Optionen für die hessische Innenpolitik nach Veröffentlichung des NSU-Berichts

Die hessische Innenpolitik reagiert auf die Veröffentlichung einer Verschlusssache zum Verhalten des hessischen Verfassungsschutzes im NSU-Komplex mit einer Strafanzeige „zunächst nur“ „wegen der unberechtigten Weitergabe“. Die Veröffentlichung des Dokuments eröffnet ihr allerdings weitere Optionen. Wir zeigen anhand historischer Beispiele auf – Verschlusssache im Fokus der Tagesschau-Kamera oder der Cicero-Affäre -, welche Chancen sich da bieten … | Lesedauer: Ca 6 Minuten

Die Vorgeschichte zum „NSU-Bericht“, einer Verschlusssache aus dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz

Das Dokument war das Ergebnis einer internen Untersuchung im HLfV aus dem Jahr 2012. In Auftrag gegeben vom damaligen Innenminister (und heutigen Ministerpräsidenten) Boris Rhein mit dem Ziel einer systematische Aufarbeitung der Aktenbestände in „seiner“ Verfassungsschutzbehörde an und Antwort auf die Kardinalfrage: Was wusste der in Kreisen hessischer und thüringischer Rechtsextremisten gut vernetzte hessische Verfassungschutz zum Komplex NSU.

Das Ergebnis dieses internen Untersuchung – heute als „der NSU-Bericht“ bezeichnet wurde zur Verschlusssache erklärt und sollte für 120 Jahre unter Verschluss bleiben. Nach Protesten wurde diese Frist auf „nur noch“ 30 Jahre verkürzt.

Diese Kerkerhaft für eine Dokument, das intern viel Arbeit gemacht und sicher auch Ärger erregt hatte, gefiel offensichtlich nicht allen. Denn es fand sich ein oder eine N.N., der/die das Dokument befreite und dem Projekt „Frag den Staat“ zuspielte, wo es unter der Adresse https://nsuakten.gratis/ in die Freiheit des weltweiten Internets entlassen wurde. Zeitgleich dazu berichtete auch Jan Böhmermann von der Befreiungsaktion in der Sendung des ZDF-Magazins Royale am Freitag, dem 28.10.2022.

Das wiederum missfiele den Entscheidern im hessischen Innenministerium und dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz. Die veranlassten also am Montag drauf, dass Strafanzeige erstattet wird. Angeblich „nur wegen der Weiterleitung“, wie das Jura-Portal LTO heute berichtet. Und anmerkt, dass auch gegen Verantwortliche von „Frag den Staat“ und das „ZDF-Magazin Royale“ jetzt ermittelt werden könnte. [Nähere Ausführungen dazu im genannten LTO-Beitrag.] Soweit der aktuelle Sachstand.

Handlungsoptionen für die Geschädigten

Betrachten wir die Handlungsoptionen für die Geschädigten dieser Verschlusssachenbefreiung, also die Verantwortlichen für die Politik der Inneren Sicherheit in Hessen.

Die bisherige Erklärung ist eine Herausforderung für den gesunden Menschenverstand …

Die Begründung für die elend lange Verschlussfrist von anfänglich 120 Jahren lautete, dass eine Nicht-Geheimhaltung von Verschlusssachen den Informationsaustausch „mit anderen Sicherheitsbehörden auf der Ebene des Bundes und der Länder und somit auch die Aufgabenerfüllung des LfV Hessen im Sinne des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes erheblich beeinträchtigen“ würde.
Das legte schon bei der Erstveröffentlichung nahe, dass man im HLfV noch glaubte, dass es tatsächlich solche anderen Sicherheitsbehörden gäbe, die NICHT schon seit langem wissen, wie das HLfV diesbezüglich einzuschätzen und daher auch zu behandeln ist.

Doch spätestens jetzt, nachdem die Verschlusssache Beine gekriegt und zumindest eine Kopie aus dem HLfV befreit wurde, erübrigt sich die Schutzbehauptung endgültig. Denn weder eine Verschlussfrist von 120, noch die zuletzt angesetzte von 30 Jahren konnten die Veröffentlichung verhindern. Diese liefert vielmehr den Beweis dafür, DASS die Kollegen in Hessen nicht alle ihre Verschlusssachen im Zaum halten können. Das wiederum ist geeignet, eine schon vorhandene Einschätzung anderer Sicherheitsbehörden über „die Hessen“ zu bestärken.

Historische Blaupausen für das weitere Vorgehen seitens der hessischen Innenpolitik

Ein gar so schrecklicher Vertrauensverlust, wie die hessische Innenpolitik glauben machen wollte, ist eine solche befreite Verschlusssache nun auch wieder nicht. Wie die folgenden beiden historischen Beispiele zeigen, die jeweils mit dem Bundeskriminalamt zu tun haben:

Günstige Gelegenheit für „Zufallsfunde“ in missliebigen Redaktionen: Die Cicero-Affäre

Da wäre zum einen die Cicero-Affäre, die im Herbst 2005 ihren Anfang nahm. Damals war das Missgeschick einer entlaufenen Verschlusssache dem Bundeskriminalamt widerfahren. Bundesinnenminister Schily veranlasste daraufhin die Durchsuchung von Redaktionsräumen der Zeitschrift Cicero und der Wohnung eines Journalisten. Das Ziel dieser Maßnahme bestand angeblich darin, die 125 SEITEN starke Verschlusssache aus dem BKA „sicherzustellen“. [Eien FOrmulierung, die so klingt, als habe man im BKA keine Kopie mehr gefunden …] Bei der gründlichen Sichtung der Redaktions- und Privaträume stolperte man allerdings – wie der Zufall so spielt – über einiges Interessante aus Sicht der Sicherheitsbehörden und stellte insgesamt 15 KISTEN voller Unterlagen sicher. Den kleinen Schönheitsfehler, dass der Kisteninhalt durch den Durchsuchungsbeschluss gar nicht gedeckt war, nahm man in Kauf. Der so gewonnene „Zufallsfund“, so nannte Innenminister Schily das seinerzeit, erfüllte jenen mit unverhohlener Genugtuung. Die erst Jahre später durch ein vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Tenor „So geht es gar nicht!“ einen Dämpfer bekam. Aber da war Schily schon lange nicht mehr Bundesinnenminister.

„Zufallsfunde“ in Redaktionen – ein u.U. attraktiver Gedanke …

Für den aktuellen Fall mit dem NSU-Bericht könnte die Cicero-Affäre auf den ersten Blick dennoch eine Blaupause abgeben. Wollten sich die Sicherheitsbehörden nicht schon lange mal in den Räumen von „Frag Den Staat“ bzw. der Produktionsfirma für das ZDF-Magazin Royale umsehen?! Hoffen wir, dass sie vor einschlägigen Aktionen noch einen Blick in das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts werfen – und diese Option daher verwerfen.

Verschlusssache im Fokus der Tagesschau-Kamera

Eine weitere historische Vorlage lieferte die ARD und zwar Mitte Januar 2017, knappe vier Wochen nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz. Die Nachrichtenticker brummten nur so ob der Frage, wie es zu diesem verheerenden Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt kommen konnte. Der Anschlag war rasch als terroristisch eingestuft, die Generalbundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen übernommen, das Bundeskriminalamt unterstützte, mit angeblich „hunderten von Beamten“ in einer Sonderkommission ‚City‘. Es war also Druck im Kessel für die Sicherheitsbehörden und Innenpolitik, von denen die Öffentlichkeit Aktionen, oder noch besser, Erfolge erwartete.

Wieder einmal war die Recherchekooperation aus NDR; WDR und SZ aus erster Hand informiert

Von Anfang an besonders gut informiert war wieder einmal die Recherchekooperation der investigativen Ressorts von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung unter der Leitung von Georg Mascolo. Deren Rechercheergebnisse zu bestimmten Themen und Projekten werden für Fernsehen, Hörfunk, online und Print aufbereitet. Gerne verwendet auch die Redaktion der Tagesschau die Produkte der Recherchekooperation.

So auch am Abend des 15.01.2017, als in den Abendnachrichten ein Beitrag erschien über einen ‚Vertraulichen Bericht des BKA zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri‘ [1]. Der genannte Bericht war eingestuft als „VS-NfD“, das ist Amtsdeutsch für „Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch“ und kennzeichnet den geringsten Geheimhaltungsgrad nach der in deutschen Behörden geltenden Verschlusssachen-Anweisung. Über den Umgang mit solchen Verschlusssachen sagt diese Anweisung:

„Von einer Verschlusssache dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssen. Keine Person darf über eine Verschlusssache umfassender oder eher unterrichtet werden, als dies aus dienstlichen Gründen unerlässlich ist. Es gilt der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“.

Das war ‚was Neues: Eine Verschlusssache im Fokus der Tagesschau-Kamera

Das wurde im Bericht der Tagesschau extrem freizügig ausgelegt: Denn mehrere Seiten des entsprechenden, eingestuften Berichts des BKA wurden da in die Kamera gehalten und dort waren, gut lesbar jeweils in der Kopfzeile, die Worte – „Vertraulich nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ zu lesen. Darüber hinaus konnte man, wenn auch mit etwas Mühe, auf dem Standbild Teile des Inhalt der entsprechenden Seiten lesen.

Standbild aus dem Beitrag der Tagesschau vom 15.01.2017 [3]

Einen Tag später wird ein anderes Dokument nachgeschoben – diesmal nicht als Verschlusssache

Dass dies ein Fehler gewesen sein könnte, fiel bei der Tagesschau und den befassten Ministerien – dem Bundesinnenministerium und dem Justizministerium – dann einen Tag später auf. Eine Presseanfrage von CIVES war dafür der Auslöser. Es kam zu einem pittoresken Theater, mit dem man versuchte, den eingestuften und im Fernsehen gezeigten BKA-Bericht durch eine andere, nicht eingestufte Liste zu ersetzen und so den Anschein zu erwecken, als sei gar kein geheimhaltungsbedürftiges Dokument für einen Bericht in der Tagesschau gezeigt worden. [Näheres über dieses peinliche Verwirrspiel finden Sie hier in [2]]

Die Option für die hessische Innenpolitik: Den „wahren“ NSU-Bericht veröffentlichen, in dem drinsteht, wie korrekt sich das HLFV wirklich verhalten hat!

Diese Blaupause eröffnet – theoretisch – dem geschädigten LfV Hessen eine weitere Reaktionsmöglichkeit und die Option, gesichtswahrend aus der ganzen Chose heraus zu kommmen: Innenminister Beuth könnte gemeinsam mit dem Direktor des Landesamts für Verfassungsschutz eine Pressekonferenz abhalten und dort den „wahren NSU-Bericht“ vorstellen: Das wäre einer, den die hessische Innenpolitik als den wahren und richtigen definiert. Als Zeichen der guten Kooperation könnte dieses Dokument freizügig unter den anwesenden Journalisten verteilt werden. Die sich anhand dieses von höchster Stelle abgesegneten Beweises davon überzeugen lassen (müssen), dass mit der Befassung des hessischen LfV mit dem NSU alles in bester Ordnung ist. Weil die amtsinterne Untersuchung glasklar ergeben hat, dass die Aktenbestände im HLFV geradezu mustergültig geführt und keinerlei Fehler beim hessischen Verfassungsschutz gefunden wurden.

DAS wäre ein Schachzug, der erreichen könnte, was Herrn Beuth und den Seinen so wichtig war; nämlich den drohenden Vertrauensverlust für das HLfV bei „anderen Sicherheitsbehörden auf der Ebene des Bundes und der Länder“ einzudämmen. Zumindest gesichtswahrend für alle Beteiligten wäre sie, diese letzte Alternative. Ob sie allerdings auch hinreichend wäre, um den Vertrauensverlust aufzufangen, den hessische Innenminister bei NSU-Opfern und in der Öffentlichkeit angerichtet haben, steht auf einem anderen Blatt.

Doch zumindest könnten sie sich trösten damit, dass sie mit solchem Vertrauensverlust ja nicht allein dastehen. Das diesbezügliche Niveau von Bundes- und Länder-Sicherheitsbehörden und ihren Auftraggebern in den Innenministern sinkt seit Jahren schon auf breiter Front.

Quellen und verwandte Beiträge

[1]   Vertraulicher BKA-Bericht zu Anis Amri, 15.01.2017, 18 Uhr, Tagesschau
Die Überschrift am 15.01., abends lautete: „Vertraulicher BKA-Bericht zu Anis Amri“ unter der Dachzeile „14 Monate, 60 Einträge“ und dem „Stand: 15.01.2017, 18.00 Uhr“
Am Nachmittag des 16.01. war die Überschrift verändert: Sie lautet jetzt: „14 Monate, 60 Einträge“ unter der Dachzeile „BKA-Bericht zu Amri“
Beim „Stand“ ist es allerdings geblieben: Nach wie vor steht da: „15.01.2017, 18.00 Uhr“
[2]   https://cives.de/bericht-zum-behoerdenhandeln-im-fall-anis-amri-unter-merkwuerdigen-umstaenden-veroeffentlicht-4284, 16. Januar 2017, CIVES
Mit Update vom 16.1.2017, 18.30 Uhr, vom 17.1.2017, 07.40 Uhr und 09.55 Uhr

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