Wie Hygienemängel im Krankenhaus die Rendite erhöhen können

Welchen Anreiz sollten Kliniken haben, mehr gegen Hygienemängel und Krankenhausinfektionen zu tun, wenn sie daran blendend verdienen? – Eine Episode über Leben in Deutschland | Lesedauer: Ca. 6 Minuten

Ein „harmloser“ ambulanter Eingriff und die Folgen

Der Hauptdarsteller dieser Episode ist ein Patient, dessen Hautarzt ‚hellen Hautkrebs‘ diagnostiziert hatte. Eine Diagnose, die unser Patient pro Jahr mit rund 160.000 weiteren Neubetroffenen in Deutschland teilt. Das Mittel der ersten Wahl ist die Entfernung des Tumors, was in der Regel durch einen ambulanten Eingriff in einer darauf spezialisierten Fachpraxis oder -klinik erfolgt.

Zwei Tage nach dem ambulanten Eingriff erschien der Patient weisungsgemäß wieder in der Klinik. Erstmals wurde der Verband an der Schläfe gewechselt. Das besorgte eine Mitarbeiterin, die sonst am Schalter für ambulante Patienten sitzt und Termine vergibt. Die ebenfalls anwesende Ärztin begutachtete die OP-Wunde aus der Ferne und erklärte, der Patient müsse nicht mehr kommen …

Wundinfektion …

Nach einer Information des Bundesgesundheitsministeriums erkranken jährlich in Deutschland 400.000 – 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, die zu einem Teil vermieden oder beeinflusst werden können [2]. Dieses Schicksal traf auch unseren Hauptdarsteller: Zwei Tage nach dem Verbandswechsel hatte sich die Wunde heftig entzündet. Der Patient bemerkte dies zunächst nur an Sekundärerscheinungen, hatte man ihn doch angewiesen, den Verband dort zu belassen, wo er ist. Am Morgen des nächsten Tages war dann das halbe Gesicht an- und das ganze Auge auf dieser Seite zugeschwollen. Ein Anruf in der Klinik war wenig aufbauend: Denn es war Wochenende: Und das – dem eigenen Marketing nach – größte Fachklinikum dieser Art in dieser Region in Deutschland – hat für solche Fälle keine Notrufnummer. Nach vielen vergeblichen Anrufen hob endlich jemand ab. Mehr als eine Stunde später rief die Assistenzärztin zurück, die allein zuständig war für die Versorgung der rund 50 Betten im Haus. Ihre Ferndiagnose: Allergische Reaktion auf das verwendete Pflaster! Der Patient möge ein anderes Pflaster aufbringen und, „wenn dann noch nötig“ doch bitte am Montag in die Ambulanz kommen. Die Schwellung nahm trotz des neuen Pflasters weiter zu. Der Patient begann nach Anzeigen zu suchen, in denen Laiendarsteller für Quasimodo oder ähnliche Rollen gesucht werden.

Stationärer Aufenthalt / Antibiotika-Behandlung

Bei Anruf in der Fachklinik am Montag wurde dem Patienten gnädig eingeräumt mal vorbeizuschauen, dies verbunden mit der Warnung, dass bei einem „so kurzfristig“ aufkommenden Terminwunsch schon mit längeren Wartezeiten gerechnet werden müsse. Der Patient akzeptierte das – Zähneknirschen ging nicht mehr so gut. Die diensthabende Ärztin öffnete zunächst den Verband. Einige Zeit später, nachdem Fußboden, Patient und Arztkleidung dann notdürftig gereinigt waren, eröffnete sie zwei Alternativen: Antibiotika in Tablettenform und Warten auf Besserung zu Hause oder intravenöse Antibiotika-Gabe, dreimal in jeweils 24 Stunden in der Klinik. Das setze einen stationären Aufenthalt voraus. Der Patient entschloss sich zu letzterem, auch, um seiner Partnerin weiteren Stress und Sorgen zu ersparen.

Zweieinhalb Tage und drei Übernachtungen später war er versorgt mit insgesamt acht Antibiotika-Infusionen (, die jeweils 30-40 Minuten „am Tropf“ bedeuten). Reguläre Verbandswechsel waren täglich vorgenommen worden, auch die noch mehrfach aufgetretenen „Pus“-Ergüsse bzw. Nachblutungen waren mit neuen Verbänden versorgt. Einmal – es war schon spätabends – durfte der Patient längere Zeit nach einer „Schwester“ suchen, die über Material und Kenntnisse verfügte, um das tropfende Loch im Kopf wieder abzudichten. Die damit verbundene Bewegung dämmte die Gefahr einer Thrombose durch Bettlägerigkeit ein und war insofern vermutlich eine medizinisch befürwortbare Maßnahme.

Abrupte Entlassung

Am Tag Drei des stationären Aufenthalts – das Auge war inzwischen wieder fast uneingeschränkt benutzbar und auch das avisierte Probesprechen für die Rolle als Quasimodo musste abgesagt werden, … an diesem Tag also trat erneut der Operateur und Chefarzt ins Zimmer des Patienten und machte deutlich, dass das vom Patienten okkupierte Zimmer/Bett nun für andere Leidensgenossen benötigt würde. Der Nachbewohner stand schon mit Köfferchen auf dem Gang. Der Patient fügte sich in die Situation und trat die Flucht an. Zum Abschied drückte man ihm ein Rezept für die weiterhin notwendigen Antibiotika-Tabletten in die Hand, sowie einen „Entlassbericht“. Dem war auch zu entnehmen, welche Bakterien sich in welcher Häufigkeit seiner OP-Wunde bemächtigt hatten. Doch das ist eine eigene Geschichte …

Weiteren „Pflege-“ und „Heilversuchen“ in der Fachklinik stand der Patient nicht mehr unvoreingenommen gegenüber und vermied weitere persönliche Besuche dort. Die Entzündung klang ab, die Wunde verheilte allmählich und die unerfreulichen Erfahrungen in der Fachklinik verblassten zunächst …

Wie eine Wundinfektion die Rendite der Fachklinik erhöht

Unser Patient ist privat versichert: Das spielt insofern eine Rolle, als er sämtliche Rechnungen erhält bzw. informiert wird über alle Abrechnungen, die seine private Krankenkasse (PKK) direkt gegenüber der Klinik vornimmt.

Die Abrechnung der ambulanten Operation

Wochen später trudelten dann Rechnungen ein: Für die ambulante Operation durch den Chefarzt in der Fachklinik waren rund 480 Euro zu zahlen. Hinzu kamen rund 150 Euro für die histologische Untersuchung an ein externes Labor. (Beide Zahlungen, dies nur am Rande bemerkt, sind vom Patienten selbst zu bezahlen und werden von der PKK nur dann erstattet, wenn der jährliche pauschale Selbstbehalt durch ambulanten Abrechnungen dieses Jahres aufgebraucht sein sollte.)

Behandlung während des stationären Aufenthalts

Für die BEHANDLUNG während des stationären Aufenthalts sollten weitere 400 Euro bezahlt werden. Das betraf die Verbände und das Verbandmaterial, die Infusionen, sowie täglich zwei Gebührenpositionen für „Beratung“ und damit einhergehende „Untersuchung“. Für Laboruntersuchungen während des stationären Aufenthalts, wieder durch ein externes Labor, kam eine weitere Rechnung über rund 200 Euro.

OP-Kosten – „versehentlich“ noch einmal berechnet

Eine genauere Prüfung der Rechnung für den stationären Aufenthalt ergab allerdings, dass die früher bereits abgerechnete und längst bezahlte Operation auf dieser Rechnung noch einmal auftauchte, nur dass sie hier angeblich zehn Tage später durchgeführt worden sein sollte.

„Unterbringungskosten“, die jedes 5-Sterne-Hotel vor Neid erblassen lassen

Die große Überraschung war jedoch die Abrechnung der „Unterbringungskosten“, die die Klinik direkt gegenüber der privaten Krankenkasse abgerechnet hatte. Diese Kosten beliefen sich auf rund 5.500 Euro (in Worten: fünftausendfünfhundert Euro) für drei Übernachtungen. Dabei macht der Einzelzimmer­zuschlag mit rund 310 Euro bei weitem NICHT den Löwenanteil aus.

Dank „Fallpauschalen“ kann die Klinik (angeblich) gar nicht anders abrechnen …

Auf die Reklamation des Patienten wegen der doppelten Berechnung der ambulanten Operation teilte die „Beschwerdemanagerin“ der Fachklinik lapidar mit, er würde eine neue, korrigierte Rechnung erhalten. Eine Erklärung erfolgte ebenso wenig, noch weniger eine Entschuldigung. Wohl aber ein Wortschwall, der erklären sollte, dass auch diese „versehentliche“ Doppelberechnung, wie alles andere, das in dieser Fachklinik schiefgelaufen ist, angeblich „ein absoluter Einzelfall“ sei.

Zu den überraschend hohen Kosten für die Unterbringung erklärte sie, dass die Klinik daran vollkommen unschuldig, ja geradezu gezwungen sei, die ihr vom ‚IGES‘-Institut verordneten Fallpauschalen anzuwenden. Die würden quasi oben hineingegeben, entsprechend den am Patienten erbrachten Leistungen, dann werde ein „Mixer“ tätig und unten käme der Betrag heraus, den die Klinik der PKK in Rechnung stellen müsse.

Der Patient wandte sich an seine private Krankenkasse. Mit der Frage, ob 5.500 Euro für drei Nächte „Unterbringung“ in einem Bett in einem Altbau-Klinikzimmer ohne Dusche nicht ein wenig hoch gegriffen ist. Das interessierte die PKK allerdings nicht im Mindesten. Zumal sie die Forderung der Fachklinik längst beglichen hatte.

Das Fazit

Eine ambulante Standardoperation, wie sie hier geschildert wurde, bringt für die Klinik und ihren Chefarzt rund 480 Euro. Die Wundinfektion im Gefolge dieser Operation und ein dreitägiger stationärer Aufenthalt zu deren Behandlung schlägt mit rund 5.800 Euro für die Klinik ZUSÄTZLICH zu Buche. Was sollte angesichts dieses Abrechnungssystems die Fachklinik dazu veranlassen, MEHR in Hygienemanagement und die Verhinderung von Krankenhausinfektionen zu investieren?

Das aktuelle System mit seinen Fallpauschalen fordert geradezu heraus, dass das Medizin- und Krankenhauswesen in Deutschland zur Beute von Investoren werden konnte, die – dank „schwarzer Null“ und Zinspolitik der EZB händeringend nach Möglichkeiten suchen, ihr im Überfluss vorhandenes Geld ertragsbringend anzulegen. Die Umgestaltung der ärztlichen Versorgung – immer mehr Arzt-Einzelpraxen weichen „medizinischen Versorgungszentren“ (MVZ), hinter denen private Investoren stehen – und der des Krankenhaussektors – man beachte die aktuelle Diskussion über die Bertelsmann-Studie zum drastischen Abbau der kommunalen Krankenhäuser [3] – hat Patienten vor allem zum Bewirtschaftungsobjekt privater Investitionsinteressen gemacht, die es, wie das obige Beispiel zeigt, zu maximieren gilt. [Das Konzept der Bewirtschaftung des Individualobjekts durch private Unternehmen hat viel mit dem Geschäftsmodell der Bundesregierung AG und ihrem langjährigen Finanzvorstand Wolfgang Sch. zu tun. Hier [A] ist das Konzept im Einzelnen erläutert.] Ob bei der Gestaltung der Abrechnungsmöglichkeiten im Einzelfall nur „das Schicksal“ bzw. die individuelle Krankheitssituation des einzelnen Patienten die Hand im Spiel hat, wäre dringend näher zu untersuchen.

Quellen

[1]   Basalzellkarzinom, Deutsche Krebsgesellschaft, in der Fassung vom 09.08.2019
https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/hautkrebs/basalzellkarzinom.html

[2]   Krankenhausinfektionen, Bundesgesundheitsministerium, in der Fassung vom 09.08.2019
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhaushygiene.html

[3] Experten fordern Schließung zahlreicher Krankenhäuser, 15.07.2019, Zeit Online
https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-07/bertelsmann-stiftung-kliniken-krankenhaus-studie-schliessung

Beitrag zum verwandtem Thema auf diesem Blog

[A]   Hommage an Wolfgang Sch. (den ehemaligen Finanzminister): Das Geschäftsmodell der Bundesregierung-AG, 22.09.2017, CIVES
https://cives.de/das-geschaeftsmodell-der-bundesregierung-ag-6334

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