Schallende Ohrfeige für Wirtschaftsminister Gabriel

Die Vorgeschichte: Fusion im Lebensmitteleinzelhandel

Der Lebensmitteleinzelhandel stand vor einer gravierenden Straffung. Man sprach von der Gefahr der Monopolisierung. Denn sämtliche rund 450 Ladengeschäfte von Kaiser’s Tengelmann (KT) im Großraum Berlin, in München/Oberbayern und Nordrhein-Westfalen, die zugehörigen Logistik- und Verwaltungsstandorte, sowie die ‚Birkenhof‘-Fleischwerke sollten verkauft werden. Um die Übernahme stritten REWE und EDEKA.

Das Genehmigungsverfahren

  • Die Sache wurde anhängig beim Bundeskartellamt, das zu entscheiden hat, wenn die Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung (hier durch EDEKA), besteht. Und das Kartellamt sagte: Nein! Es sah die Gefahr von Wettbewerbsbeschränkungen, wenn die Kaiser’s/Tengelmann-Filialen vom Marktführer EDEKA übernommen würden. Untersagt wurde die Übernahme daneben auch, weil EDEKA dann noch mehr Einkaufs-Macht gegenüber den Lieferanten ausspielen könnte.
  • EDEKA und KT, in den Verhandlungen vertreten durch Erivan Haub, beantragten nach der Untersagung der Fusion durch das Bundeskartellamt eine Ministergenehmigung. Aufgrund dieser Regelung (in §42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen = GWB) kann der Bundeswirtschaftsminister (persönlich, nicht das Ministerium) einen vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss genehmigen, wenn „die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. …“
  • Gabriel hat diese Erlaubnis am 09.03.2016 unter Auflagen erteilt.
  • Gegen diese Entscheidung haben die unterlegenen Mitbewerber REWE und MARKANT geklagt.
  • Und sie hatten Erfolg: am 12. 07.2016 hat der für Kartellsachen zuständige Senat des OLG Düsseldorf die Ministererlaubnis vorläufig außer Kraft gesetzt. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist: Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für den Bundeswirtschaftsminister: Denn das Gericht kommt zu dem Schluss „dass die erteilte Ministererlaubnis unter mehreren … Gesichtspunkten rechtswidrig“ sei. [1, 2]

Geheime Gespräche des Ministers begründen Befangenheit und fehlende Neutralität

Besonders pikant ist das erste, wichtigste Argument des Gerichts:

Der Minister hat in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit EDEKA und KT geheime Gespräche geführt. Zu diesem Zeitpunkt lag ein Angebot von REWE zur Übernahme von KT vor und zwar unter Erhalt aller 16.000 Arbeitsplätze bei KT. Das zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Angebot von EDEKA hingegen habe einen signifikanten Arbeitsplatzabbau bei KT vorgesehen. Danach habe der Minister „Sechs-Augen-Gespräche“ geführt mit dem Vorstandsvorsitzenden von EDEKA und Herrn Haub, dem Miteigentümer von KT. Der Inhalt dieser Gespräche wurde nicht aktenkundig gemacht. Der Mitbewerber REWE wurde von diesen Gesprächen nicht informiert und erst recht nicht beteiligt. [siehe Update vom 13.07. in der Fußnote]

In diesem Vorgehen von Gabriel sieht das Gericht eine eklatante Verletzung des Gebots auf ein transparentes, objektives und faires Verfahren. Im juristischen Sinne war der Minister also „befangen“ und hätte insofern über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen.

Auf weitere – durchaus interessante – Argumente des Gerichts in Sachen Übernahmeverfahren im Lebensmitteleinzelhandel soll hier gar nicht näher eingegangen werden [Falls es Sie interessiert: Der Beschluss des Gerichts ist in voller Länge in [2] zu finden.]

Wie „befangen“ bzw. „neutral“ ist Gabriel in Sachen Erneuerbare Energien, Rüstungsexporte oder TTIP/CETA?!

Denn es stellt sich hier doch die Frage, ob Gabriel nur im oben genannten Fall, als es um Lebensmittel ging, Neutralität und Fairness vermissen ließ. Oder ob diese – aktuell von einem Gericht attestierte – Befangenheit und fehlende Neutralität häufiger anzutreffende Merkmale seines Handels als Minister und Politiker sind:

Ein Blick auf nur die Pressemitteilungen, d.h. Erfolgsmeldungen des Bundeswirtschaftministeriums aus den letzten beiden Wochen nährt solche Zweifel:

  • Beispiel: Energiewende: „Gabriel: Die nächste Phase der Energiewende kann beginnen“, heißt es da am 08.07.2016 [3]: Was Gabriel hier als Fortschritt verkauft, ist ein gewaltiger Rückschritt: Deutschland wird die Klimaziele deutlich verfehlen, das neue Gesetz ist Rückschritt statt Fortschritt und bremst Erneuerbare Energien aus, statt sie zu fördern [siehe https://cives.de/bundesregierung-bremst-erneuerbare-energietraeger-aus-3273]
  • Beispiel Rüstungsexporte: Im Januar 2014, kurz nach seinem Amtsantritt als Wirtschaftsminister, nahm Gabriel in einem Interview mit dem Stern [4] den Mund sehr voll:
    „Es ist eine Schande, dass Deutschland zu den größten Waffenexporteuren gehört“„Also, ich bin für eine restriktive Haltung beim Waffenexport.“ … und „Keine Waffen an Länder, in denen Bürgerkrieg herrschaft. Auch Unrechtsregimen sollte man keine Waffen verkaufen.“

    Das sagte Herr Gabriel. Und was tat sich danach?! Im Jahr dieser Willenserklärung – 2014 – sank der Wert der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte tatsächlich: von 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf knapp 4 Milliarden in 2014. Doch schon im Jahr 2015 wurde Gabriel von der Wirklichkeit eingeholt: Die Exporte schnellten hoch auf 7,9 Milliarden Euro [5]. Und sonderlich wählerisch, was die Abnehmerstaaten anging, zeigte sich die deutsche Regierung auch nicht: Saudi-Arabien und Katar z.B. gehören wie selbstverständlich dazu.

  • Beispiel TTIP und CETA: Am 01.10.2015 erklärt Gabriel im Bundestag: „Es wird keine privaten Schiedsgerichte [zu TTIP] mehr geben.“ [6] Im Mai 2016 berichtet die Zeit [7]: „Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat private Schiedsgerichte für Investoren bisher kritisiert. Ein internes Papier zeigt nun: Er wirbt für ihren Erhalt.“

Eine Vergleichsliste von ‚Was Gabriel sagt …‘ gegen ‚Was Gabriel tatsächlich tut‘ ließe sich noch eine ganze Weile fortsetzen. Fragt sich nur, ob es wirklich noch notwendig ist, weitere Belege im Einzelfall zusammenzutragen für das Handeln eines Ministers, der – so sagt es inzwischen auch das OLG Düsseldorf – nicht in der Lage war, neutral, objektiv und unbefangen seine Aufgabe wahrzunehmen.

Update vom 13.07.2016

Das vorliegende Angebot von REWE sah also vor, die 16.000 Arbeitsplätze zu erhalten. Insofern geht die Verteidigungsstrategie, die Gabriel und das Bundeswirtschaftsministerium seit Bekanntwerden des Gerichtsbeschlusses fahren (es sei um den Erhalt der Arbeitsplätze gegangen), am Sachverhalt vorbei.

Siehe auch Kommentar auf Tageschau vom 12.07.2016, 18.22 Uhr [8]: „Offene Fragen beantwortet er nicht, lieber sucht Wirtschaftsminister Gabriel die Fehler bei anderen. Auf das Urteil zu seiner Ministererlaubnis reagiert er wie trotziges Kind. Dabei seien Minister schon für weniger zurückgetreten.“

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Quellen und Verweise

[1]   Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA: Ministererlaubnis gestoppt, 12.07.2016, Pressemitteilung Nr. 25/2016 des OLG Düsseldorf
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20160712_PM_Eilentscheidung-Minister-Edeka_Tengelmann/index.php

[2]   Beschluss des OLG Düsseldorf im Kartellverwaltungsverfahren VI – Kart 3/16 (V)
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20160712_PM_Eilentscheidung-Minister-Edeka_Tengelmann/Beschluss-anoymisiert-VI–Kart-3-16-_V_.pdf

[3]   ’Gabriel: Die nächste Phase der Energiewende kann beginnen‘, 08.07.2016, Bundesministerium für Wirtscahft und Energie
http://bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=773218.html

[4]   ‚Ausmaß deutscher Waffenexporte „ist eine Schande“‚, 29.01.2014, Stern
http://www.stern.de/politik/deutschland/sigmar-gabriel-im-stern-interview-ausmass-deutscher-waffenexporte–ist-eine-schande–3138460.html

[5]   ‚Deutsche Rüstungsexporte fast verdoppelt‘, 04.07.2015, de.statista.com

[6]   ’Gabriel: Bei TTIP keine privaten Schiedsgerichte‘, 01.10.2015, Deutscher Bundestag – Textarchiv
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw40_de_ttip/389588

[7]   ’Bundesregierung trickst bei Schiedsgerichten‘, 18.05,2016, Zeit
http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-05/schiedsgerichte-erhalt-ttip-investitionsschutz-sigmar-gabriel

[8]   ’Minister mussten schon für weniger gehen‘, 12.07.2016, 18.22 Uhr, Tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/kommentar/gabriel-447.html

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