Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Die Funkzellenabfrage auf dem Weg zum Standard-Ermittlungsinstrument

Das Bundeskabinett hat gestern Gesetzesänderungen zum Wohnungseinbruch beschlossen: Die Polizei soll dazu auch Verkehrsdatenabfragen durchführen können, die nicht nur den Tatverdächtigen, sondern jedermann betreffen werden. Doch schon jetzt bestehen erhebliche Defizite bei grundrechtssichernden Maßnahmen, wie etwa der Benachrichtigung der Betroffenen und der zeitgerechten Löschung der erhobenen Daten.

Maßnahmen zur Telekommunikations- und Internetüberwachung – statistisch ausgewertet

Das Bundesamt für Justiz berichtet jährlich über die Entwicklung von TK-Überwachungsmaßnahmen. Im Jahresverlauf zeigen sich interessante Trends über verschiedene Kommunikationsarten in der Telekommunikationsüberwachung, sowie beim Alter der erfassten Verkehrsdaten.