Unsere Presseanfrage Nr. PA2018.07-03 an die Pressestelle im Bundesinnenministerium
Betreff: Asylantragsteller und Dublin III-Verfahren
Diese Frage interessiert, wie wir festgestellt haben, sehr viele Bürger. Daher bin ich Ihnen für eine plausible Antwort sehr dankbar.Nachdem die Bundesrepublik Deutschland (abgesehen von Nordsee- und Ostsee-Küste) im Inneren eines Ringes von EU-Mitgliedsstaaten [a] liegt und nachdem auf dem Luftweg nur ein kleiner Teil von Asylantragstellern einreist, fragen wir uns, warum von den 110.483 Asylantragsentscheidungen im Zeitraum Januar bis Mai 2018 nur bei 17.460 die Nichtzuständigkeit (Deutschlands) nach dem Dublin III-Verfahren festgestellt wurde.
Trotz Nachfrage haben wir darauf bis heute keine Antwort erhalten …