#Linksunten: Wahlkampfhilfe durch angebliches Geheimdokument

Der Bundesinnenminister hat die Betreiber einer Webseite erst zum Verein erklärt, den dann verboten und die damit verbundene Webseite gleich mit. Die Ansichten über dieses Vorgehen gehen weit auseinander.
In dieser Situation springt dem Minister – wieder einmal – ein Autor zur Seite, der auf der ‚Welt‘ schon öfters aus vertraulichen Quellen aus Sicherheitsbehörden zitierte. Sein neuester Fang – eine „vertrauliche Gefährdungsbewertung des BKA“ fällt inhaltlich so ganz anders aus als Erklärung des BKA-Präsidenten von vor vier Wochen …
Mit Update vom 28.08., 10.50 Uhr

Juristisch fragwürdige Vorgehensweise …

Der Bundesinnenminister hat sich möglicherweise vergaloppiert. Mit seinem Verbot eines zuvor erst virtuell mit Rechtsmitteln konstruierten ‚Vereins‘ und anschließenden Verbots von dessen Webseite linksunten.indymedia [1]. Juristen finden die gewählte Konstruktion fragwürdig, über die juristische Fachwelt hinaus erscheint das Vorgehen vielen als ein Angriff auf die Pressefreiheit.

Selbst Parteigänger zweifeln an der Taktik …

Selbst sonst unverbrüchliche Parteigänger des Ministers äußerten kaum verhohlene Kritik an der Taktik: Ulf Poschardt, der Chefredakteur der ‚Welt‘, konstatierte, dass diese Webseite „die Autonomen und ihren Aktionismus vorbildlich dokumentiert“ [2] hat. Ein Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Die Plattform sei für Ermittler auch polizeitaktisch wichtig gewesen, „um die Szene, ihre Pläne und Bekennerschreiben zu beobachten“.

Notwendige Maßnahme oder doch eher Wahlkampf?

Doch vermutlich geht es dem Minister aber auch gar nicht um das Abschnüren dieses linken Kommunikationskanals. Sondern vor allem um Punktgewinne im aktuell themenarmen Wahlkampf.

Zweischneidige, kritische Reaktionen

Allerdings waren die unmittelbar zu bemerkenden Folgen des Verbots des konstruierten Vereins und der Webseite linksunten.indymedia zumindest zweischneidig. Viele äußerten nämlich die Ansicht sein, dass

  • ein robuster und selbstbewusster Rechtsstaat mit anderen Meinungen, wie sie auf dieser Webseite vertreten wurden, selbstbewusst umgehen kann und
  • es für das Löschen von einzelnen Beiträgen mit tatsächlich strafrechtlich relevanten Inhalten (schon längst) andere, vor allem verhältnismäßige, gesetzliche Maßnahmen gegeben hätte. Die Frage, warum diese Maßnahmen nicht zeitnah nach dem Erscheinen ergriffen wurden, ist bisher nicht beantwortet.

Daher wird dieses Vorgehen des BMI, nachdem es am Freitag bekannt geworden war, von nicht wenigen – und von verschiedenen Seiten – als unverhältnismäßig und im Kern als Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit gesehen.

Unterstützung durch die Welt – ein Deal auf Gegenseitigkeit?!

De Maizière musste also – es sind nur noch drei Wochenenden bis zum Wahlsonntag! – die Deutungshoheit in der öffentlichen Meinung in seinem Sinne zurückgewinnen. Und wenn solche Maßnahmen der Beeinflussung der öffentlichen Meinung ganz schnell gehen müssen, kann sich der Minister auf Seiten der Springer-Presse vor allem auf einen gewissen Martin Lutz verlassen; einen Journalisten, dessen Beiträge in der ‚Welt‘ (Online) bzw. ‚Welt am Sonntag‘ veröffentlicht werden und der (mindestens) ein Alleinstellungsmerkmal hat: Er hat sich nämlich schon wiederholt bei einschlägigen Themen berufen auf „geheime“ oder „vertrauliche“ Dokumente aus Sicherheitsbehörden, insbesondere aus dem Bundeskriminalamt, die (angeblich) „der Welt bzw. Welt am Sonntag“ – häufig – „exklusiv“ vorlagen.

Geheime Quellen, die nur einer kennt …

Außerhalb eines engen Zirkels, dem, wie es aussieht, zahlen- und namensmäßig unbekannte Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden und eben dieser Martin Lutz angehören, sind diese Quellen nicht überprüfbar: CIVES hat nach solchen Berichten schon mehrfach bei den genannten Behörden angefragt (auch für den hier gegenständlichen Lutz-Artikel wieder *)…) nach der Quelle dieser exklusiven Informationen und nach einer Bestätigung der kolportierten Inhalte. Der Tenor der Antworten ist immer gleich: Die Dokumente seien geheim bzw. vertraulich und würden nicht herausgegeben, eine Herausgabe wäre ja auch strafrechtlich relevant, eine Bestätigung der von Lutz kolportierten Inhalte erfolgt regelmäßig nicht und die Frage nach einer strafrechtlichen Verfolgung des hier doch möglichen Verrats von Amtsgeheimnissen durch Behördenmitarbeiter blieb unbeantwortet im Raume stehen.

*) Update am 28.08.2017, 10.50 Uhr: Dieser Tenor bestätigt sich auch heute wieder: Eine Sprecherin des BKA möchte die Angelegenheit nicht kommentieren. Der Sprecher des BMI teilt mit: „Vom BKA erstellte Gefährdungsbewertungen sind als Verschlusssache eingestuft. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich weder die Existenz eines bestimmten solchen Dokuments noch dessen tatsächliche oder vermeintliche Inhalte oder gar Formulierungen bestätigen kann.“

Die neue, leider wieder geheime Gefährdungsbewertung des BKA

Martin Lutz brachte auch heute wieder auf ‚Welt‘ Online einen Beitrag mit seinem speziellen Alleinstellungsmerkmal: „BKA warnt vor schweren Vergeltungsaktionen von Linksextremisten“ lautet der Titel. „Das BKA warnt davor, dass es zu schweren Brandstiftungen wie beim G20-Gipfel in Hamburg kommen könne“, geht es weiter im Vorspann. Und dann folgt ein Zitat aus einer angeblichen, „vertraulichen Gefährdungsbewertung“ des BKA vom 25. August, die der ‚Welt am Sonntag‘ vorliegt. Auf diese Einstimmung folgen Prognosen, deren Formulierung sicher eintretende Vorhersagen nahelegt: „Der Schwerpunkt des befürchteten Aktionsspektrum werde (sic?!) sich in Form von einfachen Sachbeschädigungen bis hin zu schweren Brandstiftungen erstrecken“ oder „es sei (sic?!) von Solidaritäts- und Vergeltungsaktionen … auszugehen.“

Der immer gleiche Modus Operandi

Die Verfahrensweise des Autors ist genauso, wie vielfach vor dem G20-Gipfel angewendet: Maximale Dramatik in der Wortwahl („Linksextremisten„) und im An-die-Wand-Malen von schweren Straftaten („schwere Brandstiftungen, „gewalttätige Ausschreitungen“, Angriffe auf Wahlkampfveranstaltungen oder auf Bundesministerien beim ‚Tag der offenen Tür‘ [war am 26.08.], Brandanschläge auf Fahrzeuge (von Polizei und Justiz), usw.).

Solcherart beschriebene Ereignisse in der Zukunft erfordern entsprechende Gegenmaßnahmen: Das LKA hat das BKA auf die „besondere Brisanz eines Wahlkampfauftritts von De Maizière in Weil am Rhein hingewiesen“ [, vermutlich weil das BKA darüber sonst die Übersicht verloren hätte …] Der Personenschutz für den LKA-Präsidenten in Baden-Württemberg und seinen Vize wird erhöht. Ebenso der Objektschutz für das LKA, das Landesamt für Verfassungsschutz und das Innenministerium in Stuttgart. Und die solcherart nicht geschützten Sicherheitskräfte in Baden-Württemberg sollen für „Brandanschläge auf Fahrzeuge“ und „gelöste Radmuttern“ sensibilisiert“ werden.

Vor vier Wochen sah BKA-Präsident Münch „Linke Gefährder“ noch sehr entspannt …

Einmal abgesehen von dem verbal dicken Auftrag, überrascht doch diese – von Lutz behauptete – neue Gefährdungseinstufung des BKA: Denn vor vier Wochen, am 21.7.2017 und damit NACH dem G20-Gipfel, brachten etliche Zeitungen die im Tenor immer gleiche, inhaltlich jedoch gegenteilige Überschrift: Da hieß es …
BKA-Chef Münch: „Linke Gefährder an einer Hand abzählbar“ – www.faz.net
BKA-Chef Münch sieht geringe Gefahr durch linke Gefährder – Berliner Morgenpost
BKA-Chef Münch sieht geringe Gefahr durch linke Gefährder – Süddeutsche.de

usw. …

Dass sich vier Wochen nach dieser breit veröffentlichten Gefährdungsbewertung durch das BKA – und vier Wochen vor der Bundestagswahl – diese Einschätzung um 180 Grad gedreht haben soll, überrascht zumindest. Umso mehr, als das BMI seinen juristisch merkwürdigen Schachzug – man konstruiert erst die Existenz eines Vereins, den man umgehend verbietet, um darauf aufsetzend den Betrieb der Webseite zu verbieten – inzwischen damit rechtfertigt, dass (angeblich) schon seit langem viele schlimme Hinweise auf die Betreiber von linksunten.indymedia vorgelegen hätten und „die Zeit nun reif“war [4].

Das überzogene Vorgehen (Vereinsverbot statt zeitnahe (!) Aufforderung zum Löschen von strafrechtlich zu beanstandenden Beiträgen), die Widersprüche in der angeblichen Gefährdungseinschätzung durch das BKA und zum wiederholten Male die Wahl des Veröffentlichungsorgans – Martin Lutz via ‚Welt‘ Online bzw. ‚Welt am Sonntag‘ – sprechen dafür, dass Herr De Maizière hier als Wahlkämpfer agiert und sich – wieder einmal – auf die Mitwirkung eines willfährigen Mitwirkenden verlassen konnte.

Quellen

[1]   Bun­desin­nen­mi­nis­ter ver­bie­tet den Ver­ein mit der links­ex­tre­mis­ti­schen In­ter­net­platt­form „links­un­ten.in­dy­me­dia“, 25.08.2017, Bundesministerium des Innern
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html

[2]   Ich werde „linksunten.indymedia.org“ sehr vermissen, 25.08.2017, Ulf Poschardt in Welt online
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article167994453/Ich-werde-linksunten-indymedia-org-sehr-vermissen.html

[3]   BKA warnt vor schweren Vergeltungsaktionen von Linksextremisten, 25.08.2017 – Stand: 13.47, Welt Online
https://www.welt.de/politik/deutschland/article168019734/BKA-warnt-vor-schweren-Vergeltungsaktionen-von-Linksextremisten.html

[4]   linksunten.indymedia Verbot des linksextremen Portals war lange geplant, 25.08.2017, Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/28225896

Verwandte Beiträge

[A]   Meinungsmache mit Hilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik, 26.04.2017, CIVES
https://cives.de/meinungsmache-mit-hilfe-der-polizeilichen-kriminalstatistik-4826

[B]   Bericht zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri unter merkwürdigen Umständen veröffentlicht, 16.01.2017, CIVES
https://cives.de/bericht-zum-behoerdenhandeln-im-fall-anis-amri-unter-merkwuerdigen-umstaenden-veroeffentlicht-4284

[C]   Wenn Geheimdienst-Insider Presse brauchen, 09.02.2017, CIVES
https://cives.de/wenn-geheimdienst-insider-presse-brauchen-4510

[D]   Die Recherchekooperation von WDR, NDR und SZ und ihre speziellen Quellen, 04.06.2017, CIVES
https://cives.de/die-recherchekooperation-von-wdr-ndr-und-sz-und-ihre-speziellen-quellen-5326

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