PKW-Maut: Wer hier der „Depp“ ist, wird sich noch zeigen …

Die Wegekosten für die Bundesfernstraßen belaufen sich pro Jahr auf knapp 16 Milliarden Euro. Derzeit sind davon mehr als 7 Milliarden durch die Einnahmen aus der LKW-Maut gedeckt. Nach dem Motto „wer nutzt, der zahlt“ möchte das Bundesverkehrsministerium auch die PKW-Halter für die Nutzung der Fernstraßen zahlen lassen. Die sollen das allerdings nicht merken. Daher wurde seit Jahren das Theater um die „Ausländermaut“ aufgeführt. Dumm nur, dass die 500 Millionen Euro, die dadurch angeblich zu erzielen gewesen wären, dank des EuGH-Urteils nun perdu sind. Sie wären ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen, gemessen an der tatsächlichen Kostendeckungslücke. Was die Bundesregierung jedoch eisern verschweigt: Die für „Zwecke des Straßenwesens“ zu verwendende Hälfte der Einnahmen aus der Mineralölsteuer werden seit Jahren – gesetzeswidrig – für andere Zwecke verwendet. Und auch die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen in den großen Einnahmetopf des Bundes und kommen NICHT dem Ausbau bzw. Unterhalt des Straßenwesens zu. Auf Bundesverkehrsminister Scheuer kommt ein weiteres dickes Problem zu: Wie kann er erklären, dass er – vor dem EuGH-Urteil bereits Verträge abschließen ließ, die nun zu Schadenersatzforderungen der Vertragspartner in mehrstelliger Millionenhöhe führen können?
Mit Update vom 22.6.2019 zu den inzwischen angekündigten Entschädigungsforderungen des Betreiberkonsortiums

Spiegel der Republik | KW37.2017

Die Farce, genannt TV-Duell
Wahlprognosen verdrängen wirklich wichtige Themen
Auch wenn sie nicht gesendet wurden: Aus medial verbannten Themen werden Probleme – nach der Wahl
#1: Griechenland
#2: Das grandiose Krisenmanagement des Hauses Dobrindt in Sachen A1 mobil wird Milliarden kosten
#3: Die umfassendste Grundgesetzänderung – mit Tricks und Lügen durch den Bundestag geboxt
#4: Aggressive Finanzinvestoren ./. Bundesrepublik Deutschland ante portas

Spiegel der Republik | KW36.2017

  • Die Macht der Kanzlerin und die Ohnmacht brüllender Wähler
  • Betrug des Bundestages durch den Verkehrsminister
  • Vorschlag an die SPD: Schulz sollte sich um das Amt des Oppositionsführers bewerben
  • Der Verfassungsminister, der Verfassung und Werte mit Füßen tritt

Dobrindt hat wesentliche Tatsachen verschwiegen

Es wird eng für den Bundesverkehrsminister. Der noch im Frühsommer gegenüber Öffentlichkeit und Bundestag in prächtigen Farben die Vorteile einer (weiteren) Privatisierung der Bundesfernstraßen an die Wand gemalt hat. Womit er ja auch Erfolg hatte. Dabei aber offensichtlich verschwiegen hat, dass sich der Betreiber eines Paradeprojekts der frühen Autobahnprivatisierung, die A1/Hansalinie zwischen Hamburg und Bremen, schon seit Jahren in gravierender finanzieller Schieflage befindet. Denn die tatsächliche Situation war seit Jahren zu erkennen: Sie ergibt sich aus Pflichtveröffentlichungen der Betreibergesellschaft, die für jedermann einsehbar sind …

Autobahn A1 – Hansalinie – in Finanznöten

Die Hansalinie, Autobahn zwischen Hamburg und Bremen, ist für die Betreibergesellschaft ein Verlustgeschäft – sagt diese. Sie suchte daher Verhandlungen mit dem Bund über eine andere Erlösverteilung für die Einnahmen aus der LKW-Maut. Denn sonst drohe in kurzer Zeit die Insolvenz, sagt die Gesellschaft. Der Bund scheint das aussitzen zu wollen. Schließlich ist bald Bundestagswahl. Den hohen Einsatz für dieses Poker“spiel“ wird wieder einmal der Steuerzahler aufzubringen haben.

Größter Raubzug gegen den Steuerzahler fast vollendet

Angeblich ist die Privatisierung der Autobahnen vom Tisch. Behaupten Vertreter der Großen Koalition. Doch nur das Eigentum an den Autobahnen darf nicht veräußert werden. Wohl aber der „Nießbrauch“, also die Mautgebühren, die für die Nutzung in Zukunft zu zahlen sind. Am Donnerstag dieser Woche soll dieser größte Raubzug gegen den deutschen Steuerzahler vollendet werden. Mit der satten Mehrheit von SPD, CDU und CSU. Die empfehlen sich damit für die Wiederwahl.
Mit Update vom 31.5.2017, 15.10 Uhr.

Autobahnprivatisierung und PKW-Maut

Im Bundeskabinett soll morgen eine Grundgesetzänderung beschlossen werden. Sie überstellt die Verwaltung der Bundesautobahnen in eine Gesellschaft, an der sich – zu sehr vorteilhaften Bedingungen – auch private Investoren beteiligen können. Das Gesetz des Bundesverkehrsministers zur Einführung einer PKW-Maut schafft, zusammen mit den schon existenten Mautbrücken, die notwendige Voraussetzung für die Erfassung und Abrechnung der Streckennutzung durch jeden PKW-Fahrer.