Mit Update vom 16.1.2017, 18.30 Uhr
vom 17.1.2017, 07.40 Uhr und 09.55 Uhr
Zusammenfassung
Allem Anschein nach gibt es zwei Dokumente zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri. Einen, als Verschlusssache eingestuften Bericht des BKA an die zuständigen Behörden von Bund und Ländern und den Generalbundesanwalt. Dessen Weitergabe an „Nicht-Berechtigte“ ist strafbar, teilte uns das BKA auf unsere Presseanfrage mit. Wir haben ihn daher nicht erhalten.
Dieser Bericht lag jedoch offenbar dem Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ vor. Denn Tagesschau und Süddeutsche Zeitung haben sich auf ihn berufen. Wie er dorthin gekommen ist?! Gute Frage!
Ein zweites Dokument ist eine einfache Liste, gestern auf die Schnelle eingestellt auf der Webseite des Justiziministeriums und des Innenministeriums.
Der Titel ist anders, als der im erwähnten Originalbericht, auch sonst fehlen alle Anzeichen eines Behördenschreibens: Kein Briefkopf, kein Datum, kein Aktenzeichen, einfach gar nichts.
Diese Liste, will man die Öffentlichkeit glauben machen, sei der vollständige (?) Bericht zum Behördenhandeln im Fall Amri.
Das wirft Fragen auf: Über das Vorgehen von Justiz- und Innenministerium. Und darüber, wie der Rechercheverbund von NRD, WDR und SZ zu Verschlusssachen aus dem BKA kommt.
Am Abend des 15.01. berichtete die Tagesschau ausführlich aus einem „vertraulichen Bericht des BKA“ zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri. Die Pressestelle des BKA teilte uns dazu auf Anfrage mit, dass dessen „Weitergabe an Nicht-Berechtigte strafbar“ sei. Wir wollten wissen, wie der Bericht dann an NDR, WDR und die SZ gelangt ist. Doch das BKA antwortete nicht mehr.
Kurz darauf tat sich etwas auf der Webseite des Justizministeriums: Dort erschien eine einfache Liste, nicht auf Behördenbriefkopf, ohne Aktenzeichen oder Datum des Dokuments. Die Kopfzeile lautet: „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis AMRI“ …
Chronologie der Veröffentlichung einer BKA-Verschlusssache
Am Abend des 15.01. bringt die Tagesschau einen „Vertraulichen Bericht zu Anis Amri“ [1]. So lautet ursprünglich auf die Überschrift.
Diese „vertrauliche Chronologie, … zeichnet die Befassung mit Amri durch die Polizeien Nordrhein-Westfalens und Berlins, sowie durch das Bundeskriminalamt …. nach.“
CIVES-Presseanfrage an das BMI vom 15.1., 20.16 Uhr
Noch am Abend schicken wir eine Presseanfrage an das Bundesministerium des Innern (BMI) [a]:
„die Tagesschau berichtet heute Abend über einen „detaillierten Bericht des BKA“ zu Anis Amri, „der WDR, NDR und SZ vorliegt“.
a) Wir bitten Sie, uns diesen Bericht zeitnah zur Verfügung zu stellen.
b) Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie um Mitteilung der Gründe,
c) sowie, da es sich angeblich um eine „vertrauliche“ Chronologie handelt, um Ihre Stellungnahme, wie das BMI die Weitergabe und journalistische Nutzung von eingestuften Informationen rechtlich beurteilt und zu ahnden gedenkt bzw. deren Legalität rechtfertigt.
d) Unabhängig von den obigen Fragen bitten wir Sie auch um eine Stellungnahme dazu, welche Rechtsgrundlage nach der Ansicht Ihres Hauses existiert, die es rechtfertigt, dass „WDR, NDR und SZ“ vorrangig mit solchen Informationen – und möglicherweise andere Pressevertreter überhaupt nicht zeitnah – bedient werden. Denn in den aktuellen Pressemitteilungen Ihres Hauses bzw. des BKA ist eine entsprechende Meldung derzeit nicht zu finden.
Antwort der BMI-Pressestelle vom 16.01., 10.01 Uhr
„da es sich offensichtlich um einen Bericht des BKA handelt, darf ich Sie bitten, Ihre Fragen an das BKA zu richten.“.
Das ist ungewöhnlich: Bei früheren Presseanfragen an das BKA waren wir „zuständigkeitshalber“ an das BMI verwiesen worden. Daher hatten wir – wie viele unserer Presseanfragen zuvor, die das BKA betrafen, auch diese Anfrage zuerst an das BMI gerichtet.
Anfrage beim BKA vom 16.01., 10.21 Uhr
Wir leiten unsere Anfrage vom Vorabend an das BMI also an die Pressestelle des BKA weiter und bitten darum, die Fragen so zu beantworten, als seien sie direkt an das BKA gestellt worden.
Antwort der BKA-Pressestelle vom 16.01., 13.17 Uhr
Es dauert fast drei Stunden, bis eine sehr kurze Antwort eingeht:
„es handelt sich um einen internen Bericht, der als Verschlusssache eingestuft ist und dessen Weitergabe an Nicht-Berechtigt strafbar ist; er wurde vom BKA weder veröffentlicht noch herausgegeben“.“
Nachfrage an die BKA-Pressestelle vom 16.01., 13.43
Handelt es sich bei den Mitarbeitern des genannten Rechercheverbunds Ihrer Kenntnis nach um „Berechtigte“ im Sinne Ihrer Antwort?
Bitte seien Sie so freundlich, meine Fragen c und d noch zu beantworten.
Diese Anfrage geht aus technischen Gründen scheinbar nicht raus. Wir ergänzen sie also zu dieser Endfassung, die um 13.53 Uhr gesendet wird:
Deshalb diese Fragen:
e) Handelt es sich denn dann bei Mitarbeitern des genannten Rechercheverbundes um ‚Berechtigte‘ im Sinne Ihrer Antwort?
f) Wie erklären Sie sich die von mir referenzierte Meldung in der Tagesschau?
g) Handelt es sich also um die nicht zulässige Weitergabe eines als Verschlusssache eingestuften Berichts des BKA durch einen – vermutlich nicht bekannten – BKA-MitarbeiterIn?
h) Wenn ja: Was unternimmt das BKA, um dies strafrechtlich zu ahnden?
i) Wie ist bei solchen Informationen – Stichwort „Fake News“ – sichergestellt, dass es sich um zutreffende und vollständige Informationen handelt?!“
Antwort der BKA-Pressestelle vom 16.01.
Zwischenzeitlich, nämlich um 13.47 Uhr war diese Antwort der BKA-Pressestelle eingelaufen:
„ich habe meinen Ausführungen nichts mehr hinzuzufügen.“
Und dabei blieb es dann auch – bisher jedenfalls.
Ein überraschender Fund auf der Webseite des Bundesjustizministeriums
16.01., 14.23 Uhr: Wir wollen beim Bundesjustizministerium nachfragen. Denn Minister Maas war es ja, der in der letzten Woche zeitnah die Veröffentlichung des Berichts angekündigt hatte. Doch welche Überraschung: Unter „Pressestelle / Artikel“ findet sich ein Dokument mit dem Titel „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis AMRI“ [2], eingestellt am 16.1.2017.
Von welcher Behörde dieses Dokument stammt, ist nicht ersichtlich, ebenso wenig eine Einstufung als Verschlussache. Es handelt sich um eine 19-seitige, zeitlich aufsteigend sortierte Liste, nicht auf Behördenformular, ohne Datumsangabe, Sachbearbeiter, Aktenzeichen; kurz: Es fehlt alle äußerlichen Anzeichen, die einen „Bericht“ einer Bundesbehörde normaler Weise ausmachen.
- Handelt es sich um den „vertraulichen“ Bericht, aus dem der Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ gestern abend noch zitierte?
- Ist es der gleichen „internen Bericht“, der nach Auskunft der Pressestelle des BKA vor zwei Stunden noch als „Verschlusssache eingestuft“ war?
- Wenn ja: Soll hier das Durchstechen eines als Verschlusssache klassifizierten Dokuments des Bundeskriminalamts an den Rechercheverbund von NDR, WDR und SZ nachträglich verschleiert werden?
Eine weitere Merkwürdigkeit in der an Merkwürdigkeiten ohnehin nicht armen Geschichte der Anschlags in Berlin vom 19.12.2016.
Update vom 16.01.2017, 18.30 Uhr
Inzwischen gibt es auch in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel zum vertraulichen Bericht des BKA [3]. Georg Mascolo, der Leiter des Rechercheverbunds von NDR, WDR und SZ, und Hans Leyendecker, Leiter Investigative Recherche der SZ haben ihn gemeinsam verfasst. Was allerdings auffällt: Der vertrauliche Originalbericht des BKA, den Mascolo und Leyendecker beschreiben und über den sie in ihrem Artikel auf vier Seiten berichten, ist offensichtlich nicht identisch mit dem Dokument, das heute vom Bundesjustizministerium und inzwischen auch vom BMI veröffentlicht wurde.
Das heißt also:
Es gibt einen vertraulichen Bericht des BKA [nachfolgend: Der BKA-Originalbericht]
- an Bundes- und Landesbehörden, sowie an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe,
- der hat den Titel „Aufarbeitung der polizeilichen Befassung mit der Person Anis Amri“
- Der ist als Verschlusssache eingestuft,
- seine Weitergabe an Nicht-Berechtigte ist strafbar,
- er wurde vom BKA weder veröffentlicht noch herausgegeben.
- Jedoch beziehen sich sowohl der Bericht der Tagesschau von gestern Abend, als auch der heutige Artikel von Mascolo und Leyendecker in der Süddeutschen Zeitung auf diesen BKA-Originalbericht.
Heute wurde auf die Schnelle – möglicherweise aufgrund unserer Presseanfrage – ein anderes Dokument auf den Seiten des Bundesjustizministeriums und des BMI veröffentlicht.
Dieses Dokument
- ist kein Bericht an die genannten Bundes- und Landesbehörden und den Generalbundesanwalt, sondern eine chronologisch sortierte Liste,
- trägt kein Dokumentdatum,
- trägt – anstelle eines Titels – auf jeder Seite die Kopfzeile „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitsheidplatz Anis AMRI“
- trägt keinen Verschlussachen-Vermerk
- unterscheidet sich äußerlich auch sonst von BKA-Originalbericht, den Mascolo und Leyendecker beschreiben,
- unterscheidet sich inhaltlich in Einzelheiten von dem Bericht, der Mascolo und Leyendecker zur Verfügung stand: Insbesondere gibt es den „VP-01“ nicht, den Mascolo und Leyendecker immer wieder erwähnen. Offensichtlich kommt der nur im BKA-Originalbericht vor.
Folgerungen
Was folgt daraus? Mit dem heute veröffentlichten Dokument wird die Öffentlichkeit getäuscht: Es handelt sich nicht um den – von Bundesjustizminister angekündigten – offiziellen Bericht des BKA zum Behördenhandeln im Fall Amri an Bundes- und Landesbehörden, sowie an den Generalbundesanwalt. Dieses Vorgehen ist schlechter Stil des Justizministeriums und des Innenministeriums und untergräbt (weiter) das Vertrauen in die für die Innere Sicherheit dieses Landes zuständigen Ministerien.
Wenn, wie die BKA-Pressestelle heute erklärt hat, die Weitergabe des „Original-Berichts“ strafbar ist, steht ferner die Frage im Raum: Wer ahndet den Verrat von Dienstgeheimnissen aus dem BKA?
Update vom 17.01.2017, 09.55 Uhr
Hans Leyendecker, Coautor des oben erwähnten Artikels in der Süddeutschen Zeitung [3] widerspricht sich inzwischen selbst. Unter der Überschrift „Marokkanischer Geheimdienst warnte vor Amri“ [4] stellt er das mit dem vertraulichen Bericht inzwischen anders dar. Im folgenden Bild sehen Sie links den neuen Artikel [4] und rechts die dazu jetzt anders lautenden Textstellen aus dem Vorgänger-Artikel [3].
Und wieder stellt sich die Frage: Warum tut er das?
Quellen
[1] Vertraulicher BKA-Bericht zu Anis Amri, 15.01.2017, 18 Uhr, Tagesschau
Die Überschrift am 15.01., abends lautete: „Vertraulicher BKA-Bericht zu Anis Amri“ unter der Dachzeile „14 Monate, 60 Einträge“ und dem „Stand: 15.01.2017, 18.00 Uhr“
Am Nachmittag des 16.01. war die Überschrift verändert: Sie lautet jetzt: „14 Monate, 60 Einträge“ unter der Dachzeile „BKA-Bericht zu Amri“
Beim „Stand“ ist es allerdings geblieben: Nach wie vor steht da: „15.01.2017, 18.00 Uhr“
[2] Unstrukturierte Liste, chronologisch geordnet mit der Kopfzeile „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis AMRI“
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Artikel/01162017_chronologie_breitscheidplatz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Interessant sind die letzten Zeichen der URL „v=2“. Könnte für Version 2 stehen. Wenn das zutrifft: Wie sieht dann Version 1 aus?!
[3] Amri, die Behörden und Kontaktmann VP-01. 16.01.2017, 11.31 Süddeutsche Zeitung [*]
[4] Marokkanischer Geheimdienst warnte vor Amri, 16.01.2017, 20.08 [*]
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Yes Minister Series Two (1987-88)
Episode One: Man Overboard
Bernard: That’s another of those irregular verbs, isn’t it? I give confidential press briefings;
you leak; he’s being charged under section 2A of the Official Secrets Act.
Yes Minister Episode Five: The Bed of Nails
„Sir Humphrey: The ship of state, Bernard, is the only ship that leaks from the top.“
Yes Minister Episode Three: The Death List
„First law of political indiscretion: always have a drink before you leak.“
-> vielleicht hilft im Buch „Animal Farm, Kapitel 10“ nachzuschlagen:
„All animals are equal, but some animals are more equal than others..“