Die Verträge müssten geändert werden …

Die aktuelle Diskussion an den Stammtischen und in den Medien über die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA läuft meinem Eindruck nach in die falsche Richtung. Die Entrüstung über die Überwachung deutscher Bürger und Unternehmen durch die Vereinigten Staaten ist nachvollziehbar; umso mehr die Empörung, weil der Eindruck im Raum steht, deutsche Dienste, allen voran der Bundesnachrichtendienst, hätten „die Amerikaner“ bei der Überwachung deutscher Bürger und Unternehmen umfassend unterstützt.

Mit den aktuell üblichen Schuldzuweisungen und Hauruck-Appellen – Tenor: Merkel solle endlich mal Rückgrat zeigen gegenüber Obama! – machen es sich die Kritiker meiner Ansicht nach jedoch zu leicht. Der BND und der Dienste der USA und anderer NATO-Staaten arbeiteten nicht deswegen gut zusammen, weil der BND „völlig aus dem Ruder gelaufen“ ist, wie aktuell gerne behauptet und oft wiederholt wird. Die gute Zusammenarbeit liegt auch nicht daran, dass das Kanzleramt seine Dienstaufsicht über den BND nur unzureichend wahrgenommen hat.

Aktuelle Rechtsgrundlagen für die Zu(sammen)arbeit des BND mit der NSA

Ursache ist vielmehr, dass es bindende, aber weitgehend geheime Verträge gibt, die die Bundesrepublik und ihre Dienste zu einer engen Zusammenarbeit (bzw. Zuarbeit), vor allem für die Vereinigten Staaten, verpflichten. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus Vereinbarungen, die in Folge des Zweiten Weltkrieges geschlossen wurden [e] und aus Verpflichtungen des NATO-Partners Deutschland gegenüber anderen NATO-Staaten [d], insbesondere gegenüber den Vereinigten Staaten, nachdem diese – nach den Anschlägen vom 11. September 2001, den „Bündnisfall“ ausgerufen hatten, der alle anderen NATO-Mitglieder zu „verschärftem“ Beistand verpflichtet. Mehr dazu in unseren früheren Artikeln [a – e], die insbesondere auf die Veröffentlichungen des Freiburger Historikers Dr. Josef Foschepoth zurückgehen [1]. Übrigens: In ‚Die Anstalt‘ vom 26.05.2015 [2] sind diese Fakten (ab 18:24) ebenso richtig, wie unterhaltsam dargestellt.

Die simple Wahrheit, dass die Dienste im Wesentlichen tun, wozu der Staat verpflichtet ist, traut sich schon seit rund fünf Jahrzehnten kein Verantwortlicher aus einer deutschen Regierung mehr offen auszusprechen. Völlig egal, ob es sich um SPD-, CDU/CSU-Politiker oder FDP-Politiker handelt.

Deutsche Regierungen – the Great Pretenders

Vielmehr gaukeln die Regierungen seit mehreren Jahrzehnten dem deutschen Volke vor, dass die Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg heute keine politischen oder strategischen Folgen mehr hätte. Und dass die Mitgliedschaft in der NATO – im Kalten Krieg begonnen – nur positive Effekte für Deutschland hat. Und das Volk ist gerne bereit, das zu glauben. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Denn mehrere Regierungen – angefangen bei Kiesinger/Brandt 1968 (Notstandsgesetze), über Kohl 1990 (Wiedervereinigung), dann Schröder/Steinmeier (nach dem 11.9.2001) und jetzt eben Merkel – haben es nicht geschafft, den deutschen Wunsch nach voller Souveränität gegenüber den Westmächten und insbesondere gegenüber der amerikanischen Regierung wirksam durchzusetzen. Seit den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurden, ergänzend zu den öffentlich gemachten Verhandlungsergebnissen oder Gesetzgebungsverfahren, diverse Geheimvereinbarungen getroffen, die den Westmächten, allen voran den Vereinigten Staaten, besondere Rechte einräumten. Rechte, die massiv in die Grundrechte deutscher Bürger und Unternehmen eingreifen und die für einen wirklich souveränen Staat undenkbar wären.

Aus der Sicht des Vereinigten Staaten …

Es gibt – objektiv besehen – für die Vereinigten Staaten auch keine Veranlassung, auf verbriefte Rechte aus dieser Zeit zu verzichten. Allein das schon führt das Schauspiel ad absurdum, welches das Kanzleramt im Sommer 2014 aufgeführt hat über die angebliche Bereitschaft der USA zum Abschluss eines ‚No-Spy‘-Abkommens (mehr dazu in [c] und [d]). Und von dem seit dem 26.05.2015 bekannt ist [3], dass Merkel und darüber informiert war, dass die Vereinigten Staaten nicht im Traum daran dachten, mit der BRD ein „No-Spy-Abkommen“ abzuschließen. Warum hätten sie sollen?!

Denn es gab damals für die Vereinigten Staaten nichts, aber auch gar nichts zu gewinnen für den Abschluss eines solchen No-Spy-Abkommens mit Deutschland. [Und – ich werde, zugegeben, sarkastisch: Die Aussicht darauf, dass Innenminister Friedrich nicht mehr in Washington auftaucht, um den Amerikanern mit dem Oberlehrer-Finger vor der Nase herum zu wedeln, hatte auch nicht genug Gewicht: Friedrich und andere Emissäre der deutschen Regierung ohne Verhandlungsbefugnis und Verhandlungsgeschick fliegen irgendwann wieder ostwärts, die Verträge bleiben jedoch …]

Um die Situation nachhaltig zu verändern und Deutschland 70 Jahre nach Kriegsende wirklich volle Souveränität zu verschaffen, wäre es notwendig, die bisher verbrieften Rechte der USA in Verhandlungen neu zu regeln. Ein mit Sicherheit sehr schwieriger Prozess gegenüber einem Verhandlungspartner, der viel Verhandlungsmasse – in Form der Verträge und Vereinbarungen – in der Hand hat – und der ohnehin auffällt durch seine robusten, global-hegemonialen Ansprüche: In denen Mitteleuropa eine nicht sonderlich wichtige und old, little Germany auch keine herausragende Rolle spielt. Bei aller medial beschworenen Freundschaft! Aus Sicht der Vereinigten Staaten war bzw. ist die Bundesrepublik strategisch seit Jahrzehnten die verlängerte Außengrenze des eigenen Territoriums (NATO) [f] und [g]. Diese Rolle haben nach Ende des Kalten Krieges andere Staaten übernommen, wie Polen, Tschechien, Rumänien, die noch weiter östlich liegen als das wieder vereinigte Deutschland. Dennoch hat die BRD als verpflichteter Bündnispartner aus der Sicht der Vereinigten Staaten ihre Rolle nicht verloren. Denn es bleiben die Bedeutung des Vize-Export-Weltmeisters, auch im Wettbewerb zur amerikanischen Wirtschaft, die Anführerrolle in der EU und die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Kontakte zu Russland, die aus Sicht der Vereinigten Staaten als bedrohlich wahrgenommen werden können (und wurden).

Angesichts dieser Argumente gibt es aus Sicht der Vereinigten Staaten wirklich keinen Grund, Deutschland entgegen zu kommen und auf verbriefte Rechte zu verzichten, die die deutsche Souveränität heute immer noch wirksam und empfindlich beschränken. Und leider traut sich niemand aus der Riege der aktuellen oder gewesenen Politverantwortlichen, diese simple Wahrheit auszusprechen.

Was der deutschen Regierung fehlt: Mut, Ehrlichkeit und Verhandlungsgeschick

Offensichtlich wagt es aus der Regierungsriege auch niemand, über entsprechende Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten nachzudenken und eine Verhandlungsstrategie auszuarbeiten. Natürlich, man sollte realistisch bleiben, braucht eine deutsche Regierung schon extrem viel und gutes Verhandlungsgeschick und auch viel Verhandlungsmasse, die sie in die Waagschale werfen können sollte, um die Vereinigten Staaten auf diesen strategischen Kernfeldern zu Zugeständnissen zu bewegen.

Von der aktuellen Regierung und ihren Vorgängern ist allerdings bisher keine mit solchen Fähigkeiten aufgefallen. Sie zeichnen sich eher aus durch vorauseilenden Gehorsam gegenüber den USA. Besonders schlimm scheint es unter der Regierungszeit von Frau Merkel damit (gewesen) zu sein, Maßnahmen gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung umzusetzen in dem Kalkül, damit der Regierung der Vereinigten Staaten zu gefallen. Oder, wie es aktuell geschieht, in neuen Geheimverhandlungen (denn was anderes ist das Treffen der G7 auf Schloss Elmau?!) Verabredungen zu treffen über Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) oder Kanada (CETA)?! In ihrer Regierungserklärung zum G7-Gipfel am 19.05.2015 kündigte Merkel an, dass das Gipfeltreffen in Elmau „deutliche Fortschritte für die großen Freihandelsabkommen bringen“ solle. Das erhöhe das Wachstum und können für mehr Arbeitsplätze sorgen, behauptete sie weiter. Dumm nur: Schon im März 2013 kam eine Studie im Auftrag der EU-Kommission [4] zu dem Ergebnis, dass die ökonomischen Effekte eines umfassenden Freihandelsabkommens auf einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren marginal sind und zwar sowohl in Europa, als auch in den Vereinigten Staaten. Und dass die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze nicht einmal messbar sind.

Vermutlich haben wir es auch hier wieder mit Merkel’schen Behauptungen zu tun, die sie „nach bestem Wissen und Gewissen“ getätigt hat. Was nur noch eine Frage zulässt: Kann die Bundeskanzlerin nicht lesen? Oder lügt sie auch in diesem Fall wieder in voller Absicht und mit vollem Vorsatz? Und wenn es so ist: Wem nützt das???

Verwandte Beiträge zum gleichen Thema auf dieser Seite

[a]   Five Eyes: Merkel will da rein …, 12. Juli 2014;
https://cives.de/bnd-nsa-five-eyes-merkel-will-da-rein-592

[b]   Der amerikanische Spion im BND und das No-Spy-Abkommen, 11. Juli 2014;
https://cives.de/bnd-nsa-der-spion-im-bnd-und-das-no-spy-abkommen-590

[c]   “Spionage“! – Ablenkungsmanöver aus dem Kanzleramt
, 10. Juli 2014;
https://cives.de/bnd-nsa-spionage-ablenkungsmanoever-aus-dem-kanzleramt-588

[d]   It’s the NATO, stupid!
, 19. September 2013;
https://cives.de/bnd-nsa-its-the-nato-stupid-582

[e]   Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA, 10. Juli 2013;
https://cives.de/bnd-nsa-rechtsgrundlagen-der-zusammenarbeit-565

[f]   Vision 2015: Das „U.S. Intelligence Enterprise“, 17. Juli 2013;
https://cives.de/bnd-nsa-vision-2015-global-vernetztes-und-integriertes-geheimdienst-unternehmen-576

[g]   Das amerikanische ‘Vision 2015′-Konzept und die Politik der Inneren Sicherheit in Europa, 2. August 2013;
https://cives.de/bnd-nsa-das-us-vision-2015-konzept-und-die-politik-der-inneren-sicherheit-in-europa-573

Quellen zu diesem Artikel

[1]   NSA/BND-Affäre: Ein Akt der Unterwerfung – Warum deutsches Recht nicht vor Überwachung durch die US-Dienste schützt, Ungekürzte Fassug des Interviews mit Prof. Josef Foschepoth in der Badischen Zeitung 20. Mai 2015 und andere Veröffentlichungen zum gleichen Thema auf der Webseite https://foschepoth.wordpress.com

[2]   ‚Die Anstalt‘ vom 26.05.2015, ZDF; insbesondere ab 18:24;
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2407406/Die-Anstalt-vom-26.-Mai-2015#/beitrag/video/2407406/Die-Anstalt-vom-26.-Mai-2015

[3]   Aktenvermerk bringt Merkel in Bedrängnis, 26.05.2015, Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/politik/keine-zusage-fuer-abkommen-merkel-in-no-spy-affaere-belastet-1.2494410

[4]   Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment An Economic Assessment;
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/march/tradoc_150737.pdf

Copyright und Nutzungsrechte

(C) 2019 CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Artikel liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH bzw. bei dem bzw. den namentlich benannten Autor(en). Links von anderen Seiten auf diesen Artikel, sowie die Übernahme des Titels und eines kurzen Textanreißers auf andere Seiten sind zulässig, unter der Voraussetzung der korrekten Angabe der Quelle und des/der Namen des bzw. der Autoren. Eine vollständige Übernahme dieses Artikels auf andere Seiten bzw. in andere Publikationen, sowie jegliche Bearbeitung und Veröffentlichung des so bearbeiteten Textes ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist dagegen ausdrücklich untersagt.