Das Bundesinnenministerium will der Verbreitung von Falschnachrichten einem Medienbericht zufolge mit einem „Abwehrzentrum gegen Desinformation“ begegnen. Wir hätten da einen heißen Kandidaten, mit dem sich dieses neue Abwehrzentrum beschäftigen könnte: Es handelt sich um Rainer Wendt, den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland gab ihm am 04.01. die Gelegenheit, seine jüngsten Forderungen zur Grundgesetzänderung zum Besten zu geben [1]: Den Anlass dazu lieferte der Attentäter Anis Amri: Der war nicht nur den Polizei- und Sicherheitsbehörden bekannt, die im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) Informationen über Verdachtsfälle und Gefährdungen im Bereich des Terrorismus austauschen. Nein, Amri war angeblich auch ein Klient der Berliner Polizei als Drogendealer am Görlitzer Platz. Das ist genug Stoff für Herrn Wendt für den jüngsten Schuss aus der Hüfte:
„Wir müssen in die Lage versetzt werden, Kleinkriminelle und Terror miteinander zu verknüpfen.“
„Dass der Verfassungsschutz bislang nicht auf Daten der Polizei zurückgreifen darf, halte ich für Quatsch.“
Quatsch ist vor allem, was Herr Wendt da behauptet. Und bedauerlich ist, dass solcher Quatsch bzw. interessengeleitete Meinungen des Vertreters einer Spartengewerkschaften ohne jede Rückfrage des Redakteurs, Überprüfung und dann zwingend notwendige Richtigstellung des Redaktionsnetzwerk Deutschland veröffentlicht werden. Damit wird der Eindruck erweckt, als seien die Verlautbarungen des Herrn Wendt wahre und richtige Sachverhalte [a]. Dabei ist das Gegenteil richtig:
Wieso „muss“ das Trennungsgebot weg?!
Im Januar 1934, in Reaktion auf den Reichstagsbrand, wurde das föderative System Deutschlands beseitigt und die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich übertragen. Die Landespolizeibehörden wurden dem Reichsinnenminister unterstellt, wesentliche Teile der Schutzpolizei in die Reichswehr überführt. Der damalige polizeiliche Staatsschutz der Länder wurde in die „Geheime Staatspolizei überführt und es wurde ein „Reichskriminalpolizeiamt“ errichtet. Aufgrund dieser Erfahrungen im „Dritten Reich“ wurde im so genannten Polizeibrief festgelegt, dass die Aufgaben der Polizeibehörden und Nachrichtendienste auf Bundesebene zu trennen und Funktion, informationelle Grundlagen, Organisation und Personal der Polizeibehörden und Nachrichtendienste strikt voneinander zu trennen sind.
Beachten Sie dazu auch unseren heute erschienenen Artikel „Was ist eigentlich das Trennungsgebot?“ auf POLICE-IT.
Rainer Wendt hält nichts vom Trennungsgebot. Es „muss weg!“ Gründe dafür gibt er nicht an. Ob er die Hintergründe kennt, die zum Trennungsgebot führten, ist fraglich. Wenn ja, müsste ihm bewusst sein, was er damit fordert: Dass Polizeiarbeit mit nachrichtendienstlichen Mitteln und Nachrichtendienste mit polizeilichen Vollzugs-Befugnissen ausgestattet werden. Das ist eine bemerkenswerte Auffassung für einen Beamten und angeblichen Vertreter von rund 94.000 Mitarbeitern aus Polizeibehörden.
Zur Verknüpfbarkeit von „Terror“ und „Kleinkriminellen“
In jeder Polizeibehörde in Deutschland gibt es eine Staatsschutzabteilung. In Berlin ist sie angesiedelt am Landeskriminalamt und heißt „LKA 5„. Der polizeiliche Staatsschutz ist vor allem zuständig für die polizeiliche Bearbeitung von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich des (linken) und (rechten) Terrorismus und Islamismus. Drogendealer im Görlitzer Park in Berlin sind ebenfalls Klienten der Berliner Polizei. Damit die Staatsschützer erfahren, was die Drogenfahnder wissen, braucht man keinen Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.
Notwendig ist es vielmehr, dass die technischen Möglichkeiten und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Staatsschutz in der Behörde erfährt, dass die Drogenfahndung der gleichen Behörde mit einer Person zu tun hatte, für die sich der Staatschutz interessiert [b]. Technisch ist so etwas leistbar. Warum es in der Berliner Polizei nicht möglich war, wäre eine Frage an die IT-Verantwortlichen. Mit Nachrichtendiensten oder dem Trennungsgebot hat das nicht das Geringste zu tun.
Zum Zugriff des Verfassungsschutzes auf Daten der Polizei
Zu diesem Thema sagt Herr Wendt: „Der Verfassungsschutz darf bislang nicht auf Daten der Polizei zurückgreifen.“ Das halte er für „Quatsch„!
Der Gesetzgeber im Bund hat sich dieser Problematik etwas überlegter genähert, als der Polizist Rainer Wendt: Und im Jahr 2006 eigens ein Gesetz erlassen mit dem Namen Antiterrordatei (ATD). Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die
- vom Bundeskriminalamt,
- der Bundespolizeidirektion,
- dem Bundesamt für Verfassungsschutz,
- dem militärischen Abschirmdienst,
- dem Bundesnachrichtendienst,< (li>
- dem Zollkriminalamt,
- den Landesämtern für Verfassungsschutz und
- den Landeskriminalämtern
gemeinsam geführt werden. Das technische Hosting der Datenbank obliegt dem Bundeskriminalamt.
Bei den genannten Behörden handelt es sich um sämtliche (!) Nachrichtendienste, Verfassungsschutzbehörden und Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland. Die genannten Behörden sind nach dem Antiterrordateigesetz verpflichtet (!), relevante Personen mit Bezug zu Terrorismus in der zentralen Antiterrordatei zu speichern. Sie stehen dort für sämtliche anderen Behörden grundsätzlich für Abfragen zur Verfügung.
Fazit: Wo es um terrorismus-relevante Personen und Gruppierungen geht, gibt es bereits seit zehn Jahren in Form der Antiterrordatei einen gemeinsamen „Datentopf“ zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden. Weder braucht es – darüber hinaus – einen „Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Daten der Polizei“. Noch muss zu diesem Zweck „das Trennungsgebot weg!“
Und nur am Rande sei bemerkt, dass sich die Antiterrordatei (ATD) als grundsätzlich sinnvoll erwiesen hatte, weshalb wenige Jahre später ein Schwestersystem dazu gesetzlich definiert und in Betrieb genommen wurde mit dem Namen Rechtsextremismusdatei (RED).
Die ATD flankiert die gemeinsame Arbeit der Sicherheitsbehörden, etwa im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) oder dem gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR), dem der Informationsaustausch zielgerichtet geführt wird. Der Austausch zu allen Personen, die routinemäßig täglich in der ATD abgefragt werden, ist, sofern die ATD nicht existieren würde, aufgrund des Mengenaufkommens im Rahmen des GTAZ/GAR nicht realisierbar. Somit schließt die ATD eine Lücke in der Informationserhebung in dem Sinne, dass zu Personen weiterführende, insbesondere nachrichtendienstliche Erkenntnisse, erlangt werden können, zu denen aufgrund der Sachverhaltsbewertung ansonsten gegebenenfalls kein Austausch über die allgemeinen polizeilichen Informationsquellen hinaus stattgefunden hätte.“
Und als „Fazit“ heißt es in dem Papier:
„Die Antiterrordatei ist unverzichtbar im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Sie steht für einen schnellen und zielgerichteten Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden in Deutschland und dient der Aufdeckung terroristischer Verbindungen und Netzwerkstrukturen. Es geht um Gefahrenabwehr, Anschlagsverhinderung und den Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
„Mit der Vernetzung der relevanten Datenbestände von insgesamt 16 Landeskriminalämtern, 16 Landesämtern für Verfassungsschutz und von Behörden des Bundes, dem gemeinsam Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur und einer dem gesetzlichen Ziel verpflichteten konstruktiven Kooperation aller Teilnehmer hat die Bundesrepublik Deutschland eine weltweit einzigartige Leistung vorzuweisen – und das unter Beachtung des deutschen Trennungsgebots. Ein derartiges Zusammenarbeitsmodell unterschiedlicher Sicherheitsbehörden ist international beispiellos. …
Es gibt keine Alternative zur Antiterrordatei – sie kann den entscheidenden zeitlichen Vorsprung im Kampf gegen den Terrorismus liefern.“ [2]
Die DPolG, ihre Mitglieder und Herr Wendt als ihr Vertreter im größeren Kontext
Die Polizeigewerkschaft DPolG ist eine von 43 Gewerkschaften im DBB Beamtenbund und Tarifunion (früher einfach „Deutscher Beamtenbund“). Der zählt insgesamt rund 1,3 Millionen Mitglieder. Zur DPolG gehören – nach deren eigenen Angaben – 94.000 Mitglieder. Rainer Wendt, Polizeihauptkommissar der Polizei Nordrhein-Westfalen und nach 25 Jahren Polizeidienst zuletzt Dienstgruppenleiter, ist seit 2007 Bundesvorsitzender der DPolG. Wendt popularisiert und polarisiert seit Jahren; wie ihm nachgesagt wird auch aus taktischen Gründen, um als Vertreter einer kleinen Spartengewerkschaft in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden [3].
Zunehmend kommen allerdings Zweifel auf, ob er mit seinem Krawall zu allem und jedem tatsächlich die Interessen der Mitglieder der Gewerkschaft vertritt. Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der fast doppelt so mitgliederstarken Gewerkschaft der Polizei (GdP), kritisierte Wendt nach dessen vorletzten Ausfällen – das war erst vor ca. vier Wochen zum Mordfall der Studentin „Maria“ in Freiburg: Gegenüber der Welt sagte Malchow: „Rainer Wendt tut so, als würde er damit für die Polizei sprechen. Dabei wird er seiner Verantwortung nicht gerecht“ [4].
Seine Rüpeleien in der Öffentlichkeit gegenüber Andersdenkenden, besonders wenn sie Politiker und von den Grünen sind, sein ständiges Anrennen gegen Konzepte des Grundgesetzes, die für alle Bürger gemacht sind und seine häufigen fachlichen Falschaussagen, provozieren die Frage, was Wendt eigentlich erreichen will. Mit seinen verkürzten, polemischen und fachlich falschen Aussagen, von denen oben ein kleiner, aktueller Auszug wiedergegeben ist, betreibt Wendt Desinformation.
Medien und Fernsehen machen es sich zu leicht: Wendt einladen und schwadronieren lassen, ersetzt nicht die journalistischen Hausaufgaben
Dass es die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, insbesondere Talkshows wie ‚Hart aber fair‘ oder ‚Maybrit Illner‘, die Welt im Verbund mit N24, oder auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland opportun oder sehr bequem finden, Wendt permanent einzuladen als „Sprachrohr der deutschen Polizei“ ist journalistisch angreifbar. Denn zuallererst ist Wendt Bundesvorsitzender einer Spartengewerkschaft und damit Interessenvertreter! Claus Weselsky, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) – und damit mit Wendt direkt vergleichbar – wäre glücklich, wenn er ähnlich gehätschelt, gepflegt und unkommentiert wiedergegeben würde, wie dies große Redaktionen seit Jahren mit Rainer Wendt praktizieren.
Dass ein Mensch mit so offenkundig persönlichen Interessen medial hochgejubelt wird als Sprachrohr der deutschen Polizei und ohne Nachfragen, Überprüfung oder Kritik einfach gedruckt bzw. gesendet wird, was dieser Mann von sich gibt, ist bemerkenswert. Gerade in einer Zeit, wo ‚Lügenpresse‘ bzw. ‚Meinungsmache‘ weit oben stehen in der öffentlichen Diskussion.
Buchautor Wendt: Krawall steigert die Auflage
Rainer Wendt, im November 60 Jahre alt geworden, hat darüber hinaus aktuell auch höchst persönliche Interessen: Im Sommer letzten Jahres brachte er ein Buch auf den Markt mit dem Titel ‚Deutschland in Gefahr‘. Nach dem Erscheinen im August 2016 auf Platz 4 in der Spiegel Sachbuch-Beststeller-Liste, rutschte das Werk ab auf Platz 48 in der KW 46/2016 [5]. Nach unserer Zählung war Wendt , seitdem das Buch herauskam, medial noch eifriger als zuvor.
Aber „Klappern gehört zum Geschäft“, sagt ein altes Sprichwort. Ob es das Geschäft eines Gewerkschaftsührers ist, steht auf einem anderen Blatt. Für den Buchautor Wendt jedenfalls zahlt es sich aus: Denn bei Amazon findet sich der Titel heute gleich zweimal auf Platz 1 der Bücher über Politik und zwar in den Rubriken Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (sic!), sowie Rechtspolitik (sic!). Und immerhin noch auf Platz 5 in der Rubrik „Politisches System“! Das wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf das Informationsverhalten und die gewonnenen „Erkenntnisse“ von tausenden von Lesern …
Hinweis
Qualitative Aussagen zum Inhalt des Wendt’schen Buches hat zuletzt Thomas Fischer gemacht, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und in Rechts- und Sicherheitsfragen kompetenter Autor in der Zeit („Fischer im Recht„). Sein Beitrag unter dem Titel ‚Polizist am Abgrund‘ (leider nur im Print verfügbar) seit 12.01. auf der Webseite der Zeit online verfügbar, ist zur Abrundung des vorliegenden Beitrags sehr zu empfehlen.
Fußnoten
[a] Herr Wendt ist ohnehin häufig genutzte „Quelle“ für das Redaktionsnetzwerk Deutschland.Siehe https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22Redaktionsnetzwerk+Deutschland%22+%22Rainer+Wendt%22
[b] Aus Gründen der erwünschten Kürze dieses Beitrags werden hier nicht sämtliche datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten durchdekliniert. Sie sind, das sei auf jeden Fall gesagt, mit geeignet leistungsfähigen IT-Systemen jedoch technisch umsetzbar.
Quellen
[1] Wendt fordert Grundgesetzänderung zur Terrorabwehr, 04.01.2017, Dresdner Neueste Nachrichten
http://www.dnn.de/Nachrichten/Politik/Wendt-fordert-Grundgesetzaenderung-zur-Terrorabwehr
[2] Stellungnahme der Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2014 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestag zur Novelle des Antiterrorgesetzes)
[3] Polizist Rainer Wendt: Deutschlands schillerndster Gewerkschaftschef, 20./21.4.2015, Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/polizist-rainer-wendt-deutschlands-schillerndster-gewerkschaftschef/11650060.html
[4] Wendt verhöhnt das Opfer, 05.12.2016, Welt
https://www.welt.de/politik/deutschland/article159980003/Wendt-verhoehnt-das-Opfer.html
[5] Buchreport über das Buch von Wendt, heruntergeladen am 10.01.2017
https://www.buchreport.de/bestseller/buch/isbn/9783868834765.htm/
[6] Was ist eigentlich das Trennungsgebot?, 11.01.2017, POLICE-IT
https://police-it.org/trennungsgebot-fachbegriffe
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