Auf diese Frage hat auch das Bundesinnenministerium keine Antwort

Fotolia_58693867

Unsere Presseanfrage Nr. PA2018.07-03 an die Pressestelle im Bundesinnenministerium

Betreff: Asylantragsteller und Dublin III-Verfahren

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland (abgesehen von Nordsee- und Ostsee-Küste) im Inneren eines Ringes von EU-Mitgliedsstaaten [a] liegt und nachdem auf dem Luftweg nur ein kleiner Teil von Asylantragstellern einreist, fragen wir uns, warum von den 110.483 Asylantragsentscheidungen im Zeitraum Januar bis Mai 2018 nur bei 17.460 die Nichtzuständigkeit (Deutschlands) nach dem Dublin III-Verfahren festgestellt wurde.

Diese Frage interessiert, wie wir festgestellt haben, sehr viele Bürger. Daher bin ich Ihnen für eine plausible Antwort sehr dankbar.

Trotz Nachfrage haben wir darauf bis heute keine Antwort erhalten …

Fußnote

[a] Ja, da gibt es noch die Grenze mit der Schweiz; doch ist die Schweiz auch Mitgliedsland im Dublin-Abkommen, siehe hier