Was Sie schon immer über Datenbanken der Polizei wissen wollten (1)

Ein gepflegtes Halbwissen über Polizei und deren Datenbanken ist weit verbreitet. Da wird spekuliert über die Inhalte, da werden Datensätze berechnet und durch Straftaten dividiert, um darin Skandale zu erkennen, die keine sind. Was tatsächlich das Zeug zum Skandal hat, wird dagegen seit Jahren ignoriert [1]. Aus zwei Jahrzehnten hauptberuflicher Tätigkeit als Entwickler solcher Systeme sind ein paar Kenntnisse bei mir hängen geblieben. Einige würde ich gerne mit Ihnen teilen. Damit wir auf die wirklich wichtige Frage zurückkommen können: Was Polizei zu Recht bzw. über das Recht hinaus speichert, verarbeitet und nutzt.

In der vergangenen Woche wurde eifrig drauflos „berichtet“ im Zusammenhang mit dem Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel. 109.625 Menschen seien in der ‚Fallgruppe Innere Sicherheit‘ [a] gespeichert und ganz genau 1.153.351 „Datensätze zu einzelnen politisch motivierten Straftaten“. Diese Zahlen hatte das ARD-Hauptstadtstudio in Erfahrung gebracht. Der ‚Stern‘ [2] dividierte flugs durch die Anzahl der PMK-Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2016. Und kam zu dem Ergebnis, dass „das 27-fache“ aller PMK-Delikte aus 2016 gespeichert sei. Mit solcher Art Fachwissen werden Skandale produziert, die sachlich unzutreffend sind und von den tatsächlichen, erheblichen Missständen im polizeilichen Informationswesen ablenken.

Dass „Datensätze ZU einzelnen Straftaten“ nicht gleichzusetzen sind mit Straftaten, die in dem entsprechenden Informationssystem gespeichert sind, versuchte BKA-Präsident Münch in der Pressekonferenz am Freitag, dem 1.9. zwar tapfer gerade zu rücken. Die nachfolgende Berichterstattung darüber ließ jedoch erkennen, dass auch der BKA-Präsident mit seiner Informationsvermittlung nicht sonderlich erfolgreich war. Das Verständnis über und seine Fähigkeit zum Erklären von polizeilichen Informationssystemen ist nicht unbedingt sein Kernthema und vermutlich auch nicht sein Hauptinteresse. Die Entwicklung von Datenbanken für polizeiliche Informationssysteme und das Design von Programmen für die Nutzer in der Polizei war jedoch zwei Jahrzehnte lang mein berufliches Tätigkeitsfeld [b]. Daher würde ich gerne einige Missverständnisse ausräumen. Um damit zu erreichen, dass der eigentliche Zweck der aktuellen Diskussion um die Datenspeicherungen beim BKA wieder in den Mittelpunkt rückt, nämlich die Frage, was Polizei zu Recht bzw. ggf. über das Recht hinaus speichert, verarbeitet und nutzt:

Was ist ein polizeiliches Informationssystem?

Ein polizeiliches Informationssystem besteht – erstens – aus einem Datenbanksystem auf einem Datenbankserver. In einem Datenbanksystem werden in der Regel mehrere Datenbanken gehalten, deren Inhalte aus fachlichen und rechtlichen Gründen voneinander getrennt gespeichert werden sollen. Auf diese Datenbank können hunderte bis tausende – je nach Größe der Polizeibehörde berechtigte Nutzer aus den Polizeidienststellen zugreifen. Sie nutzen dazu PCs, die über ein abgeschottetes, polizeiinternes Netzwerk mit dem Datenbankserver verbunden sind. Auf den PCs laufen Programme, die dem Nutzer die Funktionen zur Verfügung stellen, um Informationen in die Datenbank einzugeben, sie zu bearbeiten, zu verändern und zu löschen und natürlich auch abzufragen und auszuwerten.

Strukturelemente in der Datenbank

Die Frage ist ganz allgemein: Welche Elemente kann man in einer Datenbank speichern – OHNE zunächst auf die konkreten Bedeutungen und Inhalte zu sehen? Und OHNE sich mit gepflegtem Halbwissen herumschlagen zu müssen wie „Datensätzen“, „Tabellen“ oder ähnlich technischem Zeugs?

Die Antwort darauf ist überraschend einfach: Es sind nämlich nur vier verschiedene Grundelemente:

  1. Informationsobjekte, das sind Platzhalter oder Abbilder für bestimmte konkrete oder abstrakte Dinge aus der realen Welt, wie Personen, Firmen, Fahrzeuge, Telefonanschlüsse, Adressen, Straftaten usw.
  2. Diese Informationsobjekte haben Attribute, mit denen sie näher identifiziert werden oder beschrieben werden: Familien- und Vorname, ein KFZ-Kennzeichen, eine Telefonnummer, das sind identifizierende Attribute. Die Körpergröße, Augenfarbe, Modell oder Hersteller eines Fahrzeugs, das sind beschreibende Attribute.
  3. Informationsobjekte stehen in Beziehung mit anderen Informationsobjekten: Eine Person hat eine Adresse, eine Mobilfunknummer, einen Festnetzanschluss und ein Fahrzeug. Das alles sind einzelne Informationsobjekte, die in Beziehung stehen mit „ihrer“ Person.
  4. Dokumente sind Texte, Fotos, Videos, Grafiken, die man Informationsobjekten anhängen kann: Zum Beispiel als das Passfoto zu einer Person, als Fotos vom Unfallort zu einer Verkehrsunfallaufnahme, als Audiomitschnitte einer Hörfunksendung u.v.m.

Mit diesen vier Elementen ist alles abgedeckt, was in einer Datenbank gespeichert werden muss. Jedes dieser vier Grundelemente verlangt eine individuelle Struktur im Speicher der Datenbank. Aus diesem Grund werden diese vier Elemente als „Strukturelemente“ bezeichnet. (Wie diese spezifische Struktur jedes Strukturelements aussieht, spielt zunächst keine Rolle. Wir kommen darauf im Teil 2 dieser Artikelserie zurück.) Wichtiger ist zunächst, was man mit den vier Strukturelementen in der Praxis anfangen kann …

Informationsobjekte

Die einzelne Datenbank in einem polizeilichen Informationssystem enthält Informationen über ‚Objekte‘ aus dem realen Leben. Solche Objekte sind z.B. konkrete Personen und Dinge, wie Fahrzeuge, Waffen, Betäubungsmittel, Kreditkarten, Werkzeuge, u.v.m. Objekte können aber auch abstrakt sein, wie eine Adresse, eine Straftat, eine Bankverbindung, eine IP-Adresse und Ähnliches. Die konkreten und abstrakten Objekte aus dem realen Leben werden durch Platzhalter abgebildet im Informationssystem. Für diese Platzhalter ist die Bezeichnung Informationsobjekt entstanden. Das BKA verwendet für Informationsobjekte die Bezeichnung „Kerndatenobjekte“.

Typen von Informationsobjekten

Eine wesentliche Aufgabe von Informationssystemen/Datenbanken besteht ja darin, nach solchen Objekten zu suchen bzw. gleichartige Objekte miteinander abzugleichen. Und wie es im wirklichen Leben wenig Sinn macht, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, würde es auch im Informationssystem keinen Sinn machen, natürliche Personen mit Firmen zu vergleichen. Oder Postadressen mit Email-Adressen. Aus diesem Grund wurden Objekttypen eingeführt, das ist eine Art Gattungsbezeichnung wie Person, Firma, Adresse, Straftat u.v.m. Welche Objekttypen in einem polizeilichen Informationssystem vorhanden sein müssen, ist quasi-gesetzlich vorgeschrieben in der BKA-DV, der Datenverarbeitungsverordnung des BKA und praktisch geregelt in so genannten Informationsmodellen, wie dem Informationsmodell Polizei (IMP), das die Grundlage bildet für polizeiliche Verbundsysteme des Bundes und der Länder [3].

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Auswahl von Objekttypen in einem polizeilichen Informationssystem

Objektname

Einzelnes Informationsobjekt, dargestellt durch das Symbol, das den Objekttyp bezeichnet und den eindeutigen Objektnamen
Ferner braucht jedes einzelne Objekt einen Objektnamen. Den kann man sich vorstellen wie das Türschild an einer Wohnungstür. Es ist also eine möglichst eindeutige Bezeichnung für das Objekt und seinen Inhalt. In polizeilichen Informationssystemen hat sich zum Beispiel für eine Person ein Objektname als sinnvoll erwiesen, der aus Familienname, (erstem) Vornamen und Geburtsdatum besteht, weil die Kombination dieser drei Attribute meist für Eindeutigkeit einer Person sorgt [c].

Attribute von Objekten

Über jedes einzelne Informationsobjekt kann es in polizeilichen Informationssystemen viele verschiedene Attribute geben, das sind beschreibende oder identifizierende Einzelangaben über das Informationsobjekt.

Attribute bestehen immer aus zwei Bestandteilen, nämlich 1. dem Attributbegriff und 2. der Attributbedeutung:

  1. Attributbegriffe sind die eigentlichen beschreibenden oder identifizierenden Angaben, wie also z.B. Georg, Mustermann, 17.09.1978, Detmold, 32756, Bielefelder Straße 30, DT-X 376, 0523176543 usw. Das sind ‚Daten‘, mit denen man, so lange sie allein stehen, wenig anfangen kann.
  2. Denn man muss die Bedeutung des Begriffs kennen, um ihn richtig verstehen zu können. Erst aus der Kombination von Bedeutung und Begriff wird aus den Daten verwertbare Information:

Beispiele für Attribute

Attributbegriff Attributbedeutung zum Objekttyp
Georg Vorname Person
Mustermann Familienname Person
17.09.1978 Geburtsdatum Person
Detmold Ortsangabe Adresse
32756 PLZ Adresse
Bielefelder Straße 30 Straße, Hausnummer Adresse
DT-X 376 Kfz-Kennzeichen KFZ
0523176543 Telefonnummer TK-Anschluss

Man sieht an den wenigen Beispielen schon, wie wichtig die Attributbedeutung ist. Denn die Attributbegriffe ‚17.09.1978‘ oder ‚Detmold‘ oder ‚0523176543‘ wären ohne die zugehörige Bedeutung nicht verständlich: Das Datum könnte auch ein Sterbedatum sein, das Abschlussdatum einer Versicherung usw., der Ortsname ‚Detmold‘ könnte auch der Geburtsort einer Person sein und die Ziffernfolge kann alles mögliche neben einer Telefonnummer sein.

Beziehungen zwischen Objekten

Beziehungen sind das Salz in der Suppe, im wirklichen Leben genauso, wie in polizeilichen Informationssystemen. Denn erst die Beziehung zwischen zwei verschiedenen Objekten bildet den folgenden Sachverhalt ab:

  • Person A ist Geschäftsführer von Firma B,
  • Firma B hat ihren Sitz an Adresse C,
  • Firma B ist Lieferant von Firma L,
  • bei Firma L gab es am 01.09.2017 einen Einbruch
  • der Einbruch bei Firma L fand statt im Außenlager am Ort O,
  • Zeuge Z hat hingewiesen auf zwei unbekannte männliche Personen,
    • die auf Fahrrädern davon fuhren
    • der eine unbekannte Mann trug eine Baseballmütze und
    • der andere unbekannte Mann trug einen roten Wanderrucksack.

Zu einer Beziehung im Informationssystem gehört also immer ‚das eine‘ und ‚das andere‘ Objekt, sowie eine Aussage über die Beziehung. Diese Aussagen sind in der Auflistung oben kursiv dargestellt.

Im nachstehenden Strukturdiagramm wird jedes der beiden Objekte durch sein mit Namen bezeichnetes, grafisches Symbol dargestellt. Unterschiedliche Symbole stehen für unterschiedliche Objekttypen. Die Beziehung selbst wird durch einen Pfeil symbolisiert, der – so wie die Aussage formuliert ist – vom einen zum anderen Objekt weist.

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Grafische Visualisierung des oben textuell ausgedrückten Sachverhalts

Mit „umP…“ wird eine unbekannte männliche Person bezeichnet. Wenn in einem „Fall“ mehrere solcher Personen vorkommen, werden sie fortlaufend durchnummeriert. Entsprechend steht „uwP…“ für eine unbekannte weibliche Person. Doch das sind lediglich gemeinsam vereinbarte Erfassungskonventionen …

Dokumente(nanhänge)

Nach den Informationsobjekten, Attributen, Beziehungen zwischen Informationsobjekten, bleibt als viertes wesentliches Strukturelement in solchen Informationssystemen der Dokumentenanhang. Stellen Sie sich darunter alles vor, was

  • Textdokument ist, also Aktenvermerke, Vernehmungsprotokolle, E-Mails, Spurensicherungsberichte usw. usw.
  • Foto oder Grafik ist, also z.B. die Fotografien im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung, Fingerabdrücke, Fotos von Videoaufzeichnungsgeräten usw. usw.
  • Audio- oder Videosequenz ist, wie z.B. Mitschnitte einer Telekommunikationsüberwachung oder Videoaufzeichnungen aus dem Fußballstadion u.ä.

Solche Dokumente(nanhänge) werden idealer Weise direkt mit dem Informationsobjekt verküpft, auf das sich der Inhalt des entsprechenden Dokuments bezieht. Um Missverständnisse zu vermeiden: Wir beschreiben hier die strukturellen Anforderungen und Möglichkeiten, nicht die konkrete Umsetzung in einem bestimmten Informationssystem. Ob und welche Dokumentenanhänge überhaupt in einem Informationssystem mit Informationsobjekten verknüpft werden können, ist ausschließlich abhängig von dessen Leistungsumfang und dem, was die Anwendungssoftware zulässt. Auch kann aus der Beschreibung hier nicht gefolgert werden, dass Polizeibehörden solche Informationen ad libitum untereinander austauschen, jedenfalls sicher nicht über die eingerichteten Kanäle von Bund-Länder-Verbundsystemen.

Was hat das alles mit den Journalisten und der Inpol-Fall-Datenbank Innere Sicherheit (IF-IS) zu tun?!

Die gerade beschriebenen vier Strukturelemente werden genau so auch in der Datenbank Inpol-Fall Innere Sicherheit (IF-IS) verwendet, d.h.:

  • Es gibt in IF-IS Informationsobjekte von verschiedenem Objekttyp.
  • „Logisches“ Zentrum ist jeweils eine Straftat ODER ein polizeilich relevantes Ereignis, mit dem die Objekte in Beziehung stehen, die damit einen fachlichen Zusammenhang haben. Polizeilich relevante Ereignisse sind polizeiliche Erkenntnisse und Feststellungen, die zwar relevant sind, aber gerade NICHT im Zusammenhang mit einer Straftat stehen.
  • Jedes Informationsobjekt wird durch Attribute näher identifiziert bzw. beschrieben. Dabei gibt es MUSS-Attribute, die – nach einer Vorschrift, die die Software überwacht, eingegeben werden müssen, damit ein Informationsobjekt gespeichert werden kann. Und es gibt beliebig viele KANN-Attribute, die eigegeben werden können, wenn man sie eben kennt.
  • Ferner kann es zu den Informationsobjekten zusätzliche Dokumentenanhänge geben.

Logisch/fachlich sieht also ein Informations-SET in einer solchen Datenbank so aus:

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Eine Informationsstruktur zur Abbildung von Straftaten, bei der sämtliche Informationsobjekte nur direkt auf die Straftat bezogen sind

Es wird als Informations-SET bezeichnet, weil es die MENGE der Informationen enthält, die logisch zusammengehören; sie sind im gezeigten Beispiel „gebündelt“ durch die Straftat bzw. das Polizeilich relevante Ereignis.

In Kenntnis dieser Struktur ist es nicht sinnvoll, die Frage zu stellen, wie viele „Datensätze“ diese Datenbank enthält. Denn die Anzahl der Datensätze, also der Zeilen in den verschiedenen Tabellen in dieser Datenbank, beantworten ja nicht die eigentlich interessierenden Fragen nach der

  • Anzahl der Informationsobjekte vom Typ Person – die Antwort darauf liegt vor
  • der Anzahl der Informationsobjekte vom Typ ‚Straftat‘ bzw. ‚polizeilich relevantes Ereignis‘
  • der Anzahl der sonstigen Informationsobjekte, wie Adresse / Wohnanschrift / Firmensitz, Telekommunikationsverbindung -/anschluss, Fahrzeug / Fahrzeug-Kennzeichen und sonstige Informationsobjekte.

Zu diesen Fragen haben wir im Rahmen einer Presseanfrage am 30.08.2017 erstmals beim BMI um Antworten gebeten und seitdem zweimal nachgefragt. Bisher allerdings ohne Erfolg …

Ausblick

Es ist durchaus spannend, einen Blick „hinter den Bildschirm“ zu werfen. Und zu verstehen, wie unterschiedlich die Fallbearbeitungssysteme in den deutschen Polizeibehörden mit Informationsobjekten, Beziehungen, Attributen und Dokumentanhängen umgehen. Das wirkt auf den ersten Blick dröge?! Das täuscht: Sie werden erstaunt sein, welche Auswirkungen sich daraus

  • auf die Leistungsfähigkeit der Systeme ergeben,
  • auf ihre Fähigkeit zum Informationsaustausch zwischen den Datenbanken unterschiedlicher Behörden
  • und was das für die Frage bedeutet, ob und wie die in Deutschland eingesetzten Fallbearbeitungssysteme überhaupt in der Lage sind, mit gesetzlichen Anforderungen an die Speicherung personenbezogener Informationen gesetzeskonform umzugehen.

Also, bleiben Sie dran! Zwei Teile folgen noch …

Fußnoten

[a]   Gemeint ist die Inpol-Fall-Datenbank Innere Sicherheit (IF-IS)

[b]   Die Autorin dieses Artikels war bis 2013 Projektleiterin bei der Firma POLYGON für das in Brandenburg eingesetzte polizeiliche Informationssystem POLYGON und (Mit-)Entwicklerin diverser Fachanwendungen (Softwareanwendungen für bestimmte Fachbereiche der Kriminalpolizei, wie z.B. die Kriminaltechnik u.a.), sowie für Meldedienste mit dem Ziel INPOL-Fall beim BKA [4]. Hier steht mehr darüber. Sie hat die Patentschrift für das oben kurz dargestellte ‚Informationssystem und -Verfahren zur Speicherung von Daten in einem Informationssystem‘ [5] geschrieben.

[c]   Es kann bei Personenobjekten tatsächlich vorkommen, dass zwei Personen im Namen, Vornamen und Geburtsdatum übereinstimmen. In diesem Fall kann eine Nummer hinzugenommen werden, um den Objektnamen eindeutig zu machen, also z.B. ‚Mustermann, Georg, 17.09.1978 (1)‘ und ‚Mustermann, Georg, 17.09.1978 (2)‘

Quellen

[1]   Warum werden Journalisten erst munter, wenn sie selbst betroffen sind?!, 30.08.2017
https://police-it.org/warum-werden-journalisten-erst-munter-wenn-sie-selbst-betroffen-sind

[2]   Kiffer, Journalisten, Unschuldige – die unheimliche Datensammelwut des BKA, 30.08.2017, Stern (Online)
http://www.stern.de/politik/deutschland/bka-sammelwut–millionen-daten-womoeglich-illegal-gespeichert-7599270.html

[3]   PIAV, Informationsmodell Polizei (IMP) und XPOLIZEI: Was ist was?
https://police-it.org/themenseiten_piav_uebersicht/informationsmodell-polizei-imp-xpolizei-was-ist-was

[4]   Über POLICE-IT …
https://police-it.org/ueber-police-it

[5]   Informationssystem und Verfahren zur Speicherung von Daten in einem Informationssystem, Patentschrift EP 0855062 B1
https://www.google.ch/patents/EP0855062B1?cl=de&hl=de

Verwandte Beiträge

[A]   Warum das BKA häufig nicht mitkriegt, dass sich Daten ändern …, 31.08.2017
https://police-it.org/warum-das-bka-haeufig-nicht-mitkriegt-dass-sich-daten-aendern

[B]   Wie Journalisten zu Gewalttätern (gemacht) werden, 21.08.2017
https://police-it.org/wie-journalisten-zu-gewalttaetern-gemacht-werden

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1 Gedanke zu „Was Sie schon immer über Datenbanken der Polizei wissen wollten (1)“

  1. https://www.it-finanzmagazin.de/gar-kein-mysterium-blockchain-verstaendlich-erklaert-27960/

    Die Technik der relationalen Datenbanken ist nicht in Stein gemeißelt und auch keine absolute Wahrheit. Es geht auch anders.
    Bitte mal diesen Artikel lesen. Hier ist eine ganz neue Form der dezentralen Datenspeicherung erklärt. Entwickelt wurde die sogenannte Blockchain in Verbindung mit den kryptischen Zahlungsmitteln, wie z.B Bitcoin. Der Artikel ist auch für Leute verständlich, welche sich nicht mit diesem sogenannten „technischen Zeugs“ abgeben möchten oder können. Wäre die Blockchain-Technologie neben vielen anderen Anwendungen nicht auch für ein polizeiliches Informationssystem geeignet?
    Das wäre doch mal ein ganz neuer innovativer Lösungsansatz.

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