Bei Smart Metern muss genau hingesehen werden

Der Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) wird ab 2020 auch für Privathaushalte verpflichtend. Jüngste Forschungsergebnisse zeigen bei einigen Systemen in den Niederlanden eklatante Messfehler. In Deutschland will man alles im Griff haben.

Autonomes Fahren: Drei Jahre bußgeldbewehrte Speicherpflicht

Nach harter Kritik seitens Bundesrat und Datenschützern am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes legt das Bundesverkehrsministerium nach: Einen elektronischen Fahrtenschreiber soll es zwar nicht geben, doch die Daten des Pflicht-Datenspeichers sollen nun ganze drei Jahre gespeichert werden.

EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz

Die neue europäische Richtlinie setzt der Datenerfassung bei Polizei und Justiz Grenzen: Bürger dürfen nicht in polizeilichen Datenverarbeitungssystemen erfasst werden, wenn sie dafür keinen Anlass gegeben haben. Die Daten von Opfern müssen anders als die von Tätern verarbeitet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere Staaten weitergereicht werden. Doch mit der Umsetzung haben es die europäischen Mitgliedstaaten nicht eilig. Deutschland hat damit schon angefangen, versucht aber das insgesamt niedrige Datenschutzniveau noch ein wenig zu drücken.

Bundesdatenschutz-beauftragte warnt vor elektronischem Fahrtenschreiber für alle

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff vermisst Datenschutzvorgaben im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Das Bundesverkehrsministerium hat ihre Stellungnahme im Vorfeld der Beratungen offenkundig ignoriert. Morgen werden sich Bundestag und Bundesrat parallel erstmals mit dem Entwurf befassen, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.

Your Car is Watching You … soll Gesetz werden

Moderne Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrsysteme sollen Fahrdaten künftig bis zu drei Jahre lang in einem Datenspeicher aufbewahren. Damit soll das Verhalten des Fahrers sowie des automatisierten Fahrsystems dokumentiert werden, um Haftungsfragen klären zu können. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wirft jedoch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, da seine Regelungen mehrheitlich zu Lasten des Fahrers gehen.