It’s the NATO, stupid!
Vor allem die Verpflichtungen als NATO-Partner bilden die Rechtsgrundlage für die umfassende Zu(sammen)arbeit der deutschen mit den amerikanischen Diensten. Leider ist das alles geheim – und kann selbst eine willige Bundesregierung solche Vertragsinhalte oder Einzelheiten der Zusammenarbeit nicht öffentlich machen, ohne vertragsbrüchig zu werden.
Im Sommer 2013 hatten wir die entsprechenden Vertragsgrundlagen schon einmal vorgestellt.
Nachdem sich zwei Jahre lang nichts weiterentwickelt hat in dieser Angelegenheit, erinnern wir durch die Neuauflage dieses Artikel an völkerrechtlich bindendes Recht – das weder uns noch vielen anderen in diesem Land gefällt …