Bundesländer wollen bei der TK-Überwachung kooperieren

In zehn Bundesländern wird derzeit die Einrichtung von zwei gemeinsamen Abhörzentren vorbereitet. Mit der Zusammenlegung der bisher in Eigenregie des jeweiligen Landes betriebenen Abhöreinrichtungen der Polizei sollen Kosten für Personal und Hard- und Software eingespart werden. Die Verfassungsschutzämter sind bisher noch nicht an Bord, erwärmen sich aber zunehmend für eine länderübergreifende Kooperation.

Auskunftsersuchen nach § 112 TKG – statistisch aufgebohrt

Die Bundesnetzagentur arbeitet jährlich in ihrem Jahresbericht das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Aufgrund dieser Regelung können die gesetzlich berechtigten Stellen, in der Regel sind das die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer ersuchen. In den letzten Jahren riefen die Behörden über diesen Weg immer häufiger die zu bestimmten Anschlüssen gehörenden Namen der Anschlussinhaber ab. Gelöscht werden diese Daten in den polizeilichen Informationssystemen jedoch selten bis nie.

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?