G7-Polizei: „Personen- oder Fahrzeugkontrollen finden grundsätzlich nicht statt …“
Wir haben bei der Polizei nach den Rechtsgrundlage für die umfangreichen Verkehrsbeschränkungen auf Fernstraßen gefragt. Und merkwürdige Antworten erhalten. Die zunächst hartnäckig als „Verschlusssache“ eingestuft waren.
Laut Polizei handelte es sich um Maßnahmen zur Verkehrslenkung, wo polizeiliche Personen- oder Fahrzeugkontrollen „grundsätzlich“ nicht statt finden.