Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Faktencheck zum SPD-Wahlprogramm zur Inneren Sicherheit

Die SPD will ihren bisherigen Koalititionspartner im Bund jetzt anscheinend rechts überholen und „mit einer harten Linie in der Innenpolitik um Stimmen werben“. Hier ein Faktencheck zu den bisher bekannt gewordenen Forderungen.

Die Funkzellenabfrage auf dem Weg zum Standard-Ermittlungsinstrument

Das Bundeskabinett hat gestern Gesetzesänderungen zum Wohnungseinbruch beschlossen: Die Polizei soll dazu auch Verkehrsdatenabfragen durchführen können, die nicht nur den Tatverdächtigen, sondern jedermann betreffen werden. Doch schon jetzt bestehen erhebliche Defizite bei grundrechtssichernden Maßnahmen, wie etwa der Benachrichtigung der Betroffenen und der zeitgerechten Löschung der erhobenen Daten.

Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat heute eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Wohnungseinbruchdiebstahl unter die Lupe genommen

Im Jahr 2016 ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle zurückgegangen, die Aufklärungsquote hat sich mit 16,9 Prozent etwas verbessert. Auch die Zahl der Abgeurteilten hat sich laut Strafverfolgungsstatistik leicht erhöht. Alles ein Ergebnis erfolgreicher Präventionsarbeit, wie es der Bericht der Innenministerkonferenz suggeriert?

Meinungsmache mit Hilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik

Mit Update vom 28.04.2017
Der Bundesinnenminister und der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsens Innenminister Ulbig, haben am Montag die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Das Thema war allerdings bereits ‚durch‘ in der Presse, dank eines durchgestochenen Dokuments, auf das sich „exklusiv“ schon am Wochenende die Welt berief: „Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer steigt um 52,7 Prozent“ lautete die Überschrift. Die lockte jeden Leser auf eine falsche Fährte. Der glaubt nämlich, dass alle „Zuwanderer“ verantwortlich dafür sind, dass „die Kriminalität“ um mehr als die Hälfte gestiegen ist. Ein in der PKS außerordentlich unglücklich, weil gewählter (sic!) Begriff („Zuwanderer“) wurde damit zur Grundlage für die größte Fake News Blase der letzten Wochen.

Auskunftsersuchen nach § 112 TKG – statistisch aufgebohrt

Die Bundesnetzagentur arbeitet jährlich in ihrem Jahresbericht das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Aufgrund dieser Regelung können die gesetzlich berechtigten Stellen, in der Regel sind das die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer ersuchen. In den letzten Jahren riefen die Behörden über diesen Weg immer häufiger die zu bestimmten Anschlüssen gehörenden Namen der Anschlussinhaber ab. Gelöscht werden diese Daten in den polizeilichen Informationssystemen jedoch selten bis nie.

Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf Höchststand, die Aufklärungsquote im Keller. Anlass genug für die Innenminister von Bund und Ländern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Ergebnis ist, dass Polizei Telekommunikation bald auch beim Wohnungseinbruch einsetzen darf. Das nützt dem Geschädigten nicht mehr viel. Praktische Verbesserungen oder effektive Maßnahmen, die die Gefahr eindämmen?! Fehlanzeige! Hier die Bestandsaufnahme zum Thema …

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?

Visafreiheit für Georgien und die Polizeiliche Kriminalstatistik

Die georgische Mafia geht in Deutschland auf Beutezug bei Wohnungseinbrüchen. Das ergibt sich – angeblich – aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015. Verbreitet wurde diese Behauptung unter Berufung auf das BKA schon sechs Wochen, bevor die PKS überhaupt fertig war. Und der Hintergrund scheint ein ganz anderer: Vor allem Unionspolitiker wollen die anstehende Visa-Freiheit für Georgier unbedingt verhindern. Sie scheinen mit dieser Masche Erfolg zu haben …