Bundestag verabschiedet neues Bundesdatenschutz-Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie

Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen von Union und SPD ein neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Es setzt die europäische Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für Polizei und Justiz um, die ab Mai 2018 praxiswirksam werden. Die Bundesregierung machte in ihrem Entwurf dabei derart ausgiebig von den 70 Öffnungsklauseln Gebrauch, dass Renate Nikolay, Leiterin des Kabinetts von EU-Justizkommissarin Věra Jourová vor wenigen Tagen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren warnen musste.

Das Auto als mobile, vernetzte Datenbank

Die Entwicklung hin zum vernetzten und autonomen Fahren bedingt eine immer umfassendere Datenerhebung und -verarbeitung. Das Auto wird zum rollenden Computer. Zentrale Fragen des Datenschutzes wurden noch nicht grundrechtsorientiert gelöst. Stattdessen bringt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Begriff des ‚Dateneigentums‘ ins Spiel, in dessen Folge Fahrzeughalter sowie Fahrer enteignet werden könnten.

Datenschutz-Grundverordnung: Europarechtswidrigkeiten beseitigt

Die Regierungskoalition von Union und SPD hat den von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz [1] nach einer Expertenanhörung [2] um die europarechtswidrigen Bestandteile bereinigt.