Auf diese Frage hat auch das Bundesinnenministerium keine Antwort

Betreff: Asylantragsteller und Dublin III-Verfahren
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland (abgesehen von Nordsee- und Ostsee-Küste) im Inneren eines Ringes von EU-Mitgliedsstaaten [a] liegt und nachdem auf dem Luftweg nur ein kleiner Teil von Asylantragstellern einreist, fragen wir uns, warum von den 110.483 Asylantragsentscheidungen im Zeitraum Januar bis Mai 2018 nur bei 17.460 die Nichtzuständigkeit (Deutschlands) nach dem Dublin III-Verfahren festgestellt wurde. …

Wieso gibt es überhaupt Asylbewerber, für die Deutschland nach Dublin-III zuständig ist?

Deutschland ist in der EU ein Binnenstaat, umgeben von einem Ring anderer EU-Mitgliedsländer [a]. Mal abgesehen von einer kleinen Zahl von Asylbewerbern, die auf dem Luftweg kommen, dürfte es dann doch gar keine Asylantragsteller geben, die in Deutschland ERSTMALS ein EU-Land erreichen.