Falsche) Einträge dort haben bis zu 32 Journalisten den Entzug der Akkreditierung noch während des Gipfels eingebracht.
Wir erläutern aus fachlicher und technischer Sicht, wie Informationen im polizeilichen Staatschutz gewonnen bzw. generiert werden und zu welchen Entscheidungen und polizeilichen Aktivitäten solche ‚Erkenntnisse‘ führen. Denn es besteht die Gefahr, dass die Informationen in diesen Datenbanken eine kriminalfachliche Kompetenz und strafprozessuale ‚Beweislage‘ vorgaukeln, die mit den Tatsachen wenig bis gar nichts mehr zu tun hat.

Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?