Merkel’s Versprechungen (?) an Erdogan

Laut Spiegel soll der Regierungssprecher eine Erklärung abgeben: Die Armenien-Resolution des Bundestages habe für die Regierung weder bindende Wirkung, noch juristische Bedeutung.
Merkel schafft es damit gleichzeitig, übers türkische Stöckchen zu spingen und dem Bundestag und den Regierungsfraktionen eine schallende Ohrfeige zu verpassen.

Update um 13.40: Der Regierungssprecher hat erklärt: „Da wird fälschlich behauptet, die Bundesregierung wolle sich von der Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages distanzieren. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Der deutsche Bundestag hat das Recht und die Möglichkeit, sich zu jedem Thma zu äußern, wann immer er das für richtig hält und die Bundesregierung untrstützt und verteidigt dieses Recht der souveränden deutschen Volksvertretung. …“ Video hier .

Was soll der Streit um das Wort „distanziert“?! Was der Spiegel heute morgen gebracht hat, haben wir unten (kursiv, gefettet) zitiert. Der Regierungssprecher hat nichts anderes heute erklärt. Was also soll die unwürdige Debatte? Im Kern erklärt die Regierung, der Bundestag kann entschließen, was er möchte und die Kanzlerin ist daran weder juristisch, noch sonstwie gebunden … Und damit aus meiner Sicht: Genug der Debatte!

Update um 11.50: Inzwischen distanzieren sich Tauber und Kauder von der Distanzierung der Kanzlerin. Der Regierungssprecher hat eine Erklärung abgegeben, die „verschwurbelt“ (lt. n-tv) sein soll, jedoch derzeit nicht im Original zu finden ist. Und die Meldung bei Spiegel Online ist verschwunden. Sie sei nämlich – angeblich – „falsch“. Hat hier ein mehrstündiger Shitstorm zur Änderung der Regierungshaltung „in letzter Sekunde“ geführt?! Ein sehr merkwürdiges Bild …

Hier also, unverändert, unser Artikel, wie heute morgen um 10.oo Uhr veröffentlicht

Er muss sehr hoch sein, der Druck, dem sich die Kanzlerin ausgesetzt sieht, um mit der Türkei doch noch zu einer auskömmlichen Weiterführung des EU-Türkei-Flüchtlingsdeal zu kommen. Nur so ist es zu erklären, dass Frau Merkel es dieser Tage schafft, mit ein- und derselben Bewegung dem Bundestag und ihren eigenen Regierungsfraktionen eine schallende Ohrfeige zu verpassen und gleichzeitig über das Stöckchen zu springen, dass ihr der türkische Präsident Erdogan hinhält. Wie geht das?

Regierungssprecher soll erklären: Resolution des Bundestages hat für die Regierung „keinerlei bindende Wirkung“ und ist „juristisch ohne Bedeutung“

Der Spiegel [1] berichtet heute: „Die Bundesregierung plant eine politische Geste an die türkische Regierung, damit deutsche Abgeordnete die in Incirlik stationierten Bundeswehrsoldaten wieder besuchen dürfen.“ Denn die Türkei verweigert Abgeordneten und sogar der Bundesverteidigungsministerin den Besuch der Bundeswehrsoldaten, die auf dem NATO-Stützpunkt [sic!] Incirlik in der Türkei stationiert sind. Anlass für diese Maßnahme ist die sogenannte ‚Armenien-Resolution‘, also der Antrag im Deutschen Bundestag, zur „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ [2]. Der Antrag wurde übrigens durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht [a].

Im Bericht des Spiegel heißt es weiter, Kanzleramt und Auswärtiges Amt hätten sich darauf geeinigt, dass Regierungssprecher Seibert eine Erklärung abgibt. Demnach habe „die Resolution des Bundestages keinerlei bindende Wirkung für die deutsche Regierung. Es handle sich … um eine politische Erklärung des Bundestags ohne jede juristische Bedeutung.“
Die türkische Regierung habe im Vorfeld bereits signalisiert, dass sie sich mit einer solchen Geste zufrieden geben werde.

Taktik ohne Erfolgsgarantie, jedoch mit garantiert hohem Schadenspotenzial

Man darf gespannt darauf sein, ob dieser Schachzug tatsächlich geeignet ist, die türkische Regierung weiterhin – im Sinne der Kanzlerin – bei der Stange des EU-Türkei-Abkommens zu halten. Oder ob damit nicht nur angetestet wird, wie hoch die Stange bei der nächsten Forderung gelegt wird. Von denen es ja noch einige im Fundus gibt: Man denke an die Weiterführung der Beitrittsverhandlungen zwischen EU und Türkei, Ausgleichszahlungen für die in der Türkei „aufbewahrten“ Flüchtlinge oder die Sache mit der Visa-Liberalisierung für türkische Bürger. Ungeachtet solcher nahe liegender Überlegungen, muss die Kanzlerin Gründe haben, diesen Sprung übers Stöckchen für taktisch opportun zu halten. Die Abgeordneten, wie auch viele Bürger, würden diese Gründe gerne kennen …

Sie verpasst damit ihren eigenen Regierungsfraktionen eine schallende Ohrfeige. Denn CDU/CSU, SPD und die GRÜNEN hatten den Antrag gemeinsam eingebracht. Alle Mitglieder des Bundestages und die Öffentlichkeit erfahren drastisch, dass die Kanzlerin, wenn es denn ihrer Sache nützt, keine Skrupel damit hat, sich über mehrheitliche Meinungen im Parlament einfach hinwegzusetzen.
Abgeordnete und wir alle bekommen vor der Weltöffentlichkeit erklärt, dass Mehrheitsmeinungen im Bundestag „weder bindende Wirkung, noch juristische Bedeutung“ für die Kanzlerin haben. Auch wenn dies materiell-rechtlich (siehe unten) tatsächlich zutreffend ist: Ein geschmeidiger Umgang mit den Leuten, die man noch eine Weile für die parlamentarische Zustimmung zu den Vorhaben der Regierung benötigt, sieht anders aus.

Hat Merkel Erdogan versprochen „alles zu tun, um die Armenien-Resolution zu verhindern“?

Wer genau hinsieht, kann allerdings bemerken, dass sich Merkel in ihrer Haltung gegenüber der türkischen Regierung in dieser Frage treu geblieben ist. Dass Merkels Haltung häufig anders ist, als das, was sie und andere darüber öffentlich kommunizieren, und dass daher ihre wahre Haltung zur Armnien-Resolution bisher nicht sehr bekannt ist, steht dabei auf einem anderen Blatt. Daher hier zur Erinnerung: Anfang Juni, nachdem der Antrag den Bundestag passiert hatte, berichteten mehrere Zeitungen übereinstimmend [b]: Erdogan sei außer sich über die Resolution und über den ‚Wortbruch der Kanzlerin‘ ihm gegenüber: Die habe ihm nämlich persönlich versichert, „alles in ihrer Macht stehende zu tun, um diese Abstimmung zu verhindern, sowie ihr Bestes zu geben, um die Annahme deren Aktion zu verhindern.“

Hans-Christian Ströbele von den Grünen fragte kurz darauf im Bundestag nach, ob diese Aussage zutrifft. Von Frau Prof. Böhmer, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt und häufig apostrophiert als „langjährige Vertraute der Bundeskanzlerin“, kam zwar keine Antwort auf die Frage. Immerhin erklärte sie: „Der Bundestag hat eine souveräne Entscheidung getroffen. Das ist zu respektieren. In diesem Sinne und dem Respekt vor der Rolle, die der Deutsche Bundestag als Verfassungsorgan im Rahmen der Gewaltenteilung in Deutschland innehat, hat die Bundeskanzlerin ihre Gespräche mit dem türkischen Staatspräsidenten geführt.“ [Ausführlicheres zur Rabulistik von Frau Böhmer in [A]]

Was damals noch als an ausweichende Antwort verstanden werden konnte, muss man aus heutiger Sicht wohl semantisch präziser interpretieren. Denn so gesehen, hat Frau Böhmer ja recht mit der Feststellung, dass – nach Art.62ff des Grundgesetzes – der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt.

Dass – als ‚Kollateralschaden‘ – elf türkischstämmige Abgeordnete des Deutschen Bundstages in der Türkei mit Strafverfahren überzogen wurden, muss, um einen Ausspruch von Innenminister De Maizière zu zitieren, jetzt „mal ausgehalten werden“. Zumindest diese elf werden sich über einen Besuch auf dem NATO-Stützpunkt keine Gedanken machen. Bei einer Einreise in die Türkei – auf deren Staatsgebiet der Stützpunkt liegt – droht ihnen die Verhaftung.

Fußnoten

[a] Was in der Berichterstattung über die so genannte Armenien-Resolution allgemein zu kurz kommt: Dort werden nicht nur „die Taten der damaligen jungtürkischen Regierung (beklagt)“, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im osmanischen Reich geführt haben…“ „Der Bundestag bedauert (auch) die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches trotz eindeutiger Informationen auch von Seiten deutscher Diplomaten und Missionare über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.“

[b]   Diese angebliche Aussage von Erdogan berichten übereinstimmend Die Welt, Epoch Times und Focus Online jeweils am 04.06.2016, FAZ.NET am 05.06.2016, sowie die Südwest Presse Online am 06.06.2016.

Quellen

[1]   ’Merkel geht auf Erdogans Forderung ein‘, 02.09.2016, Spiegel Online
http://www.spiegel.de/politik/ausland/armenien-resolution-angela-merkel-geht-auf-erdogans-forderung-ein-a-1110505-druck.html

[2]   ’Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ‚Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916‘, DBT-Drs 18/8163 vom 31.05.2016,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808613.pdf

Siehe auch

[A]   ’Vom Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln – Hat Kanzlerin Merkel Erdogan versprochen, die Armenien-Resolution zu verhindern?!‘, 09.06.2016, CIVES
Erdogan behauptet: Drei, vier Tage vor der Abstimmung des Deutschen Bundestages über die Armenien-Resolution habe ihm Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel persönlich versichert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese Abstimmung zu verhindern, sowie ihr Bestes zu geben, um die Annahme der Armenien-Resolution zu verhindern. Ob diese Behauptung stimmt oder nicht – eine klare Beantwortung dieser Frage konnte die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Maria Böhmer, erfolgreich vermeiden. Bei der vehementen Verteidigung ihrer Kanzlerin war Frau Prof. Böhmer dann auch nicht so wichtig, dass inzwischen elf Abgeordnete in der Türkei mit Strafverfahren bedroht werden: Wegen ihres Abstimmungsverhaltens bei der Armenien-Resolution.
https://cives.de/vom-versuch-einen-pudding-an-die-wand-zu-nageln-3092

[B]   ’Das große Geschacher – Beim Gipfel zwischen der EU und der Türkei ging es zu, wie auf dem Rossmarkt‘, 08.03.2016, CIVES
Es ging zu wie auf dem Rossmarkt – bei den Verhandlungen zwischen den EU-Staatschefs und der Türkei. Ein Ergebnis ist vertagt. Ob es sich tatsächlich um einen „Minimalerfolg für Merkel“ handelt, den das Handelsblatt ausmacht, wird nach der Abrechnung in einigen Monaten zu beurteilen sein. Denn Merkel’sch „alternativlos“ ist der Plan ganz sicher nicht: Wenn der Weg über die Ägäis versperrt wird, könnten sich die Ströme der Menschen, die nach Europa wollen, wieder an die Seewege nach Italien erinnern. Zahlt die EU in ein paar Monaten an eine nicht existente Regierung in Libyen?
https://cives.de/das-grosse-geschacher-2904

[C]   ’Was ist mit den 500.000 Syrern aus dem Merkel-Plan? – Liegt erst die halbe Wahrheit auf dem Tisch?‘, 19.03.2016, CIVES
Die Nachrichten über den „Durchbruch“ bei den Verhandlungen zwischen EU und Türkei sind möglicher Weise noch nicht vollständig. Bisher folgten diese Verhandlungen nämlich strikt dem ‚Merkel-Plan‘, einem Konzeptpapier, das die Bundesregierung im Obktober letzten Jahr erarbeiten ließ und das Frau Merkel seitdem buchstabengetreu befolgt: Es steht allerdings auch im Merkel-Plan, dass Deutschland in den nächsten zwölf Monaten eine halbe Million Syrer aufnehmen soll. Die bereits in der Türkei registriert sind.
Ist auch dies Teil des Abkommens? Wenn ja: Wann wird die „Flüchtlingskanzlerin“ der verdutzten Öffentlichkeit diese Neuigkeit präsentieren?

https://cives.de/der-merkel-plan-vollstaendig-enthuellt-2916

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