Eintragung der ‚wirtschaftlich Berechtigten‘ im Transparenzregister

Es gibt in Deutschland mehr als eine Million Personen- und Kapitalgesellschaften. Jedes dieser Unternehmen hat mindestens einen Geschäftsführer als juristischen Vertreter. Für sie alle hat der Gesetzgeber im Sommer letzten Jahres eine Überraschung bereitgelegt, von der die meisten noch nie etwas gehört haben: Sie sollen jetzt nämlich gegenüber dem neuen bundeszentralen Transparenzregister offenlegen, wer in ihrer Gesellschaft das Sagen hat. Der Gesetzgeber nennt diese Anteilseigner oder Stimmrechtsinhaber die „wirtschaftlich Berechtigten“. Wie das geht und welche vollkommen legale Alternative es gibt, erfahren Sie hier …

Koalitionsversprechungen – vom Mittelstand zu bezahlen

Ob die Entscheidung der SPD-Mitglieder tatsächlich für die Umsetzung der Versprechungen in der Koalitionsvereinbarung sorgen wird, ist fraglich. Denn „gegen meinen Willen … konnten Sie echt nichts durchsetzen“ kanzelte Frau Merkel die SPD erst vor wenigen Monaten ab. Dramatische Auswirkungen ergeben sich jedoch sicher für die „Leistungsträger“ im Mittelstand: Vor allem sie sind es, die die Steuern aufbringen müssen, mit denen die Versprechungen bezahlt werden sollen. Ein bisher weitgehend unbemerkt eingeführtes neues Folterinstrument aus dem Finanzministerium namens GOBD stellt alle Selbstständigen und Unternehmen unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung. Den sie nur durch die Einführung von vorgeschriebenen, extrem zeit- und kostenaufwändigen Verfahrens- und Formvorschriften wirksam entkräften können.

Steuerberater als verlängerter Arm der Finanzpolizei

Im neuen Geldwäschegesetz verlagert der Staat seine hoheitlichen Aufgaben auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberater und andere „Verpflichtete“. Sie „müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen“ und haben alle Maßnahmen zu treffen, um Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung zu erkennen. Nehmen Sie Platz im Büro von StB Dreyfuss und lassen Sie sich erzählen, was er und Kollegen jetzt zu tun haben, wenn es nach dem Finanzminister geht …

Steuerhinterziehung ist strafbar – Steuerverschwendung bleibt folgenlos

Steuerpflichtigen droht Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße, wenn sie Steuern hinterziehen. Doch wenn Behörden Steuern verschwenden, hat dies keinerlei Konsequenzen: Seit Jahren kritisiert der Bundesrechnungshof das IT-Projektmanagement im Bundesinnenministerium. Um in seinem letzten Bericht festzustellen, dass seine Empfehlungen völlig ignoriert wurden. Ein übles Beispiel dafür, wie sich eine Behörde einer „demokratischen“ Kontrolle entzieht. Dabei gäbe es Maßnahmen gegen solche Selbstherrlichkeit …

Das neue Geldwäschegesetz: Generalverdacht gegen den deutschen Mittelstand

Unter dem Radar von Leitmedien und Öffentlichkeit trat Mitte letzten Jahres das neue Geldwäschegesetz in Kraft. Es wird nichts daran ändern, dass Deutschland weiterhin weltweit zu den Top 10 Ländern gehört, die eine Schattenfinanzwelt erst möglich machen. Dafür wurde der gesamte deutsche Mittelstand unter Generalverdacht gestellt und Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Makler zu Ermittlungsgehilfen des Staates gemacht. Wer nicht spurt, dem drohen immense Bußgelder …
Update vom 31.01.2018

Geldwäsche: Löcherige Gesetze, mangelhafte Kontrolle

Der Immobilienmarkt in Deutschland profitiert von den Geldwäscheaktivitäten krimineller Organisationen. 210 Mrd. Euro wurde von Käufern 2016 für Immobilien bezahlt. Kontrollen gibt es kaum, europäische Geldwäschevorschriften werden nur schleppend umgesetzt.

Bundesfinanzministerium misst mit zweierlei Maß

Bei Cum-Ex-Geschäften entstand durch mehrfach ausgestellte Steuerbescheinigungen ein Schaden von mehr als zehn Milliarden Euro. Das Finanzministerium unternahm jahrelang nichts dagegen. Attac soll nach einem Verfahrenstrick, den das Finanzministerium angeordnet hat, auch weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Dabei hatte das zuständige Finanzgericht ein gegenteiliges Urteil gefällt.

Der Spur des Geldes folgen

Vor einem Jahr haben Journalisten zum ersten Mal die sogenannten Panama Papiere [1] veröffentlicht. Die Namen von über 200.000 Unternehmen und Privatpersonen, die über eine Anwaltsfirma in Panama Steuern vermeiden und Geld waschen wollten, wurden veröffentlicht. Mit der 5. Geldwäscherichtlinie zieht die Europäische Union daraus Konsequenzen: Wirtschaftliche Eigentümer juristischer Personen müssen in einem Register benannt werden. Aber auch das anonyme Online-Bezahlen wird weitgehend abgeschafft.

Autobahnprivatisierung und PKW-Maut

Im Bundeskabinett soll morgen eine Grundgesetzänderung beschlossen werden. Sie überstellt die Verwaltung der Bundesautobahnen in eine Gesellschaft, an der sich – zu sehr vorteilhaften Bedingungen – auch private Investoren beteiligen können. Das Gesetz des Bundesverkehrsministers zur Einführung einer PKW-Maut schafft, zusammen mit den schon existenten Mautbrücken, die notwendige Voraussetzung für die Erfassung und Abrechnung der Streckennutzung durch jeden PKW-Fahrer.

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Von der im Koalitionsvertrag angekündigten Steuervereinfachung ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ‚Modernisierung des Besteuerungsverfahrens‘ so gut wie nichts zu finden: Was sich auf 40 weiteren Seiten Gesetzestext und der Änderung in 17 Steuergesetzen tatsächlich findet, zielt vor allem auf die Millionen von Einkommensteuerpflichtigen ab: Sie sollen gezwungen werden, mit dem Finanzamt nur noch „elektronisch“ zu verkehren. Automatisiert und elektronisch soll auch das Risiko des einzelnen Steuerpflichtigen aus Sicht der Finanzbehörde bewertet werden. Und ein Recht auf rechtliches Gehör ist zukünftig Ermessenssache des Finanzamts …